Dienstleistungen. 7.1 REACTIVE-ROBOTICS ist nicht zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet, soweit der Käufer nicht sicherstellt, dass die auf seinem Betriebsgelände vorhandenen Einrichtungen angemessen und sicher sind und dass REACTIVE-ROBOTICS ordnungsgemäß über Gefahrensituationen, relevante Vorschriften und Sicherheitsvorschriften unterrichtet wird. Insbesondere ist der Käufer dafür verantwortlich, bevor REACTIVE-ROBOTICS die Installation durchführt/Dienstleistungen erbringt, sämtliche zur Beseitigung und/oder Behebung von Gefahrensituationen oder gefährlichen Materialien von dem Gerät oder aus dem Anschlussbereich erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Ggf. sind potenzielle Risiken durch gleichzeitige Tätigkeiten von REACTIVE-ROBOTICS, dem Käufer und in dem Arbeitsbereich befindlichen Dritten in einem einvernehmlich zu vereinbarenden Sicherheitskoordinationsplan zu klären. 7.2 Sofern der Käufer ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer Verbindung im Wege des Fernzugriffs erworben hat, gestattet der Käufer REACTIVE-ROBOTICS, eine Verbindung zu den Produkten im Wege des Fernzugriffs herzustellen und diese Verbindung aufrechtzuerhalten, soweit dies für die Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistungspflichten von REACTIVE-ROBOTICS oder anderweitig von REACTIVE-ROBOTICS verlangt wird. Dies umfasst möglicherweiseautomatische Software- Downloads, proaktive Geräteüberwachung und Zugang zu produktbezogenen Leistungsdaten, um Daten zur Produkt- und zur Ressourcennutzung zu erheben und zu nutzen, und zwar auf verschiedene Weise, wie beispielsweise zur Produktentwicklung, für Qualitätsinitiativen, Benchmarking und Berichtsdienstleistungen. Sollte der Fernzugriff nicht bereitgestellt werden, behält sich REACTIVE-ROBOTICS das Recht vor, dem Käufer die Vor-Ort- Unterstützung gemäß der jeweils geltenden Preisliste von REACTIVE- ROBOTICS in Rechnung zu stellen. 7.3 Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung von sämtlichen im Zusammenhang mit der Dienstleistung und/oder der Installation stehendem Abfall verantwortlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder REACTIVE-ROBOTICS gesetzlich zur Rücknahme der Materialien verpflichtet ist. Sofern einschlägige zwingende nationale Gesetze 7. SERVICES 7.1 REACTIVE-ROBOTICS is under no obligation to provide Services unless Buyer ensures adequate and safe facilities exist at its premises and that REACTIVE-ROBOTICS is properly notified of any hazardous conditions. relevant regulations and safety procedures. In particular. the Buyer shall be responsible for taking all necessary actions prior to REACTIVE-ROBOTICS performing the installation/ Services to remove and/or remediate any hazardous conditions or materials from the Equipment or service area. lf any risks can result from the co- activities between REACTIVE-ROBOTICS, Buyer (and/or any third party) in the work area, such risks shall be addressed through a mutually agreed safety coordination plan.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Dienstleistungen. 7.1 REACTIVE-ROBOTICS GEHC ist nicht zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet, soweit der Käufer Kunde nicht sicherstellt, dass die auf seinem Betriebsgelände vorhandenen Einrichtungen angemessen und sicher sind und dass REACTIVE-ROBOTICS GEHC ordnungsgemäß über Gefahrensituationen, relevante Vorschriften und Sicherheitsvorschriften unterrichtet wird. Insbesondere ist der Käufer Kunde dafür verantwortlich, bevor REACTIVE-ROBOTICS GEHC die Installation durchführtdurchführt und/oder Dienstleistungen erbringt, sämtliche erforderliche Maßnahmen zu ergreifen zur Beseitigung und/oder Behebung von Gefahrensituationen und Beseitigung von gefährlichen Materialien, die sich an, bei oder gefährlichen Materialien von dem Gerät oder aus dem Anschlussbereich erforderlichen Maßnahmen zu ergreifenim Anschlussbereichs des Gerätes befinden. Ggf. sind potenzielle Risiken durch gleichzeitige Tätigkeiten von REACTIVE-ROBOTICSGEHC, dem Käufer Kunden und in dem Arbeitsbereich befindlichen Dritten in einem einvernehmlich zu vereinbarenden Sicherheitskoordinationsplan zu klären. .
7.2 Sofern der Käufer Kunde ein Produkt und/oder eine Dienstleistung mit einer Verbindung im Wege des Fernzugriffs erworben hat, gestattet der Käufer REACTIVE-ROBOTICSKunde GEHC, eine Verbindung zu den Produkten und/oder SaaS-Anwendungen im Wege des Fernzugriffs herzustellen und diese Verbindung aufrechtzuerhalten, soweit dies für die Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistungspflichten von REACTIVE-ROBOTICS GEHC oder anderweitig von REACTIVE-ROBOTICS GEHC verlangt wird. Dies umfasst möglicherweiseautomatische Software- möglicherweise automatische Software-Downloads, proaktive Geräteüberwachung und Zugang zu produktbezogenen produkt- und/oder SaaS-Anwendungen bezogenen Leistungsdaten, um Daten zur Produkt- und und/oder SaaS-Anwendung sowie zur Ressourcennutzung Resourcennutzung zu erheben und zu nutzen, und zwar auf verschiedene Weise, wie beispielsweise zur ProduktentwicklungProduktentwicklung oder zur Entwicklung von SaaS- Anwendungen, für zu Qualitätsinitiativen, Benchmarking und Berichtsdienstleistungen. Sollte der Fernzugriff nicht bereitgestellt werden, behält sich REACTIVE-ROBOTICS das Recht vor, dem Käufer die Vor-Ort- Unterstützung gemäß der jeweils geltenden Preisliste von REACTIVE- ROBOTICS in Rechnung zu stellen. .
7.3 Der Käufer Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung von sämtlichen im Zusammenhang mit der Dienstleistung und/oder der Installation stehendem Abfall verantwortlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder REACTIVE-ROBOTICS GEHC gesetzlich zur Rücknahme der Materialien verpflichtet ist. Sofern einschlägige zwingende nationale Gesetze 7nichts anderes vorschreiben und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, umfasst die Verpflichtung von GEHC zur Rücknahme von elektrischen und elektronischen Geräten (Elektrogesetz/WEEE Gesetzgebung) Folgendes nicht: Verschaffung körperlichen Zutritts zum Gerät, De- Installation, Entkoppelung, Desinfektion, Kranverladung/Ausbringung, Transport auf eine ebenerdige Ladefläche oder -rampe, Verpackung oder sonstige vergleichbare Arbeiten; der Kunde verpflichtet sich, diese Handlungen auf eigene Kosten vorzunehmen, wenn und soweit dies erforderlich ist.
7.4 Der Kunde stellt auf Aufforderung seitens GEHC mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person ab, welche die Sicherheit des Personals von GEHC über den gesamten Zeitraum der Installation/Erbringung der Dienstleistungen sicherstellen kann. SERVICES 7.1 REACTIVE-ROBOTICS is under no obligation to provide Services unless Buyer ensures adequate and safe facilities exist at its premises and that REACTIVE-ROBOTICS is properly notified of any hazardous conditions. relevant regulations and safety procedures. In particular. the Buyer shall be responsible for taking all necessary actions prior to REACTIVE-ROBOTICS performing the installation/ Services to remove and/or remediate any hazardous conditions or materials from the Equipment or service area. lf any risks can result from the co- activities between REACTIVE-ROBOTICSWird keine solche Person abgestellt, Buyer (and/or any third party) so behält sich GEHC das Recht vor, dem Kunden eine zusätzlich anwesende Person von GEHC gemäß der jeweils geltenden Preisliste von GEHC in the work area, such risks shall be addressed through a mutually agreed safety coordination planRechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkäufe Und Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkäufe Und Dienstleistungen