Befristung Musterklauseln

Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei ei- ner Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des ge- wünschten Zeitraums über die Wiederaufnahme der vollen Bei- tragszahlung.
Befristung. Zwischen den Vertragspartnern kann von vornherein vereinbart werden, dass die Betriebsvereinbarung befristet wird, das heißt, dass sie ihre Geltung mit Ablauf einer bestimmten Frist, mit einem bestimmten Datum oder bei Eintritt einer bestimmten Bedingung automatisch verliert. Die Kündigung einer befristet (bedingt) abgeschlossenen Betriebsvereinbarung ist nicht möglich.
Befristung. 3 Aufhebungsvertrag
Befristung. Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie auf der Basis eines befristeten Arbeitsvertrags arbeiten: Im Gegen- satz zum unbefristeten Arbeitsverhältnis endet das be- fristete Arbeitsverhältnis, ohne dass eine Kündigung erforderlich wäre. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) schafft eine einheitli- che Rechtsgrundlage sowohl für befristete als auch für auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse. Daneben gibt es noch einzelne Spezialregelungen, wie beispielswei- se Vorschriften aus dem Wissenschaftszeitvertragsge- setz. 2.1 Zeit- und Zweckbefristung und auf- lösend bedingte Arbeitsverhältnisse Beispiel Beispiel Beispiel
Befristung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Fortsetzung der vertraglichen Tätigkeit über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Befristung. Eine Befristung kommt aufgrund der Besonderheit des Gesetzes weder als Berichtsfrist noch als Anordnung eines Verfallsdatums in Betracht. (1) Dem Sechsten Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffent- lichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öf- fentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V. in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz wird zugestimmt. (2) Der Sechste Änderungsvertrag wird durch Verkündung dieses Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen zugleich bekanntgemacht. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Nord- rhein-Westfalen Xxxxxxx Xxxx XxX, und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, vertreten durch …, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öf- fentlichen Rechts –, vertreten durch …, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, vertreten durch …, und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V., vertreten durch…, wird der folgende Vertrag geschlossen: Artikel 1 Der Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Sy- nagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband [progressiver] jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Änderungsvertrag vom 21. Xxxx 2017 (GV. NRW. 2018 S. 204), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter „Landesverband Jüdischer Gemeinden in Nordrhein- Westfalen e. V.“ durch die Wörter „Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.“ ersetzt. 2. Die Präambel wird wie folgt gefasst: Aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland, die aus dem Zivilisationsbruch der Schoah erwächst, ist es das Anl...
Befristung. 5.1. Formulierungsvorschlag51 Das Dienstverhältnis wird für die Dauer von xx Monaten befristet. Es endet daher mit dem xx.yy.zzzz, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf. Das Dienstverhältnis wird für die Dauer von xx Monaten befristet. Es endet daher mit dem xx.yy.zzzz. Der Arbeitgeber verpflichtet sich aber, dem Ar- beitnehmer zumindest zwei Wochen vor Ablauf der Frist bekanntzugeben, ob er das Dienstverhältnis über den Ablauf der Frist hinaus verlängern möchte oder nicht. Erfolgt keine Bekanntgabe, so wird das Dienstverhältnis über die Befristung hinaus auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch während der Befristung gelten infolge sachlicher Rechtfertigung die unter Punkt xx dieses Vertrages vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten. Während der Befristung kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten nicht gekündigt werden. Das Recht, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, bleibt davon unberührt. Das Dienstverhältnis wird befristet, weil Das Dienstverhältnis ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen (, wovon der erste Monat [bzw die nach dem KV höchstzulässige Zeit] als Arbeitsverhält- nis auf Probe gilt). Es beginnt am und endet am Auch die über die Probezeit hinausgehende Befristung dient sachlich noch der Erprobung. Das Dienstverhältnis beginnt am , ist auf die Dauer des Projek- tes , welches ca Monate dauern wird, befristet abge- 51 Englische Übersetzung siehe Teil 4.
Befristung. Dieser Vertrag ist befristet bis zum . Vor Ablauf der Frist ist durch die RW in Absprache mit dem Werkstattmitarbeiter und der Firma zu beraten, ob eine Verlängerung des Vertrages für die berufliche Entwicklung des Werkstattmitarbeiters sinnvoll und seitens der Firma durchführbar ist.
Befristung. (Art. 4 Abs. 3 und 4 VO (EG) Nr. 1370/2007), sowie
Befristung. Abs. 2 lit. i und Abs. 5, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 3, Art. 6 Abs. 2bis, Art. 7a, Art. 11 Abs. 3bis, Art. 18 Abs. 1bis und Anhang 1 sind vom 1. April 2021 und befristet bis am 31. Dezember 2026 in Kraft. Bern, 17. November 2016 NAMENS DES SYNODALRATES Der Präsident: Xxxxxxx Xxxxxx Der Kirchenschreiber: Xxxxxx Xxxxxxx • Xx 0. Xxxx 0000 (Xxxxxxxxx des Synodalrates): geändert in Art. 4 Abs. 4. • Xx 00. Xxxxxxx 0000 (Xxxxxxxxx des Synodalrates): geändert in Art. 3 Abs. 2 lit. i neu, Art. 3 Abs. 5 neu, Art. 4 Abs. 5 neu,