Beitragsfreistellung. Die Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptver- sicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, wenn die beitragsfreie Mindestrente von monatlich 25,- Euro erreicht wird. Bei einer Beitragsfreistellung in den letzten zehn Versicherungsjahren nehmen wir bei der Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente eine Saldierung des eventuell negativen Deckungskapitals der Be- rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit dem positiven Deckungskapital der Hauptversicherung vor. Bei Rentenversicherungen mit Indexpartizi- pation und fondsgebundenen Rentenversicherungen erfolgt die Saldie- rung mit dem Sondervermögen. Ist kein Sondervermögen vorhanden, er- folgt eine Saldierung mit dem Sicherungsvermögen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitrags- freie Versicherung bei konventionellen Rentenversicherungen und bei Risikolebensversicherungen in der Privatversorgung und in der betriebli- chen Altersversorgung nicht verändert. Das vorgenannte Verhältnis wird hingegen bei Rentenversicherungen mit Indexpartizipation und fondsge- bundenen Rentenversicherungen nicht aufrechterhalten. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der lau- fenden Versicherungsperiode. Der aus der Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung ste- hende Betrag vermindert sich um rückständige Beiträge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, endet die Zusatzversicherung und Ihnen erwächst kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.
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Samples: Versicherungsvertrag
Beitragsfreistellung. Die Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptver- sicherung Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, wenn die beitragsfreie Mindestrente von monatlich 25,- Euro erreicht wird. Bei einer Beitragsfreistellung in den letzten zehn Versicherungsjahren Versicherungsjah- ren nehmen wir bei der Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente Berufsun- fähigkeitsrente nehmen wir eine Saldierung des eventuell negativen negati- ven Deckungskapitals der Be- rufsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit dem positiven Deckungskapital der Hauptversicherung vor. Bei Rentenversicherungen mit Indexpartizi- pation und fondsgebundenen Rentenversicherungen Indexpartizipation erfolgt die Saldie- rung Saldierung mit dem Sondervermögen. Ist kein Sondervermögen vorhanden, er- folgt erfolgt eine Saldierung mit dem Sicherungsvermögen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung Leis- tung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitrags- freie beitragsfreie Versicherung bei konventionellen Rentenversicherungen Rentenversi- cherungen und bei Risikolebensversicherungen in der Privatversorgung Privatver- sorgung und in der betriebli- chen betrieblichen Altersversorgung nicht verändert. Das vorgenannte Verhältnis wird hingegen bei Rentenversicherungen Rentenversicherun- gen mit Indexpartizipation und fondsge- bundenen Rentenversicherungen nicht aufrechterhalten. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den aner- kannten anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der lau- fenden laufenden Versicherungsperiode. Der aus der Zusatzversicherung Zusatzversiche- rung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung ste- hende stehende Betrag vermindert sich um rückständige BeiträgeBei- träge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, endet die Zusatzversicherung und Ihnen erwächst kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.
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Samples: Insurance Agreement
Beitragsfreistellung. Die Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptver- sicherung Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, wenn die beitragsfreie beitrags- freie Mindestrente von monatlich 25,- Euro erreicht wird. Bei einer Beitragsfreistellung in den letzten zehn Versicherungsjahren nehmen wir bei der Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente Berufsunfähigkeitsrente eine Saldierung des eventuell negativen Deckungskapitals der Be- rufsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit dem positiven Deckungskapital der Hauptversicherung vor. Bei Rentenversicherungen Rentenversi- cherungen mit Indexpartizi- pation Indexpartizipation und fondsgebundenen Rentenversicherungen erfolgt die Saldie- rung Saldierung mit dem Sondervermögen. Ist kein Sondervermögen vorhandenvorhan- den, er- folgt erfolgt eine Saldierung mit dem Sicherungsvermögen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitrags- freie beitragsfreie Versicherung bei konventionellen Rentenversicherungen und bei Risikolebensversicherungen in der Privatversorgung und in der betriebli- chen Altersversorgung nicht verändert. Das vorgenannte Verhältnis wird hingegen bei Rentenversicherungen mit Indexpartizipation und fondsge- bundenen Rentenversicherungen fondsgebundenen Renten- versicherungen nicht aufrechterhalten. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den aner- kannten anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der lau- fenden Versicherungsperiodelaufenden Versiche- rungsperiode. Der aus der Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung ste- hende stehende Betrag vermindert sich um rückständige Beiträge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, endet die Zusatzversicherung und Ihnen erwächst kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beitragsfreistellung. Die Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptver- sicherung Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, wenn die beitragsfreie beitrags- freie Mindestrente von monatlich 25,- Euro erreicht wird. Bei einer Beitragsfreistellung in den letzten zehn Versicherungsjahren nehmen wir bei der Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente Berufsunfähigkeitsrente eine Saldierung des eventuell negativen Deckungskapitals der Be- rufsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit dem positiven Deckungskapital der Hauptversicherung vor. Bei Rentenversicherungen Rentenversiche- rungen mit Indexpartizi- pation Indexpartizipation und fondsgebundenen Rentenversicherungen erfolgt die Saldie- rung Saldierung mit dem Sondervermögen. Ist kein Sondervermögen vorhanden, er- folgt erfolgt eine Saldierung mit dem Sicherungsvermögen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitrags- freie beitragsfreie Versicherung bei konventionellen Rentenversicherungen und bei Risikolebensversicherungen in der Privatversorgung und in der betriebli- chen Altersversorgung nicht verändert. Das vorgenannte Verhältnis wird hingegen bei Rentenversicherungen mit Indexpartizipation und fondsge- bundenen Rentenversicherungen fondsgebundenen Rentenversi- cherungen nicht aufrechterhalten. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den aner- kannten anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der lau- fenden Versicherungsperiodelaufenden Versicherungs- periode. Der aus der Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente Berufs- unfähigkeitsrente zur Verfügung ste- hende stehende Betrag vermindert sich um rückständige Beiträge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, endet die Zusatzversicherung und Ihnen erwächst kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beitragsfreistellung. Die Zusatzversicherung können Sie nur zusammen mit der Hauptver- sicherung Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, wenn die beitragsfreie Mindestrente von monatlich 25,- Euro erreicht wird. Bei einer Beitragsfreistellung in den letzten zehn Versicherungsjahren Versicherungsjah- ren nehmen wir bei der Berechnung der beitragsfreien Berufsunfähigkeits- rente Berufsunfä- higkeitsrente eine Saldierung des eventuell negativen Deckungskapitals Deckungs- kapitals der Be- rufsunfähigkeitsBerufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit dem positiven positi- ven Deckungskapital der Hauptversicherung vor. Bei Rentenversicherungen Rentenversi- cherungen mit Indexpartizi- pation und fondsgebundenen Rentenversicherungen Indexpartizipation erfolgt die Saldie- rung Saldierung mit dem Sondervermögen. Ist kein Sondervermögen vorhanden, er- folgt erfolgt eine Saldierung mit dem Sicherungsvermögen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung Leis- tung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitrags- freie beitragsfreie Versicherung bei konventionellen Rentenversicherungen Rentenversi- cherungen und bei Risikolebensversicherungen in der Privatversorgung Privatver- sorgung und in der betriebli- chen betrieblichen Altersversorgung nicht verändert. Das vorgenannte Verhältnis wird hingegen bei Rentenversicherungen Rentenversicherun- gen mit Indexpartizipation und fondsge- bundenen Rentenversicherungen nicht aufrechterhalten. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den aner- kannten anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der lau- fenden laufenden Versicherungsperiode. Der aus der Zusatzversicherung Zusatzversiche- rung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung ste- hende stehende Betrag vermindert sich um rückständige BeiträgeBei- träge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, endet die Zusatzversicherung und Ihnen erwächst kein Anspruch auf einen Rückkaufswert.
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Samples: Insurance Agreement