Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben.
Appears in 5 contracts
Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter Mit- arbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens mindestens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen.
Appears in 3 contracts
Samples: l-gav.ch, cafetier.ch, zfv.ch
Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen.
Appears in 2 contracts
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, gav.arbeitsrechtler.ch
Beiträge. 1 1. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14min- destens 12,6% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen.
Appears in 1 contract
Samples: www.seco.admin.ch
Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 11 % des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14mindestens 14 % des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch