Begründung. Bereits in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Das im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes vor:
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Begründung. Bereits Der Gemeinderat hat im Oktober 2003 die Überführung des Betriebs der „Galerie der Stadt Stuttgart“ in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 eine Stiftung gGmbH beschlossen (GRDrs. 995/2003). Mit dieser Vorlage wird der Gründung der „Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH“ und 04.03.2020 hat dem Entwurf des dafür notwendigen Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zugestimmt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der den Namen Stiftungsrat führt, umfasst elf Man- date (§ 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Die LHS entsendet vier Mitglieder des Gemeinderates, zwei Personen aus der städtischen Verwaltung und fünf externe Mit- glieder. Die Beschlussfassung über die Verbandsversammlung des ZÖA Entsendung wird dem Gemeinderat in einer gesonderten Gemeinderatsdrucksache vorgelegt. Um in der Übergangsphase die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam erforderliche enge Abstimmung mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert habenstädtischen Haushalt zu gewährleisten, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführtdie Wirtschaftspläne für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 durch Gesellschafterbeschluss festgestellt. Das Land ist Aufgabenträger für Nach der Vorberatung durch den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – TübingenStiftungsrat wird somit dem Gemeinderat der Wirtschaftplan 2004 zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass die Stiftung gGmbH nur durch städtische Zuschüsse handlungsfähig bleibt. Für die Frage des Personalübergangs wird von den Referaten KBS und AK eine ge- sonderte Vorlage erstellt. Laut Aussage des Rechnungsprüfungsamtes können Prüfun- gen des Kunstmuseums nach der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit Überführung in die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Das Rechtsform der gGmbH nur noch im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken Betätigungsprüfung und nicht mehr im Netz 18 bedienen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart bisherigen Umfang erwartet werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes vor:.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Begründung. Bereits Am 01.10.2006 wurde bei dem beteiligten Universitätskli- nikum Essen die Position der so genannten „Schichtkoordinato- ren“ eingeführt. Die vermeintli- xxxx Xxxxxx für die Benennung der Schichtkoordinatoren, die Voraussetzungen hierfür sowie die Vorgehensweise und die Auf- gaben der Schichtkoordinatoren lassen sich Tagesordnungspunkt 10 einer Stationsbesprechung entnehmen. Mit Schreiben vom 30.08.2006 teilte der Antragssteller dem kaufmännischen Direktor des beteiligten Universitätsklinikums Essen mit, dass er erfahren habe, dass in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV Zukunft im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit Pflegebereich so genannte Schichtkoordina- toren eingesetzt werden sollen. Der Personalrat bat in diesem Zusammenhang um Einleitung des Beteiligungsverfahrens, da es sich um eine Maßnahme zur Änderung der Arbeitsorganisation handele. Mit Schreiben vom 13.10.2006 teilte das beteiligte Universitätskli- nikum Essen dem Antragssteller mit, dass es nicht der Auffassung sei, die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahrEinführung von Schichtko- ordinatoren erfülle einen mitbe- stimmungspflichtigen Tatbestand. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis ReutlingenAnfrage des Antragsstellers vom 30.08.2006 habe sich daher erledigt. Das im Rahmen Ein Mitbestimmungsver- fahren wurde daher nicht durch- geführt. Der Sachverhalt betreffend die Einführung der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes vor„Schichtkoordi- natoren“ stellt sich wie folgt dar:
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Samples: Personalversammlung
Begründung. Bereits I. Planungsgegenstand und Entwicklung der Planungsüberlegungen
1. Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs 3-59 ist die Absicht des Bezirks- amtes Pankow, die betreffenden Flächen in Ihren Sitzungen Abstimmung mit den Eigentümern der Flächen im Geltungsbereich städtebaulich zu entwickeln. Geplant ist die städtebauliche Entwicklung einer brachliegenden, ehemals als Ackerland bzw. Gärtnerei genutzten Fläche sowie deren Einbindung in das städtebauliche Umfeld. Xxx xxx Xxxxxxx xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx "Gravenstein" zwischen den Kleingartenanlagen "Pankegrund" und "Pankepark", Xxxxxx- Xxxxxx-Xxxxxx 00 und Xxxxxx-Xxxxxx-Straße sowie auf den Grundstücken Xxxxxx-Xxxxxx- Xxxxxx 00 und 39 soll beiderseits der Xxxxxx-Xxxxxx-Straße ein Wohnquartier mit den da- zugehörigen Erschließungs- und Freiflächen sowie einer Gemeinbedarfsfläche zur Errich- tung einer Kindertagesstätte entstehen. Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich öffentli- che Parkanlagen sowie ein öffentlicher Spielplatz planungsrechtlich gesichert werden. Die Anspannung am 30.11.2018 Berliner Wohnungsmarkt hat in den vergangenen Jahren weiter zuge- nommen. Mit dem steigenden Wohnraumbedarf innerhalb des Berliner Stadtgebiets besteht eine erhöhte Dringlichkeit zur Schaffung neuer Wohnbauflächen. Auch im Bezirk Pankow sind vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und 04.03.2020 der Wohnungsmarkt- situation Neubauprojekte im Mietwohnungsbereich von großer Bedeutung. Der Bezirk Pan- kow hat seit 1991 einen kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Laut der aktuellen Bevölkerungsprognose bleibt Pankow ein stark wachsender Bezirk, zwischen 2015 und 2030 wird die Verbandsversammlung Bevölkerung um 16 % steigen1. Diese Entwicklung bedarf einer Steuerung des ZÖA Angebots in den verschiedenen Segmenten des Wohnungsneubaus und der Bereitstellung geeigneter Flächen. So stellt die Ausschreibung Schaffung von Planungsrecht für den Bau von Mehrfamilienhäusern u.a. zur Realisierung von städti- schen Mietwohnungen ein wesentliches übergeordnetes Planungsziel dar. Unter der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vglPrämisse einer nachhaltigen Stadtentwicklung, u.a. Drucksache 14/2018 und 04/2020)durch die Wiedernutzbar- machung brachliegender Flächen, bietet sich das Plangebiet aufgrund seiner Lagegunst im Siedlungsraum für eine bauliche Entwicklung in besonderem Maße an. Da sich zwischenzeitlich für das geplante Bauvorhaben bislang kein entsprechendes Baurecht besteht, ist die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführtDurchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Das Land Ziel der Planung ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, die Schaf- fung der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Das im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auftragsvergabe Errichtung von Wohnungsbau mit der dazugehörigen sozialen und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig grünen Infrastruktur. Mit der Durchführung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens soll eine geordnete und verantwortlichnachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Beachtung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozi- algerechte Bodenordnung i. S. des § 1 Abs. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land 3 und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes vor:5 Baugesetzbuch (BauGB) gewährleistet werden.
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Samples: Bebauungsplan
Begründung. Bereits Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheits- förderung und der Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Die Kranken- kassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 Gesundheitsför- derung und 04.03.2020 Prävention investieren. Der Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in den Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb und Kommune. Zu diesem Zweck geht die AOK - Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stutt- gart, Amt für Sport und Bewegung, eine Kooperationsvereinbarung ein. Im Rahmen die- ser Vereinbarung kann das Gesamtkonzept Bewegungspass Stuttgart landesweit in den interessierten Stadt- und Landkreisen als „Bewegungspass Baden-Württemberg“ eingeführt werden. Kommunen und Landkreise stehen vor der Herausforderung, gesundheitliche Chancen- gleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und einen dauerhaft gesunden Lebensstil im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Um dieser Herausforderung in Stuttgart zu begegnen und flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot in der frühen Kindheit anbieten zu können, hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung das Amt für Sport und Bewegung den Stuttgar- ter Bewegungspass entwickelt und im Jahr 2016 in das kitafit-Programm integriert. Dank der Verkehrsleistung gemeinsam engen Kooperation mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg Jugendamt und dem Landkreis ReutlingenGesundheitsamt konnte der Bewegungspass Stuttgart in den vergangenen drei Jahren in knapp 300 Kitas einge- führt werden. Das Ziel des Bewegungspasses in Stuttgart ist es, alle Kitas zu erreichen und die motorische Auffälligkeit im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienenEinschulungsuntersuchung von 28% (2016) auf weniger als 20% zu reduzieren. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung Entwicklung des Stuttgarter Bewegungspasses wurde bisher ausschließlich über externe Mittel einer Stiftung und der regionalen AOK Stuttgart-Böblingen, die bis Ende 2019 gesichert sind, finanziert. Das Amt für Sport und Bewegung hat den Bewegungs- pass Stuttgart zum Doppelhaushalt 2020/2021 als Sondereinfluss angemeldet und den dafür erforderlichen ZweisystemFinanzmittel- und Personalbedarf in der GRDrs 497/2019 darge- stellt. Aufgrund der einfachen und kostengünstigen, aber hinsichtlich der Förderung der Moto- rik sehr wirksamen Umsetzung des Bewegungspasses in Stuttgart, gingen zahlreiche Anfragen von Stadt- und Landkreisen in Baden-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden Württemberg zum Transfer des Bewe- gungspasses beim Amt für Sport und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibtBewegung ein. Im Rahmen Zollernalbkreis, der Ausschreibung in der Leistungen wird Sta- tistik des Landesgesundheitsamts (Gesundheitsatlas BW) bei der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das Kindermotorik deut- lich unterdurchschnittlich abschneidet, wurde der Bewegungspass im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird Jahr 2018 als Subunternehmen durch den ZÖA Pi- lotprojekt erfolgreich eingeführt. Derzeit liegen dem Amt für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Auftragsvergabe Sport und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig Bewegung Anfra- gen aus nahezu allen weiteren 42 Stadt- und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes Landkreisen Baden-Württembergs vor:.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Begründung. Bereits in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 Versammlungshallen, Schulsportanlagen und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖABallsporthallen) ist Eisenbahnverkehr- sowie Bezirks- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Das Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken kommunalen Aufgaben- stellung. Die SBS mietet hierzu die im Netz 18 bedienenEigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der dafür erforderlichen ZweisystemVermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibtSituation. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlichGesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Die Kooperationspartner erwarten durch Üblicher Weise leistet die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen SBS unter Berück- sichtigung der bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger QualitätsverbesserungLHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickelnrund 1.000 TEUR. Im Einzelnen sieht Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Kooperationsvereinbarung folgendes vor:Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren
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Samples: Beschlussvorlage
Begründung. Bereits in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 Die jeweiligen Eigentümer von LIG Klingnau/774 (z.Z. Ortsbürgergemeinde Klingnau) und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam LIG Klingnau/773 (z.Z. Einwohnergemeinde Klingnau) räumen hier- mit dem Land als auch den Abschluss Verein "Fussball-Club Klingnau" je ein unselbständiges Baurecht für die Errichtung und Beibehaltung eines Kooperationsvertrags beschlossen (vglFussballplatzes mit Beleuchtungskörpern [ev. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahrweitere Gebäulichkeiten wie Aufenthaltsraum und/oder Garderoben] ein. Die Regelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen Dauer dieser Baurechte sind zeitlich beschränkt bis 31. Dezember 2072. Dem Baurechtsberechtigten wird die Option eingeräumt, die Baurechte nach Ablauf der Dauer zu verlängern. Die Ausübung dieser Option hat spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer durch schriftliche Mitteilung an die jeweilige Baurechtsbe- lastete zu erfolgen, worauf entsprechende Verhandlungen aufzunehmen sind. Die von diesen Baurechten betroffenen Bereiche sind in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingenbeiliegendem Plan rot ein- getragen. Das Die Baurechtsbelastete, vertreten durch den Stadtrat Klingnau, ist in Ab- sprache mit der Baurechtsberechtigten befugt, den exakten Perimeter der Dienst- barkeiten im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienenBewilligung des Bauprojektes noch genau zu definieren. Die auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen ZweisystemBaurechte sind nicht übertragbar (Art. 779 Abs. 2 ZGB). Diese Dienstbarkeiten sind wie folgt ins Grundbuch einzutragen (Eintragungsvor- schlag): Last: unselbständiges Baurecht für Fussballplatz z.G. Fussball-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und Club Klingnau, mit Sitz in die Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Partner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein abgestimmtes Verkehrsangebot, die Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Einzelnen sieht die Kooperationsvereinbarung folgendes vor:Klingnau
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