Besonderheit Musterklauseln

Besonderheit. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie nicht zahlen.
Besonderheit. Wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindest- maß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. X. Xxxx). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nach dem Gesetz nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Nötigung). Auch in diesem Fall ist die Berechtigung des Vorwurfs oder der Ausgang des Straf-verfahrens egal. • Ihnen wird ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen und durch ein Gericht wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ver- gehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns bereits gezahlten Kosten zu erstatten.
Besonderheit. 442 Risikolebensversicherungen ausländischer Versicherungsnehmer 443 Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern Z 4 Hierunter fallen alle Kapitalauszahlungen von Versicherungsunternehmen an Ausländer aus Versiche- rungsverträgen mit Inländern.
Besonderheit. Die Annahme nach § 151 BGB a) Das Schreiben des V-Verlages in Verbindung mit dem dem K zugesandten Buch könnte einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellen. Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die inhaltlich so beschaffen ist, dass der Adressat der Erklärung zum Zustandekommen des Vertrages nur noch vorbehaltlos zustimmen muss. Das Schreiben des V-Verlages in Verbindung mit dem zugesandten Buch bestimmt Kaufgegenstand und Kaufpreis eindeutig und läßt zweifelsfrei den Willen des V-Verlages erkennen, durch Zustimmung des K einen Vertragsschluss herbeizuführen. Es ist demnach unproblematisch ein Angebot. b) K müsste dieses Angebot angenommen haben. Annahme ist die Erklärung, mit der der Adressat des Antrages seine vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot erklärt.
Besonderheit. Der Schaden betraf das EG, 1. OG und 2. OG. Vom Verein wurde nur das
Besonderheit. Auf Grund des Unfalles im wirtschaftlichen Bereich (Erzielung von Einnahmen) ist dies ein "Arbeitsunfall", der in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft fällt. Begleitung und Beratung durch Reha Assist.
Besonderheit. Inhouse-Standard-Schulung
Besonderheit externe Vor-Ort-Schulung
Besonderheit. Für nachstehende Invaliditätsformengilt: Invaliditätsform Höchstversicherungsleistung bei 100% (Vollinvalidität) G110 250.000EUR G210 500.000EUR G310 510.000EUR Unfall-Rente Tod Übergangsleistung Tagegeld Krankenhaustagegeldmit/ohneGenesungsgeld KosmetischeOperationen 600.000EUR Versicherungssummen 300.000EUR XU016 02.2001 Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (Global/BB 2000) zu Ziffer 1.3 Rettung von Menschen- leben oderSachen zu Ziffer 1.3 Vergiftungen und Erstickungen zu Ziffer 1.3 Tauchtypische Gesundheitsschäden zu Ziffer 1.4 Leistenbrüche durch erhöhteKraftan- strengung zu Ziffer 2.1.1.1 Meldefrist der Invalidität DieseBesonderenBedingungensindBesondereVereinba- rungenund gehendendemVertragzuGrunde liegenden AllgemeinenUnfallversicherungs-Bedingungen (nachsteh- InErweiterung vonZiffer 1.3 AUBgeltenUnfälleausdem BemühenzurRettung vonMenschenlebenoderSachenals unfreiwilligerlittenundsindmitversichert. InErweiterung vonZiffer 1.3 AUBsteht eseinemplötzlich- enEreignisgleich, wenndieversichertePersonzu Vergif- tungenoderErstickungen führendenDünsten,Säure- und Laugendämpfen,Staubwolkenoder ausströmendenGasen undDämpfen für eine längereZeit (biszumehrerenStun- ErgänzendzuZiffer 1.3 AUBbieten wir auch Versiche- rungsschutz für tauchtypischeGesundheitsschäden, wie z.B. dieCaissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen InErweiterung vonZiffer 1.4 und in Abänderung vonZiffer
Besonderheit. In der Ausbildung und in der Abschlussprüfung werden die besonderen Verhältnisse der Behinderung berücksichtigt.