Leistungsstörung. 12.5.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Leistungsstörung. 1 Stellt eine Vertragspartei fest, dass eine andere Vertragspartei ihren Pflichten nicht oder nicht genügend nachkommt, hat sie diese zu mahnen und ihr eine Frist zur Beseitigung der Leistungsstörung anzusetzen.
Leistungsstörung. Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigerten Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Beitrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Fall der endgültigen Verwei- gerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrags ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertrags- partners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und die Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sache abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlech- terung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertrags- partners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.
Leistungsstörung. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Support-Anfragen (Hotline- und E-Mail Support zu üblichen Geschäftszeiten bzw. entsprechend von Controlware definierten Zeiten) direkt an Controlware zu richten. Controlware verschafft dem Kun- den Leistungen im Rahmen von Service-Levels für die Produkte, sofern undsoweit diese in den besonderen produkt- bezogenen Bedingungen beschrieben worden sind. Diese Leistungen werden u.U. im Namen Controlwares von drit- ten Unternehmen (2nd oder 3rd Level Support) bereit gestellt. Etwaige Abweichungen sind im Leistungsschein gere- gelt
Leistungsstörung. Kommt C.A.T.S. mit Leistungen in Verzug, ist der Vertragspartner nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. • C.A.T.S. kann für den Zeitraum, in dem der Vertragspartner mit seinen Leistungsverpflichtungen im Rückstand ist, die eigenen Leistungen zurückhalten.
Leistungsstörung. 7.1 Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von Xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx aus dem Vertrag unberührt.
Leistungsstörung. 3.1 Erbringt der Aufragnehmer eine Leistung nicht vertragsgemäß und hat er dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Xxxx die Leistung ganz oder in Teilen für den Auf- traggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Der Auftraggeber wird die Leistungsstörung dem Auftragnehmer schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Leistungs- störung anzeigen.
Leistungsstörung. 11.5.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die INES AG dies zu vertreten, so ist die INES AG verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Leistungsstörung. Leistungsabweichung, deren Ursache nicht aus der Sphäre des Auftragnehmers stammt und die keine Leistungsänderung ist. Beispiele sind vom Leistungsumfang abweichende Voraussetzungen sowie Vorleistungen oder Ereignisse, die der Sphäre des Auftraggebers zugeordnet werden.
Leistungsstörung. Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Kunde die Zahlung des Kauf- preises endgültig verweigert. Diese Rechtsfolge tritt ein, wenn der Kunde bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. CARBO kann im Falle der endgülti- gen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller ent- standenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigungen für Wertminderung verlangen. Bei Annahmeverzug des Kunden kann CARBO die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Kunden verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. XXXXX kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und die weitere Lieferung von Vorauszahlungen oder der Leistung einer Si- cherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Eigentumsverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine Vermögensgefährdung eintritt.