Common use of Berichterstattung Clause in Contracts

Berichterstattung. Die TU Ilmenau berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung V. Der Bericht ist zu gliedern in: a. einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele), b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung, c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Berichts der TU Ilmenau wird der Grad der Zielerreichung bewer- tet. Im Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der vereinbarten Ziel- stellungen im Vereinbarungszeitraum aus.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichterstattung. Die TU Ilmenau EAH Jena berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung Ergän- zungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung Rahmenvereinba- rung V. Der Bericht ist zu gliedern in: a. einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele), b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung, c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen ange- messenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Berichts der TU Ilmenau EAH Jena wird der Grad der Zielerreichung bewer- tetbewertet. Im Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung Nichter- reichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der vereinbarten Ziel- stellungen Zielstellun- gen im Vereinbarungszeitraum aus.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichterstattung. Die TU Ilmenau FH Erfurt berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung Ergän- zungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung Rahmenvereinba- rung V. Der Bericht ist zu gliedern in: a. einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten leistungsbudge- trelevanten Ziele), b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung, c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Berichts der TU Ilmenau FH Erfurt wird der Grad der Zielerreichung bewer- tetbewertet. Im Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule jährlich in einem ei- nem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der vereinbarten Ziel- stellungen im Vereinbarungszeitraum aus.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung

Berichterstattung. Die TU Ilmenau Bauhaus-Universität Weimar berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung Umset- zung der in der Er- gänzungsvereinbarung Ergänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung Rahmenvereinbarung V. Der Bericht ist zu gliedern in: a. einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele), b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung, c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Berichts der TU Ilmenau Bauhaus-Universität Weimar wird der Grad der Zielerreichung bewer- tetZieler- reichung bewertet. Im Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule Hoch- schule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der vereinbarten Ziel- stellungen Zielstellungen im Vereinbarungszeitraum aus.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung