Common use of Beiträge Clause in Contracts

Beiträge. Der Dienstgeber verpflichtet sich, für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) für die Dauer der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVG.

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Samples: Beitrittvertrag Zur Buak Betriebliche Vorsorgekasse, Beitrittsvertrag

Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mit- arbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindestens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen. 2 Der Dienstgeber verpflichtet sichArbeitgeber hat alle zu versichernden Mitarbeiter der in lit. b) Xxxxxx 1 erwähnten beiden Altersstufen je zu einem Einheitssatz zu versichern. Beiträge, für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) welche nicht für die Dauer gesetzlichen und gesamtarbeitsvertrag- lichen Leistungen benötigt werden, müssen zur künftigen Leistungssiche- rung oder Leistungsverbesserung für die bei der Pflichtversicherung beruflichen Vorsorgeein- richtung versicherten Mitarbeiter verwendet werden. Überschüsse oder der BerufsausübungGewinnanteile sind ebenfalls zur künftigen Leistungssicherung oder Leis- tungsverbesserung für die versicherten Mitarbeiter zu verwenden. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVGgenannten Beiträge, Überschüsse oder Gewinnanteile dürfen nicht mit künftigen Beiträgen verrechnet, an künftige Beiträge angerechnet oder dem Arbeitgeber in irgendeiner Form zugewendet werden.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes

Beiträge. Der Dienstgeber verpflichtet sich, für alle in 1. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von min- destens 12,6% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisenMitarbeiter vom Lohn abziehen. 2. Der SelbständigeArbeitgeber hat alle zu versichernden Mitarbeiter der in lit. b) Xxxxxx 1 erwähnten beiden Altersstufen je zu einem Einheitssatz zu versichern. Bei- träge, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) welche nicht für die Dauer gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Lei- stungen benötigt werden, müssen zur künftigen Leistungsverbesserung für die bei der Pflichtversicherung beruflichen Vorsorgeeinrichtung versicherten Mitarbeiter ver- wendet werden. Überschüsse oder der BerufsausübungGewinnanteile sind ebenfalls zur künfti- gen Leistungsverbesserung für die versicherten Mitarbeiter zu verwenden. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVGgenannten Beiträge, Überschüsse oder Gewinnanteile dürfen nicht mit künftigen Beiträgen verrechnet, an künftige Beiträge angerechnet oder dem Arbeitgeber in irgendeiner Form zugewendet werden.

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Samples: Allgemeinverbindlicherklärung Des Landes Gesamtarbeitsvertrages Des Gastgewerbes

Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen. 2 Der Dienstgeber verpflichtet sichArbeitgeber hat alle zu versichernden Mitarbeiter der in lit. b) Xxxxxx 1 erwähnten beiden Altersstufen je zu einem Einheitssatz zu versichern. Beiträge, für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) welche nicht für die Dauer gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Leistungen benötigt werden, müssen zur künftigen Leistungsverbesserung für die bei der Pflichtversicherung beruflichen Vorsorgeeinrichtung versicherten Mitarbeiter ver- wendet werden. Überschüsse oder der BerufsausübungGewinnanteile sind ebenfalls zur künfti- gen Leistungsverbesserung für die versicherten Mitarbeiter zu verwenden. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVGgenannten Beiträge, Überschüsse oder Gewinnanteile dürfen nicht mit künftigen Beiträgen verrechnet, an künftige Beiträge angerechnet oder dem Arbeitgeber in irgendeiner Form zugewendet werden.

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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes

Beiträge. Der Dienstgeber verpflichtet sich, für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw1 Es werden folgende Beiträge erhoben: - ordentliche Beiträge (Spar- und Risikobeiträge); - Zusatzsparbeiträge; - Beiträge bei unbezahltem Urlaub; - Sanierungsbeiträge falls notwendig. 2 Die Höhe der Beiträge des Mitglieds und der versicherten Personen sind im Vorsorgeplan geregelt. 3 Die Beiträge zur Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes gemäss Art. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an 19 Abs. 3 sind vollumfänglich von den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH Arbeitnehmenden zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) für die Dauer der Pflichtversicherung oder der Berufsausübungentrichten. Die Beitragseinhebung Rechnungsstellung erfolgt gemäß § 64 BMSVGüber den Arbeitgeber. 4 Die Beitragssätze können jederzeit, durch Beschluss des StiGungsrates, den sich allfällig ändernden versicherungstechnischen Erfordernissen angepasst werden.

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Samples: Vorsorgereglement

Beiträge. Der Dienstgeber verpflichtet sichBeitragsberechnung 1. Für die Höhe der Beiträge ist das bei Beginn des Versicherungsvertrages erreichte Xxxxx (Anzahl der vollendeten Lebensjahre) des Versicherten maßgebend. 2. Von dem auf die Vollendung des 16., für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81., 91. Lebensjahres folgenden Monats an ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. 3. Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab einem späteren Nachtrags- versicherungsschein. Anhang: Auszug aus dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung § 6 (derzeit 1,53%) 20 Prävention und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 Selbsthilfe (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leistenDie Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Diese Beiträge sind Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesund- heitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisenGesundheitschancen erbringen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für die Dauer der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVGLeistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung

Beiträge. 1 Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird ein Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Für Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird ein Beitrag von mindes- tens 14% des koordinierten Xxxxxx erhoben. Maximal die Hälfte der Beiträge kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vom Lohn abziehen. 2 Der Dienstgeber verpflichtet sichArbeitgeber hat alle zu versichernden Mitarbeiter der in lit. b) Ziffer 1 er- wähnten beiden Altersstufen je zu einem Einheitssatz zu versichern. Beiträge, für alle in die Betriebliche Vorsorgekasse einbezogenen Arbeit- bzw. freien Dienstnehmer seines Unternehmens ab dem zweiten Monat ihres Arbeits-bzw.freien Dienstverhältnisses einen laufenden Beitrag gemäß § 6 (derzeit 1,53%) und § 7 BMSVG an den zuständigen Xxxxxx der Krankenversicherung zur Weiterleitung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der Selbständige, der der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegt, hat für diese Dauer einen laufenden Beitrag gemäß § 52 (1) BMSVG (derzeit 1,53 %) zu leisten. Diese Beiträge sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzuschreiben und an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH zu überweisen. Der freiberuflich Selbständige oder Land- und Forstwirt verpflichtet sich zu einer monatlichen Beitragsleistung gemäß § 64 BMSVG (1,53%) welche nicht für die Dauer gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Leistungen benötigt werden, müssen zur künftigen Leistungsverbesserung für die bei der Pflichtversicherung beruflichen Vorsorgeeinrichtung versicherten Mitarbeiter verwen- det werden. Überschüsse oder der BerufsausübungGewinnanteile sind ebenfalls zur künftigen Leistungsverbesserung für die versicherten Mitarbeiter zu verwenden. Die Beitragseinhebung erfolgt gemäß § 64 BMSVGgenannten Beiträge, Überschüsse oder Gewinnanteile dürfen nicht mit künfti- gen Beiträgen verrechnet, an künftige Beiträge angerechnet oder dem Arbeit- geber in irgendeiner Form zugewendet werden.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag