Bewachung. Die Messe München GmbH bzw. der von ihr für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst sorgt für Wachen an den Toren und in den Hallen. Die Messe München GmbH über- nimmt keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle des Messegeländes. Die Messe München GmbH ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durch- zuführen. Die Bewachung des Standes, des Ausstellungsguts und der sonstigen auf dem Stand befindlichen Gegenstände ist nicht Aufgabe der Messe München GmbH. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen nur durch den von der Messe München GmbH für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst gestellt werden. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und die sonstigen von den Ausstellern eingebrachten Gegenstände bestehen. Wertvolle bzw. leicht bewegliche Gegenstände sollten nachts stets unter Verschluss genommen werden.
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