Common use of Dokumentation, Information Clause in Contracts

Dokumentation, Information. a.) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Vorgabe- und Nachweisdokumente sowie der Rückstellmuster betragen 16 Jahre. Der Lieferant hat MSG auf Verlangen Einsicht in diese Dokumentationen zu gewähren. Punkt 1.4 gilt entsprechend. b.) Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen (z.B. über Qualitätsmerkmale, Termine, Liefermenge, usw.) nicht eingehalten werden können, ist der Lieferant verpflichtet, MSG unverzüglich hierüber zu informieren. Im Interesse einer schnellen Lösungsfindung ist der Lieferant zur Offenlegung der Problemkriterien verpflichtet. c.) Stellt der Lieferant eine Zunahme der Abweichungen der Ist-Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit der Produkte fest (Qualitätseinbrüche), hat er MSG hierüber und über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen. d.) Vor Änderung von Fertigungsverfahren, Materialien oder Unterlieferanten für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner Änderungen von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen hat der Lieferant MSG rechtzeitig zu benachrichtigen, dass MSG prüfen kann, ob sich die genannten Änderungen nachteilig auswirken können. e.) Für die Beschaffung von kundenspezifischen Vormaterialien und Leistungen dürfen nur von MSG freigegebene Unterlieferanten berücksichtigt werden. Für den Wechsel solcher Unterlieferanten ist von MSG eine gesonderte Bewilligung einzuholen. f.) Sämtliche Änderungen am Produkt und produktrelevante Änderungen in der Prozesskette, sind in einem Produktlebenslauf zu dokumentieren und entsprechend VDA-Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ zu behandeln. Der Produktlebenslauf ist MSG auf Verlangen vorzuweisen. g.) In folgenden Fällen ist der Lieferant verpflichtet, MSG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu informieren: - Ein Kunde beanstandet das Managementsystem des Lieferanten - Dem Lieferanten wird ein Zertifikat entzogen - Es tritt ein besonderer Kundenstatus auf (zB. new business on hold).

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Samples: Lieferantenvertrag, Lieferantenvertrag

Dokumentation, Information. a.) Die Pflicht zur Aufbewahrung der von Dokumenten beträgt 10 Jahre, für Vorgabe- und Nachweisdokumente sowie der Rückstellmuster betragen 16 Jahremit besonderer Archivierung (gemäß VDA-Band 1 „Nachweisführung“) 15 Jahre nach deren Ausfertigungsdatum. Der Lieferant hat MSG GOTEC auf Verlangen Wunsch Einsicht in diese Dokumentationen Dokumente zu gewährengewähren und auch auszuhändigen. Punkt 1.4 gilt entsprechend. b.) Der Lieferant muss sicherstellen, dass immer die aktuellsten qualitätsbezogenen Dokumente (z.B. Zeichnungen, Spezifikationen, Normen), usw. eingesetzt werden. GOTEC und der Lieferant stellen gemeinsam sicher dass die Kommunikation und der Datenaustausch auf allen Ebenen einwandfrei funktioniert. Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen (z.B. B.: über Qualitätsmerkmale, Termine, Liefermenge, usw.Liefermengen) nicht eingehalten werden können, so ist der Lieferant verpflichtet, MSG GOTEC hierüber sowie über die näheren Umstände unverzüglich hierüber zu informieren. Ebenso wird der Lieferant GOTEC unverzüglich über nach Auslieferung erkannte Abweichungen in Kenntnis setzen. Im Interesse einer schnellen Lösungsfindung ist der Lieferant zur Offenlegung der Problemkriterien Daten und Fakten verpflichtet. c.) . Stellt der Lieferant eine Zunahme der Abweichungen der Ist-Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit Soll-Beschaffenheit der Produkte fest (Qualitätseinbrüche), hat wird er MSG den Besteller hierüber und über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen. d.) . Vor Änderung von Fertigungsverfahren, Materialien oder Unterlieferanten Zuliefererteilen für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner Änderungen von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen hat Qualitätssicherungsmaßnahen wird der Lieferant MSG GOTEC so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass MSG dieser prüfen kann, ob sich die genannten Änderungen nachteilig auswirken können. e.) Für . Die Benachrichtigungspflicht ist über die Beschaffung von kundenspezifischen Vormaterialien und Leistungen dürfen nur von MSG freigegebene Unterlieferanten berücksichtigt werdenBemusterungsvorschriften geregelt. Für den Wechsel solcher Unterlieferanten ist von MSG eine gesonderte Bewilligung einzuholen. f.) Sämtliche Änderungen am Produkt und produktrelevante Änderungen in der Prozesskette, sind in einem Produktlebenslauf zu dokumentieren und entsprechend VDA-Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ oder PPAP zu behandeln. Der Produktlebenslauf ist MSG auf Verlangen vorzuweisen. g.) In folgenden Fällen ist der Lieferant verpflichtet, MSG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu informieren: - Ein Kunde beanstandet das Managementsystem des Lieferanten - Dem Lieferanten wird ein Zertifikat entzogen - Es tritt ein besonderer Kundenstatus auf (zB. new business on hold).

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung (Qsv)

Dokumentation, Information. a.) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Vorgabe- und Nachweisdokumente sowie der Rückstellmuster betragen 16 Jahremit besonderer Archivierung beträgt 15 Jahre (vgl. VDA-Band 1 „Nachweisführung“). Der Lieferant hat MSG dem Kunden auf Verlangen Einsicht in diese Dokumentationen Dokumente zu gewähren. Punkt 1.4 gilt entsprechendDer Lieferant ist verpflichtet Qualitätsrelevante Dokumente (z.B. Abnahmeprüfzeugnisse 3.1, Prüfaufzeichnungen, etc. b.) 15 Jahre zu archivieren, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Merkmalen. Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen (z.B. z. B.: über Qualitätsmerkmale, Termine, Liefermenge, usw.Liefermengen) nicht eingehalten werden können, so ist der Lieferant verpflichtet, MSG unverzüglich hierüber sowie über die näheren Umstände den Kunden zu informieren. Im Interesse einer schnellen Lösungsfindung ist der Lieferant zur zu Offenlegung der Problemkriterien Daten und Fakten verpflichtet. c.) . Stellt der Lieferant eine Zunahme der Abweichungen Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit (Zeichnung und Teil 2 QSV) der Produkte fest (Qualitätseinbrüche)fest, hat wird er MSG den Kunden hierüber und über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen. d.) benachrichtigen und eine Sonderfreigabe beantragen. Vor Änderung von Fertigungsverfahren, Materialien oder Unterlieferanten Zuliefererteilen für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner Änderungen von Verfahren Verfahren, Abläufen oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen hat wird der Lieferant MSG den Kunden so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass MSG dieser prüfen kann, ob sich die genannten Änderungen nachteilig auswirken können. e.) Für . Die Benachrichtigungspflicht ist über die Beschaffung von kundenspezifischen Vormaterialien und Leistungen dürfen nur von MSG freigegebene Unterlieferanten berücksichtigt werdenBemusterungsvorschriften geregelt. Für den Wechsel solcher Unterlieferanten ist von MSG eine gesonderte Bewilligung einzuholen. f.) Sämtliche Änderungen am Produkt und produktrelevante Änderungen in der Prozesskette, sind in einem Produktlebenslauf zu dokumentieren und entsprechend VDA-Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ zu behandeln. Der Produktlebenslauf ist MSG auf Verlangen vorzuweisen. g.) In folgenden Fällen ist der Lieferant verpflichtet, MSG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu informieren: - Ein Kunde beanstandet das Managementsystem des Lieferanten - Dem Lieferanten wird ein Zertifikat entzogen - Es tritt ein besonderer Kundenstatus auf (zB. new business on hold).

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Dokumentation, Information. a.) Die Pflicht zur Aufbewahrung Dokumentation der Vorgabe- Ergebnisse der beim LIEFERANTEN durchgeführten Qualitäts-prüfungen und Nachweisdokumente Audits, einschließlich geplanter und durchgeführter Korrekturmaßnahmen, ist so zu führen, dass der LIEFERANT mit ihrer Hilfe lückenlos nachweisen kann, dass Zeichnungs- und Lastenheftforderungen sowie der Rückstellmuster betragen 16 JahreSpezifikationen über den gesamten Entwicklungs- und Lieferzeitraum erfüllt wurden und belegt werden können. Der Lieferant hat MSG auf LIEFERANT ist verpflichtet, die gesamte relevante Dokumentation für die Vertrags-produkte für einen Zeitraum von mindestens zwanzig (20) Jahren nach der letzten Aus-lieferung der Produkte (EOP) aufzubewahren. Auf Verlangen Einsicht von S+H stellt der LIEFERANT die Dokumentation zur Verfügung und gestattet S+H die Einsichtnahme in diese Dokumentationen zu gewährendie Aufzeichnungen des LIEFERANTEN. Punkt 1.4 gilt entsprechend. b.) Wird erkennbarFür den Fall, dass getroffene Vereinbarungen (z.B. über der VERTRAGSPARTNER in Bezug auf Produkteigen- schaften/Qualitätsmerkmale, Prozesse, Termine, LiefermengeLiefermengen, usw.) etc. nicht eingehalten werden können, ist informiert der Lieferant verpflichtetLIEFERANT unverzüglich S+H. Dies gilt auch dann, MSG unverzüglich hierüber zu informierenfalls der LIEFERANT Abweichungen erst nach Lieferung der Produkte an S+H feststellt. Im Interesse einer schnellen Lösungsfindung ist und effizienten Lösung legt der Lieferant LIEFERANT unverzüglich alle zur Offenlegung der Problemkriterien verpflichtet. c.) Stellt der Lieferant eine Zunahme Aufklärung der Abweichungen der Ist-Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit der Produkte fest (Qualitätseinbrüche), hat er MSG hierüber erforderlichen Daten und Fakten offen und informiert über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen. d.Abhilfemaßnahmen. Zu schriftlich genehmigungspflichtigen Änderungen und Abweichungen zählen: - Änderungen der technischen Unterlagen/Vorgaben - Änderungen am Vertragsprodukt oder der Verpackung - Änderungen an Produktionsprozess, Fertigungseinrichtungen, -abläufen und -materialien (auch beim Unterlieferant) Vor - Änderung an Zukaufteilen - Verwendung von neuen, geänderten oder ersatzweise eingesetzten Werkzeugen - Änderung von Fertigungsverfahren, Materialien Prüfverfahren/ -einrichtungen - Verlagerung oder Aufbau von Fertigungsstandorten bzw. Fertigungseinrichtungen am Standort - Einsatz und Wechsel von Unterlieferanten einschließlich von Beschaffungs-quellen für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner Änderungen von Verfahren Vormaterial (Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen hat der Lieferant MSG rechtzeitig zu benachrichtigen, dass MSG prüfen kann, ob sich die genannten Änderungen nachteilig auswirken können. e.teil-weise durch Dritte) Für die Beschaffung von kundenspezifischen Vormaterialien und Leistungen dürfen nur von MSG freigegebene Unterlieferanten berücksichtigt werdenMündliche Absprachen zwischen den VERTRAGSPARTNERN sind unwirksam. Für den Wechsel solcher Unterlieferanten ist von MSG eine gesonderte Bewilligung einzuholen. f.) Sämtliche Änderungen am Produkt Vertragsprodukt und produktrelevante Änderungen in der Prozesskette, am Produktionsprozess sind durch den LIEFERANTEN in einem Produktlebenslauf (Teilelebenslauf) zu dokumentieren und entsprechend VDA-Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ zu behandeln. Der Produktlebenslauf ist MSG auf Verlangen vorzuweisendokumentieren. g.) In folgenden Fällen ist der Lieferant verpflichtet, MSG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu informieren: - Ein Kunde beanstandet das Managementsystem des Lieferanten - Dem Lieferanten wird ein Zertifikat entzogen - Es tritt ein besonderer Kundenstatus auf (zB. new business on hold).

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Samples: General Terms and Conditions