Common use of Beitragsfreistellung Clause in Contracts

Beitragsfreistellung. (1) Sie können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellen. Ihren Wunsch teilen Sie uns bitte in Textform mit, da wir Sie ansonsten gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten. (2) Bei Beitragsfreistellung wird Ihre Versicherung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (4) Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erlischt die Versicherung.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitragsfreistellung. (1) Sie können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellen. Ihren Wunsch teilen Sie uns bitte in Textform schriftlich mit, da wir Sie ansonsten gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten. (2) Bei Beitragsfreistellung wird Ihre ihre Versicherung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Mit dem Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm wird die Verände- rung Veränderung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem ausgegli- chen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Nähere In- formationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungsunterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Wenn Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall ent- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt zu beziffern ist, entfällt erder Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend herabgesetzt. (4) Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erlischt die Versicherung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beitragsfreistellung. (1a) Verlangen der Beitragsfreistellung Sie können für Ihre beitragspflichtige Versicherung jederzeit mit Wirkung - jedoch nur vor Rentenbeginn - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellen. Ihren Wunsch teilen Sie uns bitte Versi- cherungsperiode in Textform mit(z. B. Papierform, da E-Mail) verlangen, von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, d. h. Ihre Versi- cherung ruhen zu lassen. Haben Sie Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt, so führen wir Sie ansonsten gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten. die Versicherung beitragsfrei fort. Das Vertragsguthaben (2in Anteileinheiten der Anlagestöcke) Bei Beitragsfreistellung wird Ihre Versicherung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- bleibt bestehen und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entstehtweiteren Verlauf lediglich um Kostenanteile gemindert (siehe § 6 Absatz 1). c. b) Leistungsabsicherung nach Beitragsfreistellung Wir bieten garantieren Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (4) Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahrderen Höhe vom Zeitpunkt der Beitragsfreistellung der Versicherung abhängt. Die beitragsfreie Rente wird nach den in § 1 Absatz 3 e) aufgeführ- ten Rechnungsgrundlagen für heute neu abzuschließende ver- gleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Renten- zahlung aus der zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Mindestleistung (siehe § 1 Absatz 3 c)) gebildet. Die Mindestleis- tung entspricht der Summe der uns bis zum Zeitpunkt der Beitrags- freistellung zugeflossenen Beiträge, mindestens 300 EUR beträgt. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erlischt die VersicherungZuzahlungen und staatlichen Zulagen. c) Abzug bei Beitragsfreistellung Bei Beitragsfreistellung erheben wir keinen Abzug.

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Samples: Altersvorsorgevertrag

Beitragsfreistellung. (1a) Möglicher Zeitpunkt und Form einer Beitragsfreistellung Neben einer Kündigung nach Ziffer 1 können Sie können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellenVersicherung zu den dort unter a) genannten Zeitpunkten al- ternativ auch gemäß § 165 VVG beitragsfrei stellen. Ihren Wunsch teilen Ein entsprechendes Verlangen müssen Sie uns bitte in Textform mit, da wir Sie ansonsten gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müsstenschriLlich (z.B. durch ein unterschriebenes SchriLstück) mitteilen. (2b) Rechtsfolgen einer Beitragsfreistellung Bei Beitragsfreistellung wird Ihre Ihrer Versicherung nach müssen Sie ab Wirksamwerden der Beitragsfreistellung erstens keine laufenden Beiträge mehr zahlen. Zweitens führt eine Beitragsfreistellung zu einer herabgesetzten beitragsfreien Versicherungssumme Ihrer Haupt- versicherung. Drittens werden mit Beitragsfreistellung der Hauptversicherung gleichzeitig auch eingeschlossene Zusatzversi- cherungen beitragsfrei gestellt bzw. ausgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie in den anerkannten Regeln jeweiligen Zusatzver- sicherungs-Bedingungen. c) Mögliche wirtschaLliche Nachteile einer Beitragsfreistellung Bitte beachten Sie: Die Beitragsfreistellung Ihres Vertrages kann in Ihrer jeweiligen Situation zwar sinnvoll sein. Sie kann jedoch auch zu wirtschaLlichen Nachteilen führen. Diese Nachteile resultieren daraus, dass wegen der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) in den ersten Jahren in der Regel keine oder nur eine im Ver- hältnis zu den bis dahin auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung Hauptversicherung eingezahlten Beiträgen geringe beitragsfreie Versicherungsleis- tung besteht. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge, gemessen an den gezahlten Beiträgen, keine oder nur geringe Beitragsteile für die Bildung der einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente Versicherungssumme zur Verfügung stehende Betrag mindert Ver- fügung. Ein weiterer Nachteil kann sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert daraufdaraus ergeben, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass bei der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil Beitragsfreistellung noch ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals Stornoabzug (Solvenzmittelsiehe sogleich unter e)) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt erhoben wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs zu den beitragsfreien Leistungen können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle Bei- lage C50 zum Versicherungsschein entnehmen. Wenn Sie uns nachweisenSchließlich ist ein weiterer Nachteil einer Beitragsfreistellung, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen musseingeschlossene Zusatzversicherungen bei- tragsfrei gestellt oder auch aufgelöst werden können, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, so dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt erdann auch hier nur noch ein niedrigerer oder gar kein Versicherungsschutz mehr besteht. (4d) Ausschluss der Möglichkeit einer Beitragsfreistellung Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht Beitragsfreistellung ist allerdings nur möglich, wenn sofern die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgtVersicherungssumme gemäß Ziffer 2. b) abzüg- lich eines Stornoabzuges nach Ziffer 2. e) den Mindestbetrag von 500 Euro erreicht. Wird die Mindestrente der Mindestwert nicht erreicht, erlischt die Versicherunghaben Sie einen Anspruch auf den Rückkaufswert (Ziffer 1. a) bis f) gilt entsprechend). Vor Auszahlung des Rückkaufswertes nehmen wir nach Maßgabe von Ziffer 1. e) einen Stornoabzug vom Rückkaufswert vor und brin- gen nach Maßgabe von Ziffer 1. f) etwaige Beitragsrückstände ebenfalls vom Rückkaufswert zum Abzug.

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Samples: Risikolebensversicherung

Beitragsfreistellung. (1a) Möglicher Zeitpunkt und Form einer Beitragsfreistellung Neben einer Kündigung nach Ziffer 1 können Sie können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellenVersicherung zu den dort unter a) genannten Zeitpunkten al- ternativ auch gemäß § 165 VVG vollständig beitragsfrei stellen. Ihren Wunsch teilen Ein entsprechendes Verlangen müssen Sie uns bitte schriLlich (z.B. durch ein unterschriebenes SchriLstück) mitteilen. b) Rechtsfolgen einer Beitragsfreistellung Bei Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung müssen Sie ab Wirksamwerden der Beitragsfreistellung erstens keine laufenden Beiträge mehr zahlen. Eine Beitragsfreistellung hat zweitens zur Folge, dass das Fondsvermögen in Textform mitklassisches Deckungskapital umge- schichtet wird, da wir Sie ansonsten soweit dies zur Sicherung der garantierten Erlebensfallleistung erforderlich ist. Im Übrigen bleibt das Fondsvermögen als solches bis zum tatsächlichen Rentenbeginn bestehen und wird gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten1 Ziffer 3 bis 5 verrentet. Wenn Sie das Konzept „FoRte 3D Sicherung“ vereinbart haben, erfolgt – anders als zuvor geregelt – bei Beitrags- freistellung zweitens eine Umstellung auf das Konzept „klassische Absicherung“ (siehe § 1 Ziffer 6). Drittens lässt die Beitragsfreistellung eine garantierte Erlebensfallleistung unberührt. Deren Höhe hängt von den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Beiträgen ab. Nach einer Beitragsfreistellung erhöht sich die garantierte Er- lebensfallleistung nicht mehr weiter. Ihre Versicherung wird auch nach Beitragsfreistellung noch nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik mit Vertriebs- und Verwaltungskosten belastet. Dadurch reduziert sich das für die Verrentung zur Verfügung stehende Vertragsvermögen. Die Vertriebs- und Verwaltungskosten ent- nehmen wir dem Fondsvermögen. Reicht das Fondsvermögen nicht zur Kostendeckung aus, reduzieren wir die Leistung aus eventuell vorhandenen beitragsfrei gestellten Zusatzversicherungen oder lösen diese auf. Das dadurch freiwerdende Deckungskapital aus den Zusatzversicherungen fließt dann in das Fondsvermögen. Haben Sie keine Zusatzversicherungen abgeschlossen bzw. ist das Fondsvermögen nach Auflösung aller Zusatzversiche- rungen aufgezehrt, gehen die Vertriebs- und Verwaltungskosten zu Lasten der Überschussbeteiligung Ihres Ver- trages. Soweit auch die Überschussbeteiligung hierfür nicht ausreichen sollte, wird der noch offene Betrag auf das Forderungskonto gebucht. Viertens werden mit Beitragsfreistellung der Hauptversicherung gleichzeitig auch eingeschlossene Zusatzversi- cherungen beitragsfrei gestellt bzw. ausgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie in den jeweiligen Zusatzver- sicherungs-Bedingungen. Beim Tarif FRAB15 führt die Beitragsfreistellung fünLens dazu, dass die Todesfallleistung auf das noch vorhandene Vertragsvermögen reduziert wird. (2c) Bei Mögliche wirtschaLliche Nachteile einer Beitragsfreistellung wird Ihre Versicherung nach den anerkannten Regeln Bitte beachten Sie: Die Beitragsfreistellung Ihres Vertrages kann in Ihrer jeweiligen Situation zwar sinnvoll sein. Sie kann jedoch bezogen auf die Höhe der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen Versicherungsleistung aus der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandeltHauptversicherung auch zu wirtschaLli- chen Nachteilen führen. Bei Diese Nachteile resultieren insbesondere daraus, dass wegen der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- Verrechnung von Ab- schluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) in den ersten Jahren in der Regel nur eine im Verhältnis zu den bis dahin auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung Hauptversicherung eingezahlten Beiträgen geringe beitragsfreie Versicherungsleistung bestehen kann. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der auf die Hauptversicherung eingezahlten Beiträge für die Bildung der einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert Verfügung. Ein weiterer Nachteil kann sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert daraufdaraus ergeben, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass bei der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen Beitragsfreistellung noch ein Stornoabzug nach Maßgabe des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (SolvenzmittelAbsatzes e) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt erhoben wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs zu den beitragsfreien Leistungen können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle Beilage C50 zum Versicherungsschein entnehmen. Wenn Sie uns nachweisenSchließlich ist ein weiterer Nachteil einer Beitragsfreistellung, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen musseingeschlossene Zusatzversicherungen bei- tragsfrei gestellt oder auch aufgelöst werden können, wird er entsprechend herabgesetztso dass dann auch hier nur noch ein niedrigerer oder gar kein Versicherungsschutz mehr besteht (siehe § 18 Ziffer 2 b), Abs. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er6). (4d) Ausschluss der Möglichkeit einer Beitragsfreistellung Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht Beitragsfreistellung ist allerdings nur möglich, wenn sofern die voraussichtliche beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird Rente die Mindestrente nach § 1 Ziffer 5 nicht erreichtunterschreitet. Die voraussichtliche beitragsfreie Rente wird aus dem zum Zeitpunkt der Beitragsfrei- stellung vorhandenen Vertragsvermögen, erlischt von dem wir nach Maßgabe des Absatzes e) einen Stornoabzug vorneh- men, mit dem zum Garantiezeitpunkt garantierten Rentenfaktor ermittelt. Erreicht die Versicherungvoraussichtliche Rente die Mindestrente nicht, haben Sie einen Anspruch auf den Rückkaufswert zuzüglich Überschussbeteiligung (Ziffer 1. a) bis g) gilt entsprechend). Vor Auszahlung des Rückkaufswertes nehmen wir nach Maßgabe von Ziffer 1. e) einen Stornoabzug vom Rückkaufswert vor und bringen nach Maßgabe von Ziffer 1. f) etwaige Beitragsrückstände und etwaige offene Forderungen auf dem Forderungskonto ebenfalls vom Rückkaufswert zum Abzug.

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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung

Beitragsfreistellung. (1) Sie können Ihre Versicherung vor Beginn der Rentenzahlung jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellenvollständig beitragsfrei stellen oder den Beitrag herabsetzen. Ihren Wunsch teilen nach Beitragsfreistellung müssen Sie uns bitte in Textform mit, da wir mit- teilen. Nähere Informationen zur teilweisen Beitragsfreistellung finden Sie ansonsten gemäß § 21 in Abschnitt II zunächst mahnen müssten. (2) 4.3. Bei einer Beitragsfreistellung wird Ihre Versicherung der Garantiebetrag zu Rentenbeginn nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandeltBeitragskalkulation unter Zugrundelegung des Kapitals im Sicherungsvermögen herabgesetzt. Bei Dabei kann der Berechnung Ga- rantiebetrag zu Rentenbeginn auch ganz entfallen. Etwaige Beitragsrückstände werden bei Beitragsfreistellung als erstes dem Vertragsvermögen entnommen. Nach Beitragsfreistellung ent- nehmen wir Ihre Beiträge zur Deckung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag Verwaltungskosten nach Ab- schnitt 4.5.3 und Ihre Beiträge zur Deckung des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- und Vertriebskosten Todesfallrisikos (vgl. § 11 AbsAb- schnitt 1.3) monatlich dem Vertragsvermögen. 2) auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung Dies kann - bei ungüns- tiger Entwicklung des Xxxxx der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge sowie um einen AbzugAnteile - dazu führen, dass das Ver- tragsvermögen vor dem vorgesehenen Rentenbeginn aufgebraucht ist. Der Abzug ist zu- lässigVersicherungsschutz erlischt, wenn er angemessen über einen Zeitraum von min- destens einem Jahr kein verwertbares Vertragsvermögen vorhanden ist. Wir halten den Abzug für angemessenBevor der Vertrag erlischt, weil werden wir Sie mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wirdeiner Frist von sechs Wo- chen auf das Erlöschen Ihres Vertrages als Folge von ausbleibenden Beitragszahlungen hinweisen. Zu- dem wird damit Bleiben Beitragszahlungen aus bzw. re- agieren Sie nicht in anderer Weise, werden wir Sie mit einer weiteren sechswöchigen Frist durch ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommenAnschreiben an das Erlöschen Ihres Ver- trages erinnern. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert daraufErfolgt dann keine Beitragszahlung bzw. Mitteilung, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetztSie den Vertrag durch weitere Beitragszahlungen aufrecht erhalten möchten, erlischt Ihr Vertrag. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass Wird der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel vor dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt istRentenbeginn beitragsfrei ge- stellt, entfällt ereine gegebenenfalls vereinbarte Rentenbeginnphase. (4) Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erlischt die Versicherung.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Beitragsfreistellung. (1a) Möglicher Zeitpunkt und Form einer Beitragsfreistellung Neben einer Kündigung nach Ziffer 1 können Sie können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellenVersicherung zu den dort unter a) genannten Zeitpunkten alternativ auch gemäß § 165 VVG vollständig beitragsfrei stellen. Ihren Wunsch teilen Ein entsprechendes Verlangen müssen Sie uns bitte schriflich (z.B. durch ein unterschriebenes Schriftstück) mitteilen. b) Rechtsfolgen einer Beitragsfreistellung Bei Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung müssen Sie ab Wirksamwerden der Beitragsfreistellung erstens keine laufenden Beiträge mehr zahlen. Eine Beitragsfreistellung hat zweitens zur Folge, dass das Fondsvermögen in Textform mitklassisches Deckungskapital umge- schichtet wird, da wir Sie ansonsten soweit dies zur Sicherung der garantierten Erlebensfallleistung erforderlich ist. Im Übrigen bleibt das Fondsvermögen als solches bis zum tatsächlichen Rentenbeginn bestehen und wird gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten. (2) Bei 1 Ziffer 3 bis 5 verren- tet. Drittens lässt die Beitragsfreistellung wird eine garantierte Erlebensfallleistung unberührt. Deren Höhe hängt von den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Beiträgen ab. Nach einer Beitragsfreistellung erhöht sich die garantierte Erle- bensfallleistung nicht mehr weiter. Ihre Versicherung wird auch nach den Beitragsfreistellung noch nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik Versicherungsmathematik mit Vertriebs- und Verwaltungskosten belastet. Dadurch reduziert sich das für die Verrentung zur Verfügung stehende Vertragsvermögen. Die Vertriebs- und Verwaltungskosten entnehmen wir dem Fondsvermögen. Reicht das Fondsvermögen nicht zur Kostendeckung aus, reduzieren wir die Leistung aus eventuell vorhandenen beitragsfrei gestellten Zusatzversicherungen oder lösen diese auf. Das dadurch freiwerden- de Deckungskapital aus den Rechnungsgrundlagen Zusatzversicherungen fließt dann in das Fondsvermögen. Haben Sie keine Zusatzversi- cherungen abgeschlossen bzw. ist das Fondsvermögen nach Auflösung aller Zusatzversicherungen aufgezehrt, ge- hen die Vertriebs- und Verwaltungskosten zu Lasten der Prämienkalkulation Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Soweit auch die Überschussbeteiligung hierfür nicht ausreichen sollte, wird der noch offene Betrag auf das Forderungskonto ge- bucht. Viertens führt die Beitragsfreistellung dazu, dass die Todesfallleistung auf das noch vorhandene Vertragsvermögen reduziert wird. c) Mögliche wirtschaftliche Nachteile einer Beitragsfreistellung Bitte beachten Sie: Die Beitragsfreistellung Ihres Vertrages kann in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandeltIhrer jeweiligen Situation zwar sinnvoll sein. Bei Sie kann jedoch bezogen auf die Höhe der Berechnung Versicherungsleistung aus der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrundeHauptversicherung auch zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Diese Nachteile resultieren insbesondere daraus, dass wegen der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) in den ersten Jahren in der Regel nur eine im Verhältnis zu den bis dahin auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung Hauptversiche- rung eingezahlten Beiträgen geringe beitragsfreie Versicherungsleistung bestehen kann. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der auf die Hauptversicherung eingezahlten Beiträge für die Bildung der einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert Verfügung. Ein weiterer Nachteil kann sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären Vertragsverlauf. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert daraufdaraus ergeben, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass bei der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen Beitragsfreistellung noch ein Stornoabzug nach Maßgabe des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (SolvenzmittelAbsatzes e) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt erhoben wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs zu den beitragsfreien Leistungen können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle Beilage C50 zum Versicherungsschein entnehmen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (4d) Ausschluss der Möglichkeit einer Beitragsfreistellung Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht Beitragsfreistellung ist allerdings nur möglich, wenn sofern die voraussichtliche beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird Rente die Mindestrente nach § 1 Ziffer 5 nicht erreichtunterschreitet. Die voraussichtliche beitragsfreie Rente wird aus dem zum Zeitpunkt der Beitragsfrei- stellung vorhandenen Vertragsvermögen, erlischt von dem wir nach Maßgabe des Absatzes e) einen Stornoabzug vorneh- men, mit dem zum Garantiezeitpunkt garantierten Rentenfaktor ermittelt. Erreicht die Versicherungvoraussichtliche Rente die Mindestrente nicht, haben Sie einen Anspruch auf den Rückkaufswert zuzüglich Überschussbeteiligung (Ziffer 1. a) bis g) gilt entsprechend). Vor Auszahlung des Rückkaufswertes nehmen wir nach Maßgabe von Ziffer 1. e) einen Stornoabzug vom Rückkaufswert vor und bringen nach Maßgabe von Ziffer 1. f) etwaige Beitragsrückstände und etwaige offene Forderungen auf dem Forderungskonto ebenfalls vom Rückkaufswert zum Abzug.

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Samples: Mitversicherung

Beitragsfreistellung. Zahlen wir eine Rente aus diesem Vertrag, so erlischt die Pflicht zur Zahlung des Beitrages für die versicherte 9 Person für die Dauer des Rentenbezugs. – Wenn Sie bei Vertragsabschluss jünger als 55 Jahre waren, wird der Versicherungsschutz für mitversicherte 9 minderjährige Kinder beitragsfrei weitergeführt, – wenn Sie während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit sterben (1nicht aber durch Krieg/Bürgerkrieg) bis das versicherte Kind seine berufliche Erstausbildung vollendet hat, längstens jedoch bis zu seinem 25. Lebensjahr. – wenn Sie einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität mit einem GdB von mindestens 50 führt – bis das versicherte Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat. 10.6.2 Bedingungen zur Barmenia- Invaliditätsversicherung für Kinder (KISS) Stand 01.01.2023 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Ihre Kinder-Invaliditätsversicherung hilft, wenn das versicherte Kind dauerhafte Einschränkungen durch eine Krankheit oder einen Unfall erleidet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Bedingungen zur Barmenia-Invaliditätsversicherung für Kinder (KISS). Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Kinderinvaliditätsversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können jederzeit mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ihre Beitrags- zahlung einstellenSie auch später alles Wichtige noch einmal nachlesen. Ihren Wunsch teilen Im Versicherungsfall benachrichtigen Sie uns bitte in Textform mit, da wir Sie ansonsten gemäß § 21 Abschnitt II zunächst mahnen müssten. (2) Bei Beitragsfreistellung wird Ihre Versicherung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei der Berechnung der beitragsfreien Be- rufsunfähigkeitsrente legen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze ange- setzten Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 11 Abs. 2) auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. (3) Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rückständige Beiträge sowie um einen Abzug. Der Abzug ist zu- lässig, wenn er angemessen istmöglichst schnell. Wir halten den Abzug für angemessen, weil klären dann mit ihm die Verände- rung der Risiko- und Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wirdIhnen das weitere Vorgehen. Zu- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommenAuch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Bei der Festlegung des Abzugs wurden folgende Umstände berücksichtigt: a. Bei einer Beitragsfreistellung entstehen höhere Bearbeitungsaufwendungen als bei einem re- gulären VertragsverlaufDiese sind nicht immer leicht verständlich. Deshalb erklären wir bestimmte Fach- begriffe. b. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern mit einem hohen und einem geringen Risiko zusam- mensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird im Rahmen eines kalkulatorischen Ausgleichs sicher- gestellt, dass der Versicherungsgemeinschaft hierdurch kein Nachteil entsteht. c. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optio- nen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrages parti- zipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag seinerseits Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Beitragsfreistellung gehen diese Solvenz- mittel dem verbleibenden Bestand teilweise verloren und werden deshalb im Rahmen des Ab- zugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmög- lichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. Nähere Informationen zur Höhe des vorgesehenen Abzugs können Sie der in Ihren Versicherungs- unterlagen enthaltenen Garantiewerttabelle entnehmen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (4) Eine Fortführung der Versicherung unter Freistellung von der Beitragszahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr, mindestens 300 EUR beträgt. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erlischt die Versicherung.

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Samples: Barmenia Invaliditätsversicherung Für Kinder (Kiss)