Betriebssicherheit Musterklauseln

Betriebssicherheit. Wir verfügen über geregelte und dokumentierte Maßnahmen, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von informations- und datenverarbeitenden Einrichtungen sicherzustellen. Diese umfassen u.a. die Steuerung im Falle einer Änderung an den informationsverarbeitenden Einrichtungen, als auch eine Steuerung und regelmäßige Messung unserer Kapazitäten und Ressourcen, um die Verfügbarkeit der erforderlichen Systemleistung sicherzustellen. So werden z.B. unter anderem folgende Werte laufend aktuell überwacht: • Festplattenstatus und verfügbarer Speicher • Raid-Status • Dienste und Status aller virtuellen Maschinen • Fehlerhafte Anmeldeversuche • Speicherbelegung der Storages und Hauptspeicher • Auslastung Ethernet • Anzahl der RDP-Sessions der einzelnen Terminal-Server • Durchsatz und Auslastung der Firewall • Prüfung der Erreichbarkeit aller Server ist über Monitoring möglich • Erreichbarkeit und Durchsatz der Switche Ein geschütztes Verfahren zur Datensicherung wurde von uns implementiert und ist dokumentiert. Standardwartungsfenster sind definiert. Zusätzlich notwendige Fenster werden mindestens 10 Tage vorab angekündigt. In unserem Unternehmen ist es essentiell, Entwicklungs-, Test und Betriebsumgebungen voneinander zu trennen, so dass wir ein besonderes Augenmerk hierauf haben. Maßnahmen zur Erkennung, Vorbeugung und Wiederherstellung zum Schutz von Schadsoftware wurden getroffen und werden regelmäßig aktualisiert. Wir verfügen über eine zentral überwachte und geschützte Ereignisprotokollierung und haben für den Fall der Speicherung sensibler personenbezogener Daten Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre getroffen. Sämtliche Protokollierungseinrichtungen und Protokollinformationen, einschließlich Administratoren und Bedienerprotokolle sind vor Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt. Die Synchronisation unserer Uhren erfolgt zentral mit einer einzigen Referenzzeitquelle. Wir verfügen über ein zentrales Verfahren zur gesteuerten Installation von Software auf Systemen in unserem Unternehmen. Es besteht eine Aufstellung unserer technischen Werte und eine geregelte, dokumentierte Handhabung für den Fall einer technischen Schwachstelle, die u.a. unser Patchmanagement mit definierten Verantwortlichkeiten umfasst. Regelungen für die Einschränkungen von Softwareinstallationen sind von uns zentral implementiert. Im Falle einer Auditprüfung unserer Informationssysteme haben wir Maßnahmen festgelegt, die Störungen der Geschäftsprozesse soweit wie möglich minimie...
Betriebssicherheit. 4.1 Siemens unterhält und implementiert ein unternehmensweites ISO 27001 Information Security Framework, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. X X X 4.2 Siemens protokolliert sicherheitsrelevante Ereignisse, wie z.B. Aktivitäten der Benutzerverwaltung (z.B. Anlegen, Löschen), fehlgeschlagene Anmeldungen, Änderungen an der Sicherheitskonfiguration des Systems auf IT-Systemen und IT-Applikationen. X X X 4.3 Siemens analysiert kontinuierlich die jeweiligen Protokolldaten der IT-Systeme und IT-Applikationen auf Anomalien, Unregelmäßigkeiten, Hinweise auf Kompromittierung und andere verdächtige Aktivitäten. X X X 4.4 Siemens scannt und testet IT-Systeme und IT-Anwendungen regelmäßig auf Sicherheitslücken. X X X 4.5 Siemens implementiert und unterhält einen Change-Management-Prozess für IT-Systeme und IT-Applikationen. X X X 4.6 Siemens unterhält einen Prozess zur Aktualisierung und Implementierung von Security Fixes und Updates der Hersteller auf den jeweiligen IT-Systemen und IT-Applikationen. X X X 4.7 Siemens löscht Daten unwiederbringlich oder vernichtet die Datenträger physisch, bevor ein IT-System entsorgt oder wiederverwendet wird. X X X
Betriebssicherheit. Es sind geregelte Verfahren zur kontrollierten und nachvollziehbaren Durchführung von Änderungen an Datenverarbeitungsanlagen etabliert. Eine Richtlinie zum Patch-Management ist vorhanden. Schwachstellen werden analy- siert und nach risikoorientiertem sowie wirtschaftlichem Ansatz behoben. Zum Schutz vor Schadcode werden Virenscanner an sinnvoller Stelle eingesetzt. Die persönlichen Daten der Auftraggeber werden mittels Datensicherung vor Verlust geschützt. Es fin- det eine kontinuierliche Systemüberwachung statt.
Betriebssicherheit. Die Auftragserteilung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Geräteausführung entsprechend dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und den Arbeitsschutz- und Unfallvorschriften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDI, VDE usw.) so beschaffen ist, dass die Benutzer oder Dritte gegen Gefahren geschützt sind. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung und sich daraus ergebenden Folgen bleiben der Hochschule insoweit Scha- densersatzansprüche vorbehalten.
Betriebssicherheit. (1) Arbeiten an der Gasanlage und dem Behälter dürfen nur von Westfalen oder sonst die Betriebssicherheit gefährdet ist.
Betriebssicherheit. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Sperrungen und Überwachungen auf Grund be- hördlicher Anordnungen oder der Nutzungsbestimmungen vorzunehmen. Ebenfalls ist eine Un- terbrechung des Netzzugangs jederzeit möglich, wenn durch die an das Netz angeschlossenen Geräte des Auftragnehmers in irgendeiner Weise die Betriebssicherheit bzw. das Betriebsver- halten des Netzes oder daran angeschlossener anderer Geräte oder Software beeinträchtigt werden. Vorgenanntes gilt vorbehaltlich abweichender Regelungen zum Umgang mit personen- bezogenen Daten im Auftragsverhältnis.
Betriebssicherheit. 14.1 Der Käufer verpflichtet sich, die mit dem Liefergegenstand übergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise zu befolgen und sein Personal entsprechend zu instruieren, so dass der sichere Betrieb des Liefergegenstandes gewährleistet ist. Ohne schriftlichen Gegenbericht des Käufers wird davon ausgegangen, dass er Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise erhalten hat.
Betriebssicherheit. Zur Sicherung und Verbesserung des Betriebs sind folgende Anforderungen einzuhalten und zum Teil schon überprüft worden: • Grobanalyse des Unfallgeschehens: Keine Mängel der Anlage • Überprüfung des Entwässerungskonzepts unter Berücksichtigung der Ein- leitbedingungen des Vorfluters und Schutz der Grundwasserträger (siehe auch Kapitel 5.6) • Sicherstellung der Hangstabilität durch Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Drainagen • Störfallkonzept für die Entwässerungsanlagen • Die Normen, Richtlinien und Normalien von VSS und ggf. TBA sind ins Mass- nahmenkonzept einzubeziehen.
Betriebssicherheit xxx.xxx behält sich das Recht vor, die Verwendung der Produkte aus Betriebs- und Sicherheitsgründen zu begrenzen/einzuschränken. xxx.xxx behält sich aus Betriebs- und Sicherheitsgründen außerdem das Recht vor, auf die Nutzerdaten des Kunden zuzugreifen. In einem solchen Fall unterliegen die Mitarbeiter von xxx.xxx dem Berufsgeheimnis. Jeder andere Zugriff auf Nutzerdaten erfordert das Einverständnis des Kunden oder einen Gerichtsbeschluss. Obwohl die dem Kunden zur Verfügung gestellten Spam- und Virusfilter das Risiko für den Empfang unerwünschter E-Mails minimieren, garantiert xxx.xxx nicht, dass Xxxxxx keinerlei unerwünschte E-Mails erhalten.
Betriebssicherheit. Es ist ein Grundsatz von ERT, Mitarbeiter und Kollegen vor unfairen oder unethischen Arbeitsbedingungen, einschließlich Fron-, Zwangs- oder Kinderarbeit, sowie unsicheren Arbeitsbedingungen zu schützen.