Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der Genossenschaft (1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht. (2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht. (3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen im Westfälischen Volksblatt Paderborn sowie in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 der „Die Glocke“, Ausgabe Gütersloh nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Corporate Governance
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgehtausgehen.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 der Frankenberger Allgemeine (HNA) nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen werden Unterlagen nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 der Tageszeitung Trierischer Volksfreund nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung, diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemachtöffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 im „Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg“ nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter Mitglieder in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung Der Volksbank Wittenberg Eg
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 den amtlichen Bekanntmachungsorganen nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß der in Abs. 1 genannten Form nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform Mitglieder einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen Bekannt- machungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.. Datum: 05. November 2021 Versammlungsleiter: X. Xxxxx Schriftführerin: X. Xxxx
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie so- wie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur ausschließlich im Bundesanzeiger veröffentlichtver- öffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 dieser Blätter nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung Bestim- mung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen übri- gen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans Bekanntmachungsor- gans im elektronischen Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Statutes
Bekanntmachungen. 46 Bekanntmachungen der GenossenschaftBekanntmachungen
(1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, unter ihrer Firma in den „Lüdenscheider Nachrich- ten“ (Tageszeitung) und in auf der „Siegener Zeitung“ (Tageszeitung) bekannt gemacht. Der öf- fentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterla- gen Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
(3) Sind die Bekanntmachungen in einem Bekanntmachungsorgan gemäß Abs. 1 auf der öffentlichen Internetseite der Genossenschaft nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreter- versammlung Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher sämt- licher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung