Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
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Samples: www.bbl-beton.de, mossandl.de, www.moenninghoff.net
Beratung. a(1) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- sachgemäßen und fachgemäßen fachgerechten Verarbeitung unserer Produkte.
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Samples: www.beton-kemmler.de, www.beton-kemmler.de, www.bedo-fertigteile.de
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden Verbraucher nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen fach- gemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
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Samples: www.feiter-beton.de
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Ver- arbeitung der Produkte.
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Samples: web.hauraton.com
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, verbindlich soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
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Samples: www.tiefbau.shop
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
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Samples: asteps.de
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen fachgemä- ßen Verarbeitung unserer ProdukteProduke.
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Samples: beton-roeser.de
Beratung. a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden Kun- den nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung Verarbei- tung unserer Produkte.
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Samples: www.schmidt-beton.de