Begründung. Am 01.10.2006 wurde bei dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen die Position der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführt. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx für die Benennung der Schichtkoordinatoren, die Voraussetzungen hierfür sowie die Vorgehensweise und die Auf- gaben der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmen. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Zukunft im Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:
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Samples: Personalversammlung
Begründung. Am 01.10.2006 wurde bei Bereits in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Position Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführtZweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Das im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Benennung der SchichtkoordinatorenAuftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Voraussetzungen hierfür Erzielung von Synergieeffekten sowie die Vorgehensweise Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die Auf- gaben von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmenKooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Zukunft iIm Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, Einzelnen sieht die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt darKooperationsvereinbarung folgendes vor:
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Begründung. Am 01.10.2006 wurde bei Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zusammenhang mit dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen Pro- jekt Stuttgart 21 den nachstehenden wesentlichen Vereinbarungen zugestimmt: • Rahmenvereinbarung für das Projekt Stuttgart 21 (GRDrs 605/1995) am 30.11.1995, • Vereinbarung über die Position Beteiligung an der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführtVorfinanzierung (GRDrs 177/2001) am 08.03.2001 und • Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (GRDrs 664/2001) am 12.07.2001. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx für Vereinbarungen sind unverändert rechtswirksam. Hieraus bestehen finanzielle Ver- pflichtungen der Landeshauptstadt in Höhe von bis zu 78,06 Mio. (vgl. Anlage 1, Ziffer 4). Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Benennung der SchichtkoordinatorenBundesrepublik Deutschland, die Voraussetzungen hierfür sowie die Vorgehensweise Deut- sche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart und die Auf- gaben Landeshauptstadt Stuttgart am 19.07.2007 auf die Grundlagen eines Finanzierungs- vertrages für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm verständigt (Me- morandum of Understanding). Dem Gemeinderat wurde mit Drucksache 609/2007 be- richtet, die in Anlage 1 erneut beigefügt ist. Im Memorandum of Understanding sind Finanzierungsbeiträge und Risikobeteiligungen des Landes und seiner Partner genannt, ohne dass bislang eine verbindliche Vereinba- rung seitens des Landes mit den Partnern besteht. Dies soll in der Schichtkoordinatoren lassen vorliegenden Ergän- zungsvereinbarung (Anlage 2) mit der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart geschehen. Die Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) entspricht inhaltlich dem Bericht vom 19.07.2007. Wesentliche Inhalte sind: • Wegfall des Vorfinanzierungsanteils der Stadt in Höhe von 26 Mio. (Ziffer I Ab- satz 3 Satz 3 der Ergänzungsvereinbarung). • Wegfall der Übernahme für Mehraufwendungen aus wasserwirtschaftlichen Ge- nehmigungsrisiken in Höhe von bis zu 20,5 Mio. (Ziffer II 6. der Ergänzungsver- einbarung). • Beteiligung der Stadt am Kostensteigerungsrisiko gemäß einem dreistufigen Risiko- absicherungsmodell (siehe Anlage 1, Ziffer 5.2.) in Höhe von bis zu 130 Mio. (Ka- pitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 1 und weiteren bis zu 30 Mio. (Kapitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 3 (Ziffer II 2. – 5. der Ergänzungsvereinbarung). Diese Verpflichtungen stellen Eventualverpflichtungen dar, die je nach Entwicklung der Kosten eintreten können, aber nicht eintreten müssen. Durch diese Ergänzungsvereinbarung reduzieren sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmendie verbindlichen finanziellen Verpflichtungen von 57,56 Mio. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte aus den bestehenden Verträgen um 26 Mio. auf 31,56 Mio. . Die eventuellen Verpflichtungen erhöhen sich hingegen gegenüber bislang 20,5 Mio. auf bis zu 130 Mio. bei Stufe 1 des Risikoabsicherungsmodells bzw. 160 Mio. bei Stufe 3 (jeweils Kapitalwert zum 31.12.2007). Nach dem Vertrag über den Erwerb der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mitTeilgebiete A2, dass er erfahren habeA3, dass in Zukunft B, C und D hat die Deut- sche Bahn AG die Flächen im Pflegebereich wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt zu übergeben. Andernfalls hat sie Verzugszinsen zu zahlen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirt- schaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Bei einem Zinssatz von 5,5 % entspricht dies nominal einem Betrag von 212 Mio. , bezogen auf den Kapitalwert per 31.12.2007 von 165 Mio. . Im Teilgebiet C 1 gilt der verspätete Übergabetermin nur für eine Teilfläche von rd. 34.000 m² (siehe blaue Fläche im Lageplan zu Anlage 3), die als Baulogistikfläche bzw. Aufstellgleis benötigt wird. Die übrigen Flächen (rd. 98.000 m²) sind bereits übergeben bzw. werden zum 31.12.2010 (rote Fläche) übergeben, so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollendass sich für den Neubau der beruflichen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie Hauswirtschaft und der Ent- wicklung des Wohngebiets in zeitlicher Hinsicht keine Verzögerungen ergeben. Der Personalrat bat Aufgrund der günstigen Entwicklung der Finanzlage im Jahr 2007, insbesondere auf- grund von zusätzlichen Einnahmen aus Einmaleffekten bei der Gewerbesteuer, und zur Vermeidung zukünftiger Haushaltsbelastungen durch das Projekt Stuttgart 21, ist es möglich und sinnvoll, im Jahresabschluss 2007 entsprechende Teilrücklagen zur Fi- nanzierung der Verpflichtungen der Landeshauptstadt für das Projekt Stuttgart 21 in diesem Zusammenhang um Einleitung des BeteiligungsverfahrensHöhe von insgesamt 161,56 Mio. zu bilden. Für den verbindlichen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt aus den Vereinba- rungen von 1995 und 2001 in Höhe von 31,56 Mio. erfolgt dies ohne Verzinsung, da es sich bereits um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung seiNominalbeträge handelt, die Einführung ab 2010 in zehn Jahresraten abgerufen werden. Für den eventuellen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt zur Risikoabsicherung (Stufe 1) in Höhe von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand130 Mio. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt(Kapitalwert zum 31.12.2007) wird eine weitere Teil- rücklage gebildet. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführtDiese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit 4,5 % p. a. verzinst. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen, so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.
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Samples: Ergänzungsvereinbarung
Begründung. Am 01.10.2006 Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde bei dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen vor 14 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Position mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführtkommunalen Aufgaben- stellung. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Benennung Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung der Schichtkoordinatorenbei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Voraussetzungen hierfür Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Vorgehensweise Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Auf- gaben Erträge aufgrund der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 einer Stationsbesprechung entnehmen. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Zukunft TEUR) verbleibt im Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollenErgebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen Dieser wird mit dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:Gewinnvortrag aus Vorjahren
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Samples: Beschlussvorlage
Begründung. Am 01.10.2006 Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheits- förderung und der Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Die Kranken- kassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro in Gesundheitsför- derung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in den Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb und Kommune. Zu diesem Zweck geht die AOK - Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stutt- gart, Amt für Sport und Bewegung, eine Kooperationsvereinbarung ein. Im Rahmen die- ser Vereinbarung kann das Gesamtkonzept Bewegungspass Stuttgart landesweit in den interessierten Stadt- und Landkreisen als „Bewegungspass Baden-Württemberg“ eingeführt werden. Kommunen und Landkreise stehen vor der Herausforderung, gesundheitliche Chancen- gleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und einen dauerhaft gesunden Lebensstil im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Um dieser Herausforderung in Stuttgart zu begegnen und flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot in der frühen Kindheit anbieten zu können, hat das Amt für Sport und Bewegung den Stuttgar- ter Bewegungspass entwickelt und im Jahr 2016 in das kitafit-Programm integriert. Dank der engen Kooperation mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt konnte der Bewegungspass Stuttgart in den vergangenen drei Jahren in knapp 300 Kitas einge- führt werden. Ziel des Bewegungspasses in Stuttgart ist es, alle Kitas zu erreichen und die motorische Auffälligkeit im Rahmen der Einschulungsuntersuchung von 28% (2016) auf weniger als 20% zu reduzieren. Die Entwicklung des Stuttgarter Bewegungspasses wurde bisher ausschließlich über externe Mittel einer Stiftung und der regionalen AOK Stuttgart-Böblingen, die bis Ende 2019 gesichert sind, finanziert. Das Amt für Sport und Bewegung hat den Bewegungs- pass Stuttgart zum Doppelhaushalt 2020/2021 als Sondereinfluss angemeldet und den dafür erforderlichen Finanzmittel- und Personalbedarf in der GRDrs 497/2019 darge- stellt. Aufgrund der einfachen und kostengünstigen, aber hinsichtlich der Förderung der Moto- rik sehr wirksamen Umsetzung des Bewegungspasses in Stuttgart, gingen zahlreiche Anfragen von Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum Transfer des Bewe- gungspasses beim Amt für Sport und Bewegung ein. Im Zollernalbkreis, der in der Sta- tistik des Landesgesundheitsamts (Gesundheitsatlas BW) bei dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen die Position der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ Kindermotorik deut- lich unterdurchschnittlich abschneidet, wurde der Bewegungspass im Jahr 2018 als Pi- lotprojekt erfolgreich eingeführt. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx Derzeit liegen dem Amt für die Benennung der Schichtkoordinatoren, die Voraussetzungen hierfür sowie die Vorgehensweise Sport und die Auf- gaben der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmen. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Zukunft im Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:Bewegung Anfra- gen aus nahezu allen weiteren 42 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs vor.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Begründung. Am 01.10.2006 wurde bei Die jeweiligen Eigentümer von LIG Klingnau/774 (z.Z. Ortsbürgergemeinde Klingnau) und LIG Klingnau/773 (z.Z. Einwohnergemeinde Klingnau) räumen hier- mit dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen Verein "Fussball-Club Klingnau" je ein unselbständiges Baurecht für die Position der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführtErrichtung und Beibehaltung eines Fussballplatzes mit Beleuchtungskörpern [ev. weitere Gebäulichkeiten wie Aufenthaltsraum und/oder Garderoben] ein. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx für Dauer dieser Baurechte sind zeitlich beschränkt bis 31. Dezember 2072. Dem Baurechtsberechtigten wird die Benennung der SchichtkoordinatorenOption eingeräumt, die Voraussetzungen hierfür sowie Baurechte nach Ablauf der Dauer zu verlängern. Die Ausübung dieser Option hat spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer durch schriftliche Mitteilung an die Vorgehensweise und die Auf- gaben jeweilige Baurechtsbe- lastete zu erfolgen, worauf entsprechende Verhandlungen aufzunehmen sind. Die von diesen Baurechten betroffenen Bereiche sind in beiliegendem Plan rot ein- getragen. Die Baurechtsbelastete, vertreten durch den Stadtrat Klingnau, ist in Ab- sprache mit der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmen. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte Baurechtsberechtigten befugt, den exakten Perimeter der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Zukunft Dienst- barkeiten im Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung Rahmen der Bewilligung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen TatbestandBauprojektes noch genau zu definieren. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigtBaurechte sind nicht übertragbar (Art. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt779 Abs. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich 2 ZGB). Diese Dienstbarkeiten sind wie folgt dar:ins Grundbuch einzutragen (Eintragungsvor- schlag): Last: unselbständiges Baurecht für Fussballplatz z.G. Fussball-Club Klingnau, mit Sitz in Klingnau
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Begründung. Am 01.10.2006 wurde bei Der Gemeinderat hat im Oktober 2003 die Überführung des Betriebs der „Galerie der Stadt Stuttgart“ in eine Stiftung gGmbH beschlossen (GRDrs. 995/2003). Mit dieser Vorlage wird der Gründung der „Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH“ und dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen die Position Entwurf des dafür notwendigen Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zugestimmt. Der Aufsichtsrat der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführtGesellschaft, der den Namen Stiftungsrat führt, umfasst elf Man- date (§ 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Die vermeintli- xxxx Xxxxxx LHS entsendet vier Mitglieder des Gemeinderates, zwei Personen aus der städtischen Verwaltung und fünf externe Mit- glieder. Die Beschlussfassung über die Entsendung wird dem Gemeinderat in einer gesonderten Gemeinderatsdrucksache vorgelegt. Um in der Übergangsphase die erforderliche enge Abstimmung mit dem städtischen Haushalt zu gewährleisten, werden die Wirtschaftspläne für die Benennung Geschäftsjahre 2004 und 2005 durch Gesellschafterbeschluss festgestellt. Nach der Schichtkoordinatoren, die Voraussetzungen hierfür sowie die Vorgehensweise und die Auf- gaben Vorberatung durch den Stiftungsrat wird somit dem Gemeinderat der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmenWirtschaftplan 2004 zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mitUnabhängig davon bleibt festzuhalten, dass er erfahren habe, dass die Stiftung gGmbH nur durch städtische Zuschüsse handlungsfähig bleibt. Für die Frage des Personalübergangs wird von den Referaten KBS und AK eine ge- sonderte Vorlage erstellt. Laut Aussage des Rechnungsprüfungsamtes können Prüfun- gen des Kunstmuseums nach der Überführung in Zukunft die Rechtsform der gGmbH nur noch im Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung Rahmen der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es Betätigungsprüfung und nicht der Auffassung sei, die Einführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Anfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der „Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:mehr im bisherigen Umfang erwartet werden.
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Samples: Gesellschaftsvertrag