Common use of Bekanntmachungen Clause in Contracts

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag, Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; , sie sind gemäß § 22 Abs. 1 und 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates Auf- sichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung „Leipziger Volkszeitung“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen offen- legungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; , sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden Aufsichtrates warden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung Verhinderungen von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung Leipziger Volkszeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung Nen- nung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnetunter- zeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im Offenburger Tageblatt veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -36 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 16 Abs. 2 und 3 von 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in den Ortsausgaben der Berliner Badischen Zeitung und des Südkuriers veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen offenlegungspflich- tigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Gotha, veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in einem Blatt der Berliner Zeitung örtlichen Tagespresse veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -41 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 20 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung „Pforzheimer Zeitung“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen offenlegungs- pflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Und Wahlordnung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Die Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Braunschweiger Zeitung veröffentlicht– Wolfenbütteler Anzeiger – veröffentlich. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger Bundes- anzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Märkischen Allgemeinen Zeitung veröffentlichtOranienburg veröffent- licht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen elektro- nischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -39 Bekanntmachungen (1) . Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 18 Absatz 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) . Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung den «Badische Neuesten Nachrichten» veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen Unter- lagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen habenerfol- gen, haben werden im Leverkusener Anzeiger und in der Berliner Zeitung veröffentlichtRheinischen Post veröffent- licht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen elektroni- schen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -/ Bekanntmachungen (1) . Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) . Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung WAZ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in auf der Berliner Zeitung Seite der Genossenschaft im Internet veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) . Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) . Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung einer örtlichen Tageszeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen offen- legungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.veröffentlicht.1)

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vor- standsmitglied und einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden vorzugsweise in der Berliner Zeitung Zeitung“ und im Internet un- ter der Adresse der Genossenschaft veröffentlicht. Die Einladung zur Vertreterver- sammlung und die Ankündigung von Gegenständen der Tagesordnung haben nach § 33 Abs. 2 zu erfolgen. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen elektroni- schen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) . Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; , sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) . Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im Ingolstädter Anzeiger veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -42 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter der Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im „Dresdner Amtsblatt“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden Eg

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -44 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 23 Abs. 2 und 3 vom Vorstand oder einem Vorstand in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in im Amtsblatt der Berliner Zeitung Stadt Halle (Saale) veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Halle Neustädter Wohnungsgenossenschaft e.g.

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -42 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß ge- mäß § 22 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Berliner Zeitung „Volksstimme“ Ausgabe Burg veröffentlicht, soweit sich aus § 32 Abs. 2 nichts anderes er- gibt. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -44 Bekanntmachungen (1) . Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind veröffentlicht gemäß § 22 Abs. 2 und 3 sie sind vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) . Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom von dem/der Vorsitzenden und bei Verhinderung vom Stellvertreter/von seinem Stellvertreter der Stellvertreterin unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung den „Kieler Nachrichten“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, Bekanntmachungen die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Einladung zur Mitgliederversammlung und die Ankündigung von Gegenständen der Berliner Zeitung veröffentlichtTagesordnung haben nach § 33 Abs. 2 zu erfolgen. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in im lokalen Anzeigenteil der Berliner Westfalenpost, der Westfälischen Rundschau und der Siegener Zeitung veröffentlichtveröffent- licht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger Bundesanzei- ger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung Zeitschrift DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen offenlegungs- pflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vor- stand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates Aufsichts- rates vom Vorsitzenden und oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung „Süddeutschen Zeitung" veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von zwei Vor- standsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung „Neuss-Grevenbroicher Zeitung“ und in der „Westdeutschen Zeitung“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 Abs.2 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im Organ des Spitzenverbandes „Die Wohnungswirtschaft“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlichtveröffent- licht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates Auf- sichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter Stellver- treter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung unabhängigen Heimatzeitung „die Radeberger“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Genossenschaft

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß ge- mäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen Be- kanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter un- ter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden Vorsitzen- den und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter Stellver- treter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlichtvom Dresdner Amtsblatt veröf- fentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung Frankfurter Rundschau veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Satzung Der Wohngeno Eg

Bekanntmachungen. 43 - Bekanntmachungen -Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung im „Düsseldorfer Amtsblatt“ veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Samples: Genossenschaftsvertrag