Catering Musterklauseln

Catering. Die Säntis Gastronomie AG bietet Ihnen eine Vielfalt an Getränken sowie warmen und kalten Speisen für das Catering am Messestand. Das umfassende Angebot finden Sie im Online Service Center. Die Säntis Gastronomie AG behält sich vor, bei Gesamtmengen, die am Ende der Messe CHF 50.00 unterschreiten, CHF 10.00 für Umtriebe zu verrechnen. Für Gebindeanbruch wird ein Aufpreis von CHF 0.30 pro Stück verrechnet. Sixpacks, Einweggeschirr und Gläser sind nur in ganzen Einheiten erhältlich.
Catering. G. Catering Servicepartner: Käfer Service Hamburg GmbH Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 00 00 0000 Fax: +00 00 0000 000 xxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxx Servicepartner: Käfer Service Hamburg GmbH Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Phone: +00 00 00 00 0000 Fax: +00 00 0000 000 xxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxx
Catering. Die Akontozahlung zur Cateringleistung erfolgt 1 Monat vor Veranstaltung und entspricht 50% des gesamten Cateringvolumens. Es gelten die in der Catering-Auftragsbestätigung aufgeführten AGB. Die Vermieterin hat das Recht, den Betrag der oben aufgeführten Akontozahlungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
Catering. 14.1 Warenangebot: das Waren- angebot des Bewirters ist saisonal bedingten Veränderungen unterwor- fen. Sollten einzelne Waren vorüber- gehend nicht vorhanden sein, behält sich der Bewirter den Austausch gegen gleichwertige Ware vor. 14.2 Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 24 Stunden nach Anlieferung vom Vertragspartner bekannt zu geben, andernfalls die Leistung als vom Vertragspartner akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Vertragspartner übernimmt der Bewirter keine Haftung. Eventuell ausstehende Teilleistungen oder rechtzeitig gerügte Mängel werden so rasch als möglich behoben. Sofern diese die Gesamtleistung nicht wesen- tlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme durch den Vertragspartner. 14.3 Alle vom Bewirter angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Bewirters und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. 14.4 Das Risiko für Beschädigung oder Verlust geliehener oder angemieteter Gegenstände obliegt ab Übergabe der Leistung bis zur ordnungsgemäßen Rückstellung dem Vertragspartner. Allfällige Schäden, Fehlmengen und Verlust sind vom Vertragspartner zu vertreten und können gesondert zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet werden. Die Rücknahme von Leihgut (Besteck, Gläserracks, Geschirr etc) er- folgt unter Vorbehalt, da exakte Fehl- und Bruchmengen bzw. Schäden erst nach vollständiger Übernahme ermit- telt werden können. 14.5 Bei Anlieferung und Abholung der Leistung muss der Vertragspartner bzw. ein dazu Berechtiger zur Über- nahme anwesend sein. Sollte der Vertragspartner nicht anwesend sein, so kann der Bewirter die Leistung – soweit möglich- (Speisen, Getränke, Gebinde etc) am Veranstaltungsort hinterlassen, wobei der Vertrags- partner die ordnungsgemäße und voll- ständige Anlieferung anerkennt.
Catering. Der Veranstalter übernimmt die Bereitstellung von alkoholfreien Getränken an Proben- und Aufführungstagen (am Veranstaltungsort).
Catering. Der Veranstaltende wird ausschließlich Unternehmen mit Catering-Dienstleistungen (Be- wirtschaftung) beauftragen, die über die nach dem Gaststättengesetz (GaststG) erforderlichen Erlaub- nisse verfügen und auch im Übrigen die gesetz- lichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben erfüllen.
Catering. Im Palais Ferstel und Palais Daun-Kinsky erfolgt die gastronomische Betreuung ausschließlich durch das hauseigene Catering von Palais Events. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr während der Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind schriftlich im Vertrag zu vereinbaren. In den Wiener Börsensälen besteht freie Catering-Xxxx. Sofern der Vertragspartner einen externen Xxxxxxx in den Wiener Börsensälen beauftragt, so sind mit diesem gesonderte Vereinbarungen abzuschließen und der Veranstalter hat den beauftragten Caterer 10 Tage vor der Veranstaltungsbeginn der Palais Events bekanntzugeben. Besondere Vereinbarungen zu den Häusern werden in der Hausordnung festgehalten.
Catering. Die Cateringrecht auf dem Gelände der MAO sind exklusiv vergeben. Jegliche Art der Bewirtung bedarf der vorherigen Genehmigung der MAO.
Catering. Buchung des Cateringpartners Kontakt ARCHE XXXX Gartenküche:
Catering. Die gastronomische Betreuung erfolgt ausschließlich durch das hauseigene Catering der Hotel Mariahilf GmbH. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr während der Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind schriftlich im Vertrag zu vereinbaren.