Common use of Betriebliche Altersversorgung Clause in Contracts

Betriebliche Altersversorgung. 1Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung unter Eigenbeteiligung. 2Einzelheiten bestimmt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarif- vertrag Altersversorgung - ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. § 17 gilt nicht für Auszubildende der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Betriebliche Altersversorgung. 1Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung unter Eigenbeteiligung. 2Einzelheiten bestimmt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarif- vertrag Altersversorgung - ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. Fassung § 17 gilt nicht für Auszubildende der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, www.berlin.de

Betriebliche Altersversorgung. 1Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung. 2Einzelheiten bestimmt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarif- vertrag Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. § 17 gilt nicht für Auszubildende der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Samples: www.verkuendung-bayern.de, www.verkuendung-bayern.de, www.gesetze-bayern.de

Betriebliche Altersversorgung. 1Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung Hinterbliebenenver- sorgung unter Eigenbeteiligung. 2Einzelheiten bestimmt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarif- vertrag Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. § 17 gilt nicht für Auszubildende der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Samples: Tarifvertrag – Online

Betriebliche Altersversorgung. 1Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebe- nenversorgung Hinterbliebenenversorgung unter EigenbeteiligungEigenbeteili- gung. 2Einzelheiten bestimmt der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarif- vertrag Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. Fassung § 17 gilt nicht für Auszubildende der Freien und Hansestadt Hamburg.

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