Datenschutzverletzungen Musterklauseln

Datenschutzverletzungen. Ihre Pflichten im Falle einer bei Ihnen auftretenden Datenschutzverletzung:
Datenschutzverletzungen. Der Datenverarbeiter wird den Datenverantwortlichen über Datenschutzverletzungen, die personenbezogene Daten, wie sie im Datenschutzgesetzt geregelt sind, betreffen, informieren. Wenn vom Datenverantwortlichen gewünscht, wird der Datenverarbeiter dem Datenverantwortlichen zeitnah so unterstützen, dass der Datenverantwortliche die Möglichkeit hat, die Datenschutzverletzung an die verantwortlichen Behörden und/oder betroffenen Personen zu melden, wenn der Datenverantwortliche dazu im Rahmen der einschlägigen Gesetze zum Datenschutz verpflichtet ist.
Datenschutzverletzungen. Tatsächliche und vermutete Datenschutzverletzungen beim Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmern sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Der Auftragnehmer hat hierbei alle wesentlichen Umstände, die ergriffenen Maßnahmen und eine Einschätzung der sich aus der Datenschutzverletzung erwachsenden Risiken für die betroffenen Personen mitzuteilen. Er wird Rückfragen unverzüglich beantworten und mit dem Auftraggeber bei der Aufklärung der Umstände eng kooperieren. Die Meldung einer Datenschutzverletzung an die zuständige Behörde und die Benachrichtigung der betroffenen Personen erfolgen ausschließlich durch den Auftraggeber. Spätestens 48 Stunden nach Bekanntwerden muss er dem Auftraggeber die von Art. 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Informationen in einem solchen Detailgrad melden, dass dieser in der Lage ist, seiner Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde nachzukommen. Die Meldung des Auftragnehmers muss gleichzeitig an folgende E-Mail-Adressen erfolgen: - E-Mail-Adresse des in Anlage 1 Ziffer 8 genannten Weisungsberechtigten - Datenschutz-Funktionspostfach des Auftraggebers, Anlage 1 Ziffer 12.
Datenschutzverletzungen. Eingeschlossen sind Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestim- mungen in Datenschutzgesetzen. Soweit es sich um Ansprüche im Umfang der Ziff. B 2.5 dieses Vertrages handelt, siehe dort.
Datenschutzverletzungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen ma- terieller und/oder immaterieller Schäden aus Verstö- ßen gegen personenbezogene Bestimmungen in Da- tenschutzgesetzen.
Datenschutzverletzungen. Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z.B. Diebstahl, Hacking, Fehlversendung), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde (Online-Meldung an Landesbeauftragten für Datenschutz) ist binnen 72 Stunden darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Verlust von Geräten mit unverschlüsselten Vereinsdaten (hohes Risiko) sind zusätzlich die Betroffenen zu informieren.
Datenschutzverletzungen. 4.1 Der Controller ist jederzeit alleine dafür verantwortlich, im Falle einer Datenschutzverletzung zu bestimmen, wann eine Aufsichtsbehörde und/oder das Datensubjekt über eine Datenschutzverletzung zu benachrichtigen ist und diese Nachricht zu überbringen.
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