Beschwerdestelle Musterklauseln

Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen.
Beschwerdestelle. Die Oberösterreichische Versicherung AG besitzt eine Beschwerdestelle, an wel- che sich der Versicherungsnehmer – unbeschadet seines Rechts, den Rechtsweg zu beschreiten – bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Abwicklung seines Versicherungsvertrages wenden kann. Oberösterreichische Versicherung AG – Be- schwerdestelle, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx, Tel. 00 00 00-00000. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde an den VVO - Verband der Versiche- rungsunternehmen Österreichs (Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, xxx.xxx.xx) zu richten. Beschwerden von Konsumenten über das Versicherungsunternehmen nimmt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stubenring 1, 1010 Wien, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) unent- geltlich entgegen.
Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen:
Beschwerdestelle. Sie haben die Möglichkeit, sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 000 0000 - 0 Telefax: +00 000 0000 – 611 xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx/ Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungs-Bedingungen ermittelt. Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt: Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von – bis zu 25 Prozent, erfolgt keine Erhöhung der Versicherungsleistung; – 25 bis 75 Prozent, wird jeder Prozentpunkt, der 25 übersteigt, vervierfacht; – über 75 Prozent, wird zusätzlich jeder Prozentpunkt, der 75 übersteigt, versiebenfacht. Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im einzelnen wie folgt aus: Unfallbed. Leistung Inv.-Grad aus der Vers.Summe Unfallbed. Inv.-Grad Leistung aus der Vers.Summe Unfallbed. Inv.-Grad Leistung aus der Vers.Summe Unfallbed. Inv.-Grad Leistung aus der Vers.Summe von auf von auf von auf von auf % % % % % % % % 26 28 45 85 64 184 83 330 27 31 46 88 65 190 84 340 28 34 47 91 66 196 85 350 29 37 48 94 67 202 86 360 30 40 49 97 68 208 87 370 31 43 50 100 69 214 88 380 32 46 51 106 70 220 89 390 33 49 52 112 71 226 90 400 34 52 53 118 72 232 91 410 35 55 54 124 73 238 92 420 36 58 55 130 74 244 93 430 37 61 56 136 75 250 94 440 38 64 57 142 76 260 95 450 39 67 58 148 77 270 96 460 40 70 59 154 78 280 97 470 41 73 60 160 79 290 98 480 42 76 61 166 80 300 99 490 43 79 62 172 81 000 000 000 44 82 63 178 82 320 Cooper Gay S.A.S. – Hauptsitz der Gesellschaft ist Lüttich / Belgien – Ständig vertreten durch Xxxxxxxx Xxxxxxx – RPM Liège – BE 0467220789 - Kapitalgesellschaft (AG) nach belgischem Recht – Zweigniederlassung Deutschland – Xxxxxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx – Handelsregisternummer HRB 88817, eingetragen im Amtsgericht Frankfurt am Main – Ust-IdNr. DE273305890 – Finanzaufsichtsbehörde:FSMA 0467220789 (Rue du Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxx 00-00, X-0000 Xxxxxxx) - Vers.-Steuernummer Lloyd’s Cooper Gay S.A.S. Unfallversicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen In- halte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versi- cherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbeding...
Beschwerdestelle. Bei der Oberösterreichischen Versicherung AG ist eine Beschwerdestelle eingerichtet, an welche sich der Versicherungsnehmer bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Abwicklung seines Versicherungsvertrages wenden kann: Oberösterreichische Versicherung AG – Beschwerdestelle, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx, Tel.: 05/0000-00000.
Beschwerdestelle. Jede Präqualifizierungsstelle richtet eine Beschwerdestelle ein. Diese Einrichtung ist Bestand- teil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Präqualifizie- rungsstelle. Ziel sollte es sein, dass mehrere Präqualifizierungsstellen eine gemeinsame Be- schwerdestelle einrichten.
Beschwerdestelle. Die Verbundpartner erklären die Absicht, eine gemeinsame, unabhängige Beschwerdestelle für den Verbund in der Versorgungsregion Kreis Viersen einzurichten. Sie verpflichten sich, bei der Planung, Konzeptgestaltung, Einrichtung und späteren Betreibung zusammenzuarbeiten und entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Beschwerdestelle. Der Versicherungsverein besitzt eine Beschwerdestelle, an welche sich der Versicherungsnehmer – unbeschadet seines Rechts, den Rechtsweg zu beschreiten – bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Abwicklung seines Versicherungsvertrages wenden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde an den VVO – Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, xxx.xxx.xx) zu richten. Beschwerden von Konsumenten über das Versicherungsunternehmen nimmt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stubenring 1, 1010 Wien, versicherungsbeschwerde@ xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) unentgeltlich entgegen.
Beschwerdestelle. Sie haben die Möglichkeit, sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Im Versicherungsschein genannt.
Beschwerdestelle. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations- freiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Telefon: 0000 00000 – 0 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx Weitere Informationen erhalten Sie unter xxxx://xxx.xxx.xxx.xx.