Besonderheit Musterklauseln

Besonderheit. 420 Risikolebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer 440 Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern Z 4 Hierunter fallen Prämieneinnahmen und Kapitalauszahlungen einschließlich monatlicher Rentenleistun- gen von Versicherungsunternehmen aus Versicherungsverträgen mit Ausländern.
Besonderheit. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie nicht zahlen.
Besonderheit. Wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein (ein verkehrsrecht- liches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindest- maß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist). In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, z. X. Xxxx). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. • Ihnen wird ein nichtverkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, das nach dem Gesetz nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Nötigung). Auch in diesem Fall ist die Berechtigung des Vorwurfs oder der Ausgang des Straf-verfahrens egal. • Ihnen wird ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen und durch ein Gericht wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ver- gehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns bereits gezahlten Kosten zu erstatten.
Besonderheit. In der Ausbildung und in der Abschlussprüfung werden die besonderen Verhältnisse der Behinderung berücksichtigt.
Besonderheit. Die Maßnahme ist berufsfeldunabhängig, findet in einem anerkannten Aus bildungsbetrieb der Einrichtung statt. Die Kosten für diese Maßnahme berechnen sich analog zum Entgelt für Berufsausbildung.
Besonderheit. Für nachstehende Invaliditätsformengilt: Invaliditätsform Höchstversicherungsleistung bei 100% (Vollinvalidität) G110 250.000EUR G210 500.000EUR G310 510.000EUR Unfall-Rente Tod Übergangsleistung Tagegeld Krankenhaustagegeldmit/ohneGenesungsgeld KosmetischeOperationen 600.000EUR Versicherungssummen 300.000EUR XU016 02.2001 Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (Global/BB 2000) zu Ziffer 1.3 Rettung von Menschen- leben oderSachen zu Ziffer 1.3 Vergiftungen und Erstickungen zu Ziffer 1.3 Tauchtypische Gesundheitsschäden zu Ziffer 1.4 Leistenbrüche durch erhöhteKraftan- strengung zu Ziffer 2.1.1.1 Meldefrist der Invalidität DieseBesonderenBedingungensindBesondereVereinba- rungenund gehendendemVertragzuGrunde liegenden AllgemeinenUnfallversicherungs-Bedingungen (nachsteh- InErweiterung vonZiffer 1.3 AUBgeltenUnfälleausdem BemühenzurRettung vonMenschenlebenoderSachenals unfreiwilligerlittenundsindmitversichert. InErweiterung vonZiffer 1.3 AUBsteht eseinemplötzlich- enEreignisgleich, wenndieversichertePersonzu Vergif- tungenoderErstickungen führendenDünsten,Säure- und Laugendämpfen,Staubwolkenoder ausströmendenGasen undDämpfen für eine längereZeit (biszumehrerenStun- ErgänzendzuZiffer 1.3 AUBbieten wir auch Versiche- rungsschutz für tauchtypischeGesundheitsschäden, wie z.B. dieCaissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen InErweiterung vonZiffer 1.4 und in Abänderung vonZiffer
Besonderheit. Ausfall von eigenkapitalersetzenden Darlehen, BMF-Schreiben vom 21.10.2010, Beck’sche „Steuererlasse“ 1 § 17/1, danach Unterscheidung für Frage der Abziehbarkeit als Anschaf- fungskosten i.S.d. § 17 EStG: H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag in der Krise stehen- gelassenes Darlehen krisenbestimm- tes Darlehen in der Krise gewährtes Xxxxxxxx Finanzplan- darlehen
Besonderheit. Diese Kennzahl kann auch von Nicht-Versicherungsunternehmen im Versicherungsgeschäft für verbun- dene Unternehmen gemeldet werden (verauslagte Prämien an inländische Versicherungsgeber). 445 sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber; Versicherungsvertrag mit Inländern
Besonderheit. Depotzinsen im Rahmen des Rückversicherungsgeschäfts unterliegen der Meldepflicht. Deren Meldelogik ist in der Versicherungsmatrix dargestellt.
Besonderheit. Im Premium-Schutz übernehmen wir die Reisekosten des Rechtsanwalts in Deutschland bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze. Im Premium-Schutz für Senioren übernehmen wir diese Reisekosten auch für Besuche des Rechtsanwalts bei Ihnen, wenn diese zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich sind. Im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz tragen wir die weiteren Kosten eines Verkehrsanwalts nicht. Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten bis zu 250 Euro (zzgl. USt): • Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder • er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Für ein erstes Beratungsgespräch zahlen wir maximal 190 Euro (zzgl. USt).