Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent des anrechenbaren Xxxxxx für die Altersvorsorge zu verwenden. 2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzieren. 3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent 8% des anrechenbaren Xxxxxx Loh- nes für die Altersvorsorge zu verwenden.
2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzieren.
3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent des anrechenbaren Xxxxxx für die Altersvorsorge zu verwenden.
2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzierenfinanzieren.
3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge Arbeitnehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent des anrechenbaren Xxxxxx für die Altersvorsorge zu verwenden.
2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzieren.
3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent 8% des anrechenbaren Xxxxxx für die Altersvorsorge zu verwenden.
2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzierenfinan- zieren.
3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge Arbeit- nehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge. 1. Für den einzelnen Arbeitnehmer sind mindestens 8 Prozent des anrechenbaren Xxxxxx für die Altersvorsorge zu verwenden.
2. Die Beiträge für die Risikoleistungen müssen genügen, um die in Art. 8a und 8b BPVG festgelegten Mindestleistungen für den Invaliditäts- und Todesfall zu fi- nanzierenfinanzieren.
3. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Ar- beitnehmerbeiträge Arbeit- nehmerbeiträge werden bei der Lohnzahlung zurückbehalten und sind zu- sammen zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag spätestens auf das Ende des jeweiligen Kalenderquartals Kalenderquar- tals der Vorsorgeeinrichtung zu vergüten.
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