Common use of Begründung Clause in Contracts

Begründung. Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der kommunalen Aufgaben- stellung. Die SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren

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Begründung. Der Gemeinderat hat im Oktober 2003 die Überführung des Betriebs der „Galerie der Stadt Stuttgart“ in eine Stiftung gGmbH beschlossen (GRDrs. 995/2003). Mit dieser Vorlage wird der Gründung der „Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH“ und dem Entwurf des dafür notwendigen Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zugestimmt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der den Namen Stiftungsrat führt, umfasst elf Man- date (§ 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren LHS entsendet vier Mitglieder des Gemeinderates, zwei Personen aus der städtischen Verwaltung und fünf externe Mit- glieder. Die Beschlussfassung über die Entsendung wird dem Gemeinderat in einer gesonderten Gemeinderatsdrucksache vorgelegt. Um in der Übergangsphase die erforderliche enge Abstimmung mit dem städtischen Haushalt zu gewährleisten, werden die Wirtschaftspläne für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 durch Gesellschafterbeschluss festgestellt. Nach der Vorberatung durch den Stiftungsrat wird somit dem Gemeinderat der Wirtschaftplan 2004 zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass die Stiftung gGmbH nur durch städtische Zuschüsse handlungsfähig bleibt. Für die Frage des Personalübergangs wird von den Referaten KBS und AK eine ge- sonderte Vorlage erstellt. Laut Aussage des Rechnungsprüfungsamtes können Prüfun- gen des Kunstmuseums nach der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist Überführung in die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer Rechtsform der gGmbH nur noch im Rahmen der kommunalen Aufgaben- stellung. Die SBS mietet hierzu die Betätigungsprüfung und nicht mehr im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft bisherigen Umfang erwartet werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren

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Begründung. Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer hat im Rahmen Zusammenhang mit dem Pro- jekt Stuttgart 21 den nachstehenden wesentlichen Vereinbarungen zugestimmt: • Rahmenvereinbarung für das Projekt Stuttgart 21 (GRDrs 605/1995) am 30.11.1995, • Vereinbarung über die Beteiligung an der kommunalen Aufgaben- stellungVorfinanzierung (GRDrs 177/2001) am 08.03.2001 und • Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (GRDrs 664/2001) am 12.07.2001. Die SBS mietet hierzu Vereinbarungen sind unverändert rechtswirksam. Hieraus bestehen finanzielle Ver- pflichtungen der Landeshauptstadt in Höhe von bis zu 78,06 Mio. (vgl. Anlage 1, Ziffer 4). Nach intensiven Verhandlungen haben sich die iBundesrepublik Deutschland, die Deut- sche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart am 19.07.2007 auf die Grundlagen eines Finanzierungs- vertrages für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm verständigt (Me- morandum of Understanding). Dem Gemeinderat wurde mit Drucksache 609/2007 be- richtet, die in Anlage 1 erneut beigefügt ist. Im Eigentum Memorandum of Understanding sind Finanzierungsbeiträge und Risikobeteiligungen des Landes und seiner Partner genannt, ohne dass bislang eine verbindliche Vereinba- rung seitens des Landes mit den Partnern besteht. Dies soll in der LHS stehenden Sporthallen vorliegenden Ergän- zungsvereinbarung (Anlage 2) mit der Landeshauptstadt Stuttgart und Sportanlagen andem Verband Region Stuttgart geschehen. Die Ergänzungsvereinbarung (Anlage 2) entspricht inhaltlich dem Bericht vom 19.07.2007. Wesentliche Inhalte sind: • Wegfall des Vorfinanzierungsanteils der Stadt in Höhe von 26 Mio. (Ziffer I Ab- satz 3 Satz 3 der Ergänzungsvereinbarung). • Wegfall der Übernahme für Mehraufwendungen aus wasserwirtschaftlichen Ge- nehmigungsrisiken in Höhe von bis zu 20,5 Mio. (Ziffer II 6. der Ergänzungsver- einbarung). • Beteiligung der Stadt am Kostensteigerungsrisiko gemäß einem dreistufigen Risiko- absicherungsmodell (siehe Anlage 1, Ziffer 5.2.) in Höhe von bis zu 130 Mio. (Ka- pitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 1 und weiteren bis zu 30 Mio. (Kapitalwert zum 31.12.2007) in Stufe 3 (Ziffer II 2. – 5. der Ergänzungsvereinbarung). Diese Verpflichtungen stellen Eventualverpflichtungen dar, die je nach Entwicklung der Kosten eintreten können, aber nicht eintreten müssen. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember diese Ergänzungsvereinbarung reduzieren sich die Erlöse verbindlichen finanziellen Verpflichtungen von 57,56 Mio. aus Einzelvermietun- gen den bestehenden Verträgen um 26 Mio. auf 321 TEUR 31,56 Mio. . Die eventuellen Verpflichtungen erhöhen sich hingegen gegenüber bislang 20,5 Mio. auf bis zu 130 Mio. bei Stufe 1 des Risikoabsicherungsmodells bzw. 160 Mio. bei Stufe 3 (Vj: 770 TEURjeweils Kapitalwert zum 31.12.2007). Nach dem Vertrag über den Erwerb der Teilgebiete A2, A3, B, C und D hat die Deut- sche Bahn AG die Flächen im wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt zu übergeben. Andernfalls hat sie Verzugszinsen zu zahlen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirt- schaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Bei einem Zinssatz von 5,5 % entspricht dies nominal einem Betrag von 212 Mio. , bezogen auf den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR)Kapitalwert per 31.12.2007 von 165 Mio. Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser Teilgebiet C 1 gilt der verspätete Übergabetermin nur für eine Teilfläche von rd. 34.000 m² (siehe blaue Fläche im Lageplan zu Anlage 3), die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag als Baulogistikfläche bzw. Aufstellgleis benötigt wird. Die übrigen Flächen (rd. 98.000 m²) sind bereits übergeben bzw. werden zum Pachtvertrag vereinbart31.12.2010 (rote Fläche) übergeben, so dass sich für den Neubau der beruflichen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie Hauswirtschaft und der Ent- wicklung des Wohngebiets in zeitlicher Hinsicht keine Verzögerungen ergeben. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung Aufgrund der günstigen Entwicklung der Finanzlage im Jahr 2007, insbesondere auf- grund von zusätzlichen Einnahmen aus Einmaleffekten bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen Gewerbesteuer, und laufenden Betriebs- zur Vermeidung zukünftiger Haushaltsbelastungen durch das Projekt Stuttgart 21, ist es möglich und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Isinnvoll, im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei Jahresabschluss 2007 entsprechende Teilrücklagen zur Fi- nanzierung der Berechnung Verpflichtungen der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat Landeshauptstadt für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren Projekt Stuttgart 21 in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag insgesamt 161,56 Mio. zu bilden. Für den verbindlichen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt aus den Vereinba- rungen von 1995 und 2001 in Höhe von 11.742,43 EUR31,56 Mio. Dieser erfolgt dies ohne Verzinsung, da es sich bereits um Nominalbeträge handelt, die ab 2010 in zehn Jahresraten abgerufen werden. Für den eventuellen Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt zur Risikoabsicherung (Stufe 1) in Höhe von 130 Mio. (Kapitalwert zum 31.12.2007) wird eine weitere Teil- rücklage gebildet. Diese Rücklage wird ab 01.01.2008 mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren4,5 % p. a. verzinst. Der Zinssatz entspricht den gegenwärtigen Geldmarktkonditionen, so dass eine weitere Belastung zukünftiger Haushalte ausgeschlossen ist.

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Begründung. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheits- förderung und der Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Die SBSKranken- kassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro in Gesundheitsför- derung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in den Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb und Kommune. Zu diesem Zweck geht die AOK - Baden-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von Württemberg mit der Landeshauptstadt Stutt- gart, Amt für Sport und Bewegung, eine Kooperationsvereinbarung ein. Im Rahmen die- ser Vereinbarung kann das Gesamtkonzept Bewegungspass Stuttgart (LHS) landesweit in den interessierten Stadt- und Landkreisen als Alleingesellschafterin gegründet„Bewegungspass Baden-Württemberg“ eingeführt werden. Gegenstand Kommunen und Landkreise stehen vor der Herausforderung, gesundheitliche Chancen- gleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und einen dauerhaft gesunden Lebensstil im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Um dieser Herausforderung in Stuttgart zu begegnen und flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot in der frühen Kindheit anbieten zu können, hat das Amt für Sport und Bewegung den Stuttgar- ter Bewegungspass entwickelt und im Jahr 2016 in das kitafit-Programm integriert. Dank der engen Kooperation mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt konnte der Bewegungspass Stuttgart in den vergangenen drei Jahren in knapp 300 Kitas einge- führt werden. Ziel des Unternehmens Bewegungspasses in Stuttgart ist es, alle Kitas zu erreichen und die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer motorische Auffälligkeit im Rahmen der kommunalen Aufgaben- stellungEinschulungsuntersuchung von 28% (2016) auf weniger als 20% zu reduzieren. Die SBS mietet hierzu Entwicklung des Stuttgarter Bewegungspasses wurde bisher ausschließlich über externe Mittel einer Stiftung und der regionalen AOK Stuttgart-Böblingen, die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich seinbis Ende 2019 gesichert sind, finanziert. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt Amt für Sport und Bewegung hat den Bewegungs- pass Stuttgart zum Doppelhaushalt 2020/2021 als Sondereinfluss angemeldet und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei dafür erforderlichen Finanzmittel- und Personalbedarf in der SBSGRDrs 497/2019 darge- stellt. Aufgrund der einfachen und kostengünstigen, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus aber hinsichtlich der Vermietung Förderung der Moto- rik sehr wirksamen Umsetzung des Bewegungspasses in Stuttgart, gingen zahlreiche Anfragen von Vereins- Stadt- und Bezirkssportanlagen, Landkreisen in Baden-Württemberg zum Transfer des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen Bewe- gungspasses beim Amt für Sport und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-SituationBewegung ein. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung Zollernalbkreis, der in der Sta- tistik des Landesgesundheitsamts (Gesundheitsatlas BW) bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag Kindermotorik deut- lich unterdurchschnittlich abschneidet, wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt Bewegungspass im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EURJahr 2018 als Pi- lotprojekt erfolgreich eingeführt. Dieser wird mit Derzeit liegen dem Gewinnvortrag Amt für Sport und Bewegung Anfra- gen aus Vorjahrennahezu allen weiteren 42 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs vor.

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Begründung. Die SBSjeweiligen Eigentümer von LIG Klingnau/774 (z.Z. Ortsbürgergemeinde Klingnau) und LIG Klingnau/773 (z.Z. Einwohnergemeinde Klingnau) räumen hier- mit dem Verein "Fussball-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde Club Klingnau" je ein unselbständiges Baurecht für die Errichtung und Beibehaltung eines Fussballplatzes mit Beleuchtungskörpern [ev. weitere Gebäulichkeiten wie Aufenthaltsraum und/oder Garderoben] ein. Die Dauer dieser Baurechte sind zeitlich beschränkt bis 31. Dezember 2072. Dem Baurechtsberechtigten wird die Option eingeräumt, die Baurechte nach Ablauf der Dauer zu verlängern. Die Ausübung dieser Option hat spätestens zwei Jahre vor 14 Jahren Ablauf der Vertragsdauer durch schriftliche Mitteilung an die jeweilige Baurechtsbe- lastete zu erfolgen, worauf entsprechende Verhandlungen aufzunehmen sind. Die von diesen Baurechten betroffenen Bereiche sind in beiliegendem Plan rot ein- getragen. Die Baurechtsbelastete, vertreten durch den Stadtrat Klingnau, ist in Ab- sprache mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und VersammlungshallenBaurechtsberechtigten befugt, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer den exakten Perimeter der Dienst- barkeiten im Rahmen der kommunalen Aufgaben- stellungBewilligung des Bauprojektes noch genau zu definieren. Die SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen anBaurechte sind nicht übertragbar (Art. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden779 Abs. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR2 ZGB). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und BezirkssportanlagenDiese Dienstbarkeiten sind wie folgt ins Grundbuch einzutragen (Eintragungsvor- schlag): Last: unselbständiges Baurecht für Fussballplatz z.G. Fussball-Club Klingnau, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berück- sichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) Sitz in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus VorjahrenKlingnau

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Begründung. Bereits in Ihren Sitzungen am 30.11.2018 und 04.03.2020 hat die Verbandsversammlung des ZÖA die Ausschreibung der Verkehrsleistung gemeinsam mit dem Land als auch den Abschluss eines Kooperationsvertrags beschlossen (vgl. Drucksache 14/2018 und 04/2020). Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben, werden diese nachfolgend nochmals aufgeführt. Das Land ist Aufgabenträger für den Streckenabschnitt Bad Urach – Metzingen – Tübingen, der Zweckverband ÖPNV im Ammertal (ZÖA) ist Eisenbahnverkehr- und Infrastrukturunternehmen und nimmt derzeit die Rolle des Aufgabenträgers für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg wahr. Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründetRegelungen zum Streckenabschnitt Metzingen – Bad Urach erfolgen in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Landkreis Reutlingen. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Ver- einssportanlagen an außerschulische Nutzer Das im Rahmen der kommunalen Aufgaben- stellungAusschreibung bezuschlagte Unternehmen wird alle Strecken im Netz 18 bedienen. Die SBS mietet hierzu auszuschreibenden Leistungen sollen nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Zweisystem-Fahrzeuge (Modul 1Tram-Trains) erneut ausgeschrieben werden und in die im Eigentum Regionalstadtbahn Neckar-Alb übergehen. Da die auszuschreibenden Verkehre die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an. Durch die zentrale Steuerung Kooperationspartner überschreiten, soll mit dem Kooperationsvertrag ein gemeinsames Vorgehen vereinbart werden, ohne dass einer der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nut- zungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein. Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermie- tet bzw. genutzt werden konnten. Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. Xxxx bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietun- gen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmäle- rungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-SituationPartner hoheitliche oder gesetzlich übertragene Aufgaben abgibt. Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wird der ZÖA weiterhin seine Rolle als Aufgabenträger wahrnehmen und als Eisenbahnverkehrs- bzw. Infrastrukturunternehmen fungieren; das im Rahmen der Ausschreibung gemeinsam bezuschlagte Eisenbahnverkehrsunternehmen wird als Subunternehmen durch den ZÖA für den Streckenabschnitt Tübingen – Herrenberg beauftragt. Die Kooperationspartner bleiben damit in ihrem Zuständigkeitsgebiet allein für die Gesellschaft prekären Situation Auftragsvergabe und Bestellung von SPNV- Leistungen zuständig und verantwortlich. Die Kooperationspartner erwarten durch die gemeinsame Ausschreibung ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet abgestimmtes Verkehrsangebot, die SBS unter Berück- sichtigung der Erzielung von Synergieeffekten sowie Einsparungen bei der LHS für Verwendung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Das Land und die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen von ihm beauftragte NVBW sollen nach dem Willen der Kooperationspartner die Organisation und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEURDurchführung des gemeinsamen Ausschreibungsverfahrens federführend abwickeln. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht be- sondere Ereignisse wie beispielsweise Einzelnen sieht die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanla- gen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzie- rung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus VorjahrenKooperationsvereinbarung folgendes vor:

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