Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI: a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A; b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen); c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere: 1. die Datenübermittlung; 2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt); 3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A; 4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900; 5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung; 6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über: i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten; ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen; iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten). d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG. 2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie. 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen. 4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 3 contracts
Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV gemäss den als Branchenstandard festzulegenden Grundsätzen im Portfolio-Controlling und nach den unten vereinbarten Modalitäten über den Stand der Zielerreichung und den ProjektfortschrittProjektfortschritt nach Absatz 2. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen Es informiert die betroffenen betroffe- nen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Die Berichterstattung im WDIerfolgt:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie Aüber regelmässige Aussprachen;
b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen anhand eines Zwischenberichts per 30. Juni, der bis spätestens am 31. August des Investitionsplans (Programmänderungen);laufenden Jahres einzureichen ist und
c. den über einen Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondereist und Auskunft gibt über:
1. die Datenübermittlung;allgemeine Geschäftsentwicklung,
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);die Kennzahlen nach Anhang 2,
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;Netzzustand gemäss RTE 29900,
4. alle vier Jahre für Berichterstattung an das Parlament: die Belastung und Aus- lastung der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;Infrastruktur,
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;die Herkunft und Verwendung der Mittel,
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, den Stand und Abschluss von Investitionsprojekten,
7. den Stand der Informationen enthält über:Umsetzung des BehiG,
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf 8. den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten).
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFGaktuellen Investitionsplan.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder und des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu meldendokumentieren. Die Bekanntgabe Bekannt- gabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) mit dem Zwischenbericht bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, können und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen notwen- digen Massnahmen.
3 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastruk- turfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, ins- besondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts der Jahresberichterstattung mit.
Appears in 2 contracts
Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen Die Hochschule Nordhausen berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines je- den Jahres dem BAV Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerreichung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und den Projektfortschritt. Ziele) wie auch der Rah- menvereinbarung V. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDIist zu gliedern in:
a. halbjährliche Zwischenberichte einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele),
b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung,
c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie
d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Projekten Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu genehmigenden Anpassungen vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31Berichts der Hochschule Nordhausen wird der Grad der Zielerrei- chung bewertet. DezemberIm Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hoch- schule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht vereinbarten Zielstellungen im Entwurf oder Vereinbarungszeitraum aus. Öffentliche Betriebswirtschaft / Public Management Bachelor 7 g Betriebswirtschaftslehre / Business Administration Bachelor 6 g Internationale Betriebswirtschaft / International Business Bachelor 6 g Digitales Produktmanagement / Digital Product Management Bachelor 7 g Sozialmanagement Bachelor 7 g Gesundheits- und Sozialwesen / Health and Social Services Bachelor 7 g Heilpädagogik / Inclusive Studies Bachelor 7 g Public Management & Governance Master 3 k Innovations- und Changemanagement Master 4 k Therapeutische Soziale Arbeit Master 3 k Systemische Beratung Master 5 w Transdisziplinäre Frühförderung Master 6 w Gedenkstättenarbeit und Menschen- rechtsbildung in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LVsozialen Berufen Master 6 w Umwelt- und Recyclingtechnik Bachelor 7 g Regenerative Energietechnik Bachelor 7 g Geotechnik Bachelor 7 g Automatisierung und Elektronikentwicklung Bachelor 7 g Internet - Technologie und Anwendungen Bachelor 7 g Wirtschaftsingenieurwesen für Nachhaltige Technologien Bachelor 7 g Maschinenbau Bachelor 7 g Elektrotechnik Bachelor 7 g Informatik Bachelor 7 g Wirtschaftsingenieurwesen Master 3 k Energetisch-Umsetzung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten).
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
Ökologischer Stadtumbau Master 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.k Energiesysteme Master 3 k Mechatronik Master 3 k Renewable Energy Systems Master 3 k
Appears in 1 contract
Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand Die Beitragsempfängerin erstattet der Zielerreichung Beitragsgeberin während des Projektes unaufgefordert und den Projektfortschritt. Der Umfang nach ihren Vorgaben bezüglich Form und Inhalt wie folgt Bericht: Die Beitragsempfängerin und die weiteren Forschungspartner und -partnerinnen nehmen an Bespre- chungen mit der Berichterstattung Beitragsgeberin über die Projekte richtet sich nach Weiterverfolgung oder den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüberAbbruch des Projektes teil, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich sofern solche Besprechungen im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur Berichterstattung vorgesehen sind. Die Forschungs- und VerkehrUmsetzungspartner und -partnerinnen berichten jährlich über die Anzahl der für das Projekt investierten Stunden gemäss standardisiertem Formular. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst Zwei Monate vorgängig zum Midterm Review nach xx Monaten Laufzeit des Flagships reicht die Berichterstattung im WDI:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten Bei- tragsempfängerin der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31Beitragsgeberin unaufgefordert folgende Berichte ein: - Einen standardisierten Zwischenbericht seitens Forschungs- und Umsetzungspartner/-innen mit Angaben u.a. Dezember, zum Stand der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LVFlagship-Umsetzung, zur Erreichung der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung Ziele und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert Meilen- steine sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen Planung des weiteren Flagshipverlaufs; - eine standardisierte Zusammenstellung der Beteiligung der Umsetzungspartner und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen -partne- rinnen gemäss AP SBS zum Erhalt Ziffer 8.1 (gegliedert in Barbeiträge und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasteneigene Leistungen).
d. ; - einen standardisierten finanziellen Schlussbericht dem alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung Überprüfung der anrechen- baren Kosten relevanten Belege beigelegt sind. Nach Abschluss des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt Projektes reicht die Beitragsempfängerin der Beitragsgeberin unaufgefordert fol- gende Berichte ein: - einen standardisierten Projektschlussbericht seitens Forschungs- und Umsetzungspartner/- innen mit Angaben u.a. zur Zufriedenheit, zum Projekterfolg und Projektnutzen, zu Ergebnis- sen, zur Marktumsetzung sowie zum wirtschaftlichen und/oder volkswirtschaftlichen Nutzen; - eine standardisierte Zusammenstellung der Beteiligung der Umsetzungspartner und -partne- rinnen gemäss Ziffer 8.1 (gegliedert in Barbeiträge und eigene Leistungen); - einen standardisierten finanziellen Schlussbericht, dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung die Überprüfung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu meldenanrechen- baren Kosten relevanten Belege beigelegt sind. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nichtBeitragsgeberin kann weitere Berichte einfordern, sofern sie dies aus dem Projektverlauf heraus für notwendig erachtet. Die Beitragsempfängerin sorgt dafür, dass diese Kostenentwicklung alle Berichte mit den übrigen Projektpartnern abgestimmt sind. Alle Berichte sind mittels der bei der Beitragsgeberin erhältlichen Formulare zu erstellen und per E-Mail durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen MassnahmenBeitragsempfängerin an xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx einzureichen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Subventionsvertrag
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen Die SBB berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die SBB die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen Die SBB informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen verbun- denen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete einge- leitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des AP SBS im Bereich der Eisen- bahnen im Rahmen der Arbeitsgruppe Böschungen (BAFU/BAV/SBB);
iv. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten)Biodiversität.
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen Die SBB stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung Infrastrukturfinanzie- rung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der AnlagestrategieAnlagenstrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen ergrif- fenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen der SBB auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Die besonderen Bestimmungen für das Controlling von SR 4.0 bleiben vorbehalten
5 Das BAV teilt dem Unternehmen der SBB das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt6.1. Der Umfang Anleger erhält Ausführungsbestätigungen sowie Kontenübersichten von dem Ausführungsinstitut nach seiner Xxxx: ▪ Jederzeit durch elektronischen Zugriff auf sein Konto via Internet; ▪ Tägliche Ausführungsbestätigungen und monatlich Kontenübersichten elektronisch via E-Mail. ▪ Durch Annahmeerklärung der Berichterstattung Emittentin/Anbieterin bzw. beauftragte Dritte. Die Kontenübersichten enthalten eine Bewertung der offenen Positionen des Anlegers zum Abrechnungs- preis des Stichtages der Übersicht. Die Ausfüh- rungsbestätigung enthält insbesondere Angaben zu dem Handelstag und -zeitpunkt, Art des Auftrages, Ausführungsplatz, Durchschnittspreis, Menge und Stückpreis bzw. bei tranchenweiser Ausführung den Preis für die einzelnen Tranchen oder das Gesamt- entgelt sowie der in Rechnung gestellten Provisio- nen und Auflagen. Diese Aufzählung ist nicht ab- schließend. Dementsprechende Berichte von Dritten macht sich das Institut zu Eigen.
6.2. Der Anleger erhält vom konto- und depotführenden Institut jährlich zum 31.12. eine Übersicht der vermittel- ten Finanzinstrumente. Über nicht in Wertpapieren ver- briefte Finanzinstrumente erhält der Anleger üblicher- weise die Mitteilung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfülltAusgabe eines derartigen Finanzinstruments. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur Institut erstellt und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen übermittelt dem Anleger keine eigenen Berichte, soweit er von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Drit- ten Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten)erhält.
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben 6.3. Einwendungen gegen Abrechnungen, Berichte und Aufstellungen sind innerhalb von 10 Tagen je nach ge- wähltem Kommunikationsweg, nach Zugriffsmöglichkeit bzw. nach Zugang gegenüber dem jeweiligen konto- und depotführenden Institut entsprechend elektronisch bzw. postalisch geltend zu Belastung und Auslastung machen, sonst gelten sie als ge- nehmigt. Auf diese Folge wird ihn das Institut bei der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFGBe- kanntgabe besonders hinweisen.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich grundsätzlich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Für die Projekte im Raum Zermatt und Andermatt sowie die Sanierung des Furkatunnels gelten weiterhin die früher vereinbarten, erhöhten Anforderungen an die Berichterstattung Für den Raum Täsch-Zermatt wird wegen der Abhängigkeiten mit dem STEP-Projekt «Tunnel Unnerchriz» ein jährlicher Nachweis erbracht, der aufzeigt, dass die Substanzerhaltungsstrategie in diesem Raum «sunk costs» verhindert. Dieser Nachweis erfolgt im Rahmen der Jahresberichterstattung gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. C. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4; ad Grossprojekt "Tunnel Täsch-Zermatt ": Die Begleitung erfolgt BAV-seitig durch die Sektion Grossprojekte. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-UmsetzungDie Projektsteuerung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung Projektaufsicht und die Gründe für Abweichungen Berichterstattung richten sich nach der Controlling-Richtlinie des BAV vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii12. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten)Dezember 2012.
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen Die Hochschule Nordhausen berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines je- den Jahres dem BAV Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerreichung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und den Projektfortschritt. Ziele) wie auch der Rah- menvereinbarung V. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDIist zu gliedern in:
a. halbjährliche Zwischenberichte einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele),
b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung,
c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie
d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Projekten Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu genehmigenden Anpassungen vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31Berichts der Hochschule Nordhausen wird der Grad der Zielerrei- chung bewertet. DezemberIm Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hoch- schule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht vereinbarten Zielstellungen im Entwurf oder Vereinbarungszeitraum aus. Öffentliche Betriebswirtschaft / Public Management Bachelor 7 g Betriebswirtschaftslehre / Business Administration Bachelor 6 g Internationale Betriebswirtschaft / International Business Bachelor 6 g Digitales Produktmanagement / Digital Product Management Bachelor 7 g Sozialmanagement Bachelor 7 g Gesundheits- und Sozialwesen / Health and Social Services Bachelor 7 g Heilpädagogik / Inclusive Studies Bachelor 7 g Public Management & Governance Master 3 k Innovations- und Changemanagement Master 4 k Therapeutische Soziale Arbeit Master 3 k Systemische Beratung Master 5 w Transdisziplinäre Frühförderung Master 6 w Gedenkstättenarbeit und Menschen- rechtsbildung in der definitiven Fassung sozialen Berufen Master 6 w Umwelt- und Recyclingtechnik Bachelor 7 g Regenerative Energietechnik Bachelor 7 g Geotechnik Bachelor 7 g Automatisierung und Elektronikentwicklung Bachelor 7 g Internet – Technologie und Anwendungen Bachelor 7 g Wirtschaftsingenieurwesen für Nachhaltige Technologien Bachelor 7 g Maschinenbau Bachelor 7 g Elektrotechnik Bachelor 7 g Informatik Bachelor 7 g Wirtschaftsingenieurwesen Master 3 k Energetisch-Ökologischer Stadtumbau Master 3 k Energiesysteme Master 3 k Mechatronik Master 3 k Renewable Energy Systems Master 3 k Soziale Arbeit und Traumapädagogik Master 5 w Internet – Technologie und Anwendungen Bachelor 7 g Energetisch-Ökologischer Stadtumbau Master 3 k Environmental and Recycling Technology (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung ERT) Master 3/4 k Computer Engineering for loT Systems (CES) Master 3/4 k Produktentstehung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität Produktion (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten).
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
PEP) Master 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.k
Appears in 1 contract
Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen Die Universität Erfurt berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jah- res dem BAV Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerreichung Zie- lerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und den Projektfortschritt. Ziele) wie auch der Rahmenver- einbarung V. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDIist zu gliedern in:
a. halbjährliche Zwischenberichte einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudge- trelevanten Ziele),
b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung,
c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie
d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Projekten Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu genehmigenden Anpassungen vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31Berichts der Universität Erfurt wird der Grad der Zielerreichung be- wertet. DezemberIm Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule jährlich Anglistik/Amerikanistik – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Anglistik/Amerikanistik – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Angewandte Linguistik - Erwerb, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht Verar- beitung und Verwendung von Sprache Master of Arts 4 k Erziehungswissenschaft – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Erziehungswissenschaft – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Erziehungswissenschaft – Management und Forschung im Entwurf oder Bildungswesen - Master of Arts 4 k Evang. Religionslehre – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Förderpädagogik – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Germanistik – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Germanistik – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Geschichtswissenschaft – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Geschichtswissenschaft – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Geschichte transkulturell Master of Arts 4 k Geschichte und Soziologie/ Anthropo- logie des Vorderen Orients in der definitiven Fassung globaler Perspektive Master of Arts 4 k Internationale Beziehungen – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Internationale Beziehungen – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Katholische Religion – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Katholische Religion – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Katholische Theologie Magister Theologiae 10 g Kinder- und Jugendmedien Master of Arts 4 k Kirche und Kultur Master of Arts 4 k Kommunikationswissenschaft – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Kommunikationswissenschaft – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Globale Kommunikation Master of Arts 4 k Kunst - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Kunst - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 x Xxxx-, Lern- und Trainingspsychologie - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 x Xxxx-, Lern- und Trainingspsychologie - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Lehramt berufsbildende Schulen mit den Fächern: Bautechnik, Deutsch, Elektrotechnik, Englisch, Ethik, Evangelische Religi- onslehre, Französisch,Gesundheit, Ka- tholische Religionslehre, Körperpflege, Mathematik, Metalltechnik, Pflege, So- zialkunde, Sozialpädagogik Master of Education 4 k Lehramt Förderpädagogik mit den Fächern: Deutsch, Englisch, Mathematik Master of Education 4 k Lehramt Grundschule mit den Fächern: Deutsch, Englisch, Ethik, Evangelische Religionslehre, Französisch, Katholi- sche Religionslehre, Kunsterziehung, Mathematik, Musik, Russisch, Sachun- terricht, Sport Master of Education 4 k Lehramt Regelschule mit den Fächern: Deutsch, Englisch, Ethik, Evangelische Religionslehre, Französisch, Ge- schichte, Katholische Religionslehre, Kunsterziehung, Mathematik, Musik, Russisch, Sozialkunde, Sport, Wirt- schaftslehre/Technik Master of Education 4 k Literaturwissenschaft – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Literaturwissenschaft – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Literaturwissenschaft: Texte. Zeichen. Medien. Master of Arts 4 k Management - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Mathematik - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Musikvermittlung – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Musikvermittlung – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Musikerziehung – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Primare und Elementare Bildung - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Philosophie - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Philosophie - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Philosophie (inklSprache - Wissen - Handlung) Master of Arts 4 k Psychologie mit dem Schwerpunkt Lehren, Lernen und Kompetenzent- wicklung Master of Science 4 k Religionswissenschaft – Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Religionswissenschaft – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Religionswissenschaft/ Religious Studies Master of Arts 4 k Romanistik - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Sammlungsbezogene Wissens- und Kulturgeschichte Master of Arts 4 k Slawistik - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts 4 k Sport- und Bewegungspädagogik – Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Rechtswissen- schaft - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Rechtswissen- schaft - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Sozialwissen- schaften - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Sozialwissen- schaften - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Wirtschaftswis- senschaft - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaft - Wirtschaftswis- senschaft - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Staatswissenschaften Master of Arts 4 k Technik - Hauptstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Technik - Nebenstudienrichtung Bachelor of Arts 6 g Theologie und Wirtschaft Master of Arts 4 k Gesundheitskommunikation Master of Arts 4 k Public Policy Master of Public Policy 4 Die folgenden weiterbildenden Studiengänge bzw. Finanzberichtweiterbildenden Studienkurse werden als Ausnahmen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 Thüringer Hochschulgebühren- und - entgeltgesetz vereinbart: - Master-Studiengang „Public Policy“ ab dem WiSe 2019/20, falls separat geführt);
3da die Hochschule den genannten weiterbildenden Studi- engang überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. - Zertifikatskurs Mathematik für das Lehramt an Regelschulen (berufsbegleitend) ab dem WiSe 2019/20, da für das Weiterbildungsangebot ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzungöffentliches Interes- se aufgrund seiner Zielrichtung besteht, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisseweil es primär darauf ausgerichtet ist, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten).
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates ei- nen besonderen Bedarf an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist Fachkräften im WDI zu meldenLandesdienst abzudecken. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht- Zertifikatskurse Anglistik, dass Erziehungswissenschaft, Evangelische Religionslehre, Germanistik, Geschichtswissenschaft, Katholische Religionslehre, Kunst, Xxxxx- xxxxx, Musikerziehung, Musikvermittlung, Philosophie, Religionswissenschaft, Ro- manistikk, Slawistik, Sport- und Bewegungspädagogik, Staatswissenschaft-Sozial- wissenschaft sowie Technik ab dem SoSe 2021, da für diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV festWeiterbildungsangebote ein öffentliches Interes- se aufgrund ihrer Zielrichtung besteht, dass Kredite nicht eingehalten werden könnenweil sie primär darauf ausgerichtet sind, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmenei- nen besonderen Bedarf an Fachkräften im Landesdienst abzudecken.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen Die Hochschule für Musik berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem BAV Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerreichung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und den Projektfortschritt. Ziele) wie auch der Rahmen- vereinbarung V. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDIist zu gliedern in:
a. halbjährliche Zwischenberichte einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele),
b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung,
c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie
d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Projekten Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Risikokategorie A;Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen.
b. unterjährige Meldungen 1. Bachelorstudiengänge:
1.1 Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts mit einer Regelstudienzeit von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans 6 Semestern und den Studienfächern: • Musikwissenschaft (ProgrammänderungenKern- und Ergänzungsfach); • Interkulturelles Musik- und Veranstaltungsmanagement (Ergänzungsfach); • Musikpraxis (Ergänzungsfach);
c. 1.2 Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern: Lehramt an Gymnasien Doppelfach Musik;
1.3 Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Music mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern und den Jahresbericht per 31. DezemberStudienrichtungen und -fächern: • Streichinstrumente (Violine, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen istViola, Violoncello, Kontrabass), Harfe; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung• Blasinstrumente (Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba), Schlagwerk; • Gesang|Musiktheater; • Gitarre; • Akkordeon; • Klavier; • Instrumentale Komposition; • Elektroakustische Komposition; • Cembalo; • Blockflöte, Barockvioline, Barockviola, Barockvioloncello, Viola da Gamba; • Chordirigieren; • Orchesterdirigieren; • Opernkorrepetition; • Jazz (Jazzpiano, Jazz-Saxophon, Jazz-Drumset, Jazz-Posaune, Jazz-Trompete, Jazz-E-Bass, Jazz-Kontrabass, Jazz- Klarinette, Jazz-Flöte); • Elektrische Gitarre; • Improvisierter Gesang;
2. der Geschäftsbericht Masterstudiengänge:
2.1 Studiengang mit dem Abschluss Master of Education mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern: • Lehramt an Gymnasien Doppelfach Musik;
2.2 Studiengänge mit dem Abschluss Master of Music:
2.2.1 Künstlerische Professionalisierung mit einer Regelstudienzeit von 2 Semestern und den Studienrichtungen/-fächern: • Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass), Harfe; • Blasinstrumente (Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba), Schlagwerk; • Orchesterdirigieren; • Chordirigieren; • Opernkorrepetition; • Gitarre; • Alte Musik (Cembalo, Clavichord, Alte Musik Orgel, Blockflöte, Viola da gamba, Barockvioline, Barockviola, Barockvioloncello, Violone); • Jazz (Jazzpiano, Jazz-Saxophon, Jazz-Drumset, Jazz-Posaune, Jazz-Trompete, Jazz-E-Bass, Jazz-Kontrabass); • Improvisierter Gesang; • Elektrische Gitarre;
2.2.2 Künstlerische Professionalisierung mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und den Studienrichtungen und -fächern: • Operngesang; • Komposition;
2.3 Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und den Studienfächern: • Kulturmanagement, • Musikwissenschaft;
2.4 Studiengänge mit dem Abschluss Master of Music:
2.4.1 Künstlerische Professionalisierung mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und den Studienrichtungen und -fächern: • Orchesterdirigieren (nach anderem Fach im Entwurf oder in der definitiven Fassung Erststudium); • Chordirigieren (inklnach anderem Fach im Erststudium); • Opernkorrepetition (nach anderem Fach im Erststudium); • Barockvioline, Barockviola, Barockvioloncello (nach entsprechend modernem In- strument im Erststudium); • Historische Streichinstrumente (zwei Instrumente); • Historische Tasteninstrumente (zwei/drei Instrumente); • Elektroakustische Musik (nach anderem Fach im Erststudium); • Kammermusik;
2.4.2 Künstlerische Professionalisierung mit Profil mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und den Studienrichtungen/-fächern: • Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass), Harfe; • Blasinstrumente (Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba), Schlagwerk; • Chordirigieren; • Orchesterdirigieren; • Opernkorrepetition; • Gitarre; • Klavier; • Akkordeon; • Cembalo; • Blockflöte, Viola da gamba, Barockvioline, Barockviola, Barockvioloncello, Violone; • Komposition; • Improvisierter Gesang; • Elektrische Gitarre; • Elementare Musikpädagogik/Rhythmik; • Kammermusik; • Musiktheorie;
2.4.3 ZweiFach mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und den Studienrichtungen/- fächern: • Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass), Harfe mit Zweitfach; • Blasinstrumente (Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba), Schlagwerk mit Zweitfach; • Gitarre mit Zweitfach; • Klavier mit Zweitfach; • Akkordeon mit Zweitfach; • Improvisierter Gesang mit Zweitfach; • Elektrische Gitarre mit Zweitfach; • Musiktheorie mit Zweitfach. Finanzbericht, falls separat geführt);• Instrumentalpädagogik; • Kammermusik/Liedgestaltung; • Musikwissenschaft/Musiktheorie; • Musikwissenschaft/Kulturmanagement.
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;Staatsexamen:
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält überDiplomstudiengänge:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten).
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV 6.1 Der ZE legt der ZG Sachberichte über den Stand Projektfortschritt halbjährlich (erstmals zum ..........) vor und berücksichtigt dabei die in dem Muster (Anlage 3) aufgeführten Punkte inklusive Bildmaterial in ausreichender Druckqualität. In jedem Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Zielerreichung geleisteten Arbeit zu erläutern (vgl. Ziffer 6.2.1 ANBest-P). Hinsichtlich Inhalt und Gliederung sind die Vorgaben gemäß Anlage 3 zu beachten. Die Berichte werden auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
6.2 Mit dem abschließenden Verwendungsnachweis (x. Xxxxxx 5.1) ist ein ausführlicher Schlussbericht in 1-facher Ausfertigung in deutsch / englisch (s. Sprache Projektvorschlag) deutscher Sprache und auf Anforderung auch in elektronischer Form vorzulegen, der insbesondere über die Ergebnisse und das Erreichen des angestrebten Projektzieles Auskunft gibt. Darüber hinaus ist ggf. dazu Stellung zu nehmen, inwieweit aus den Projektfortschrittgewonnenen Erfahrungen Schlussfolgerungen für andere Entwicklungsvorhaben gezogen werden können.
6.3 Der ZE räumt der ZG hiermit an den Berichten sowie an sämtlichen Studien, Unter- lagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen einschließlich Computerprogrammen, die bei der Projektdurchführung entstanden sind und die ganz oder teilweise aus dem Zu- schuss finanziert wurden, ein unwiderrufliches, nicht-ausschließliches und übertrag- bares Nutzungsrecht hinsichtlich aller Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung und Übersetzung sowie der Nutzung in elektronischen Medien ein. Der Umfang ZE übergibt der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöVZG auf deren Verlangen unverzüglich ein Exemplar der genannten Materialien. Die ZG ist berechtigt, Dritten einfache Unter-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen);
c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere:
1. die Datenübermittlung;
2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt);
3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A;
4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900;
5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung;
6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über:
i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten;
ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen;
iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten)Nutzungsrechte einzuräumen.
d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben 6.4 Der ZE unterrichtet die ZG frühzeitig über anstehende Projekt-Konferenzen oder Workshops, um ggf. eine Teilnahme des BMU zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFGermöglichen.
2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie.
3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen.
4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.
Appears in 1 contract
Samples: Zuschussvertrag