Eigentumsvorbehalt, Beistellung Musterklauseln

Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1 Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. (1) An den vom Lieferanten angelieferten Waren erhalten wir sofortiges uneingeschränktes Eigentum nach deren Übergabe mit der Abnahme. Das gleiche gilt für die vom Lieferanten mit gelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der Lieferant, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 19.1. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren, als Eigentum des Bestellers zu kennzeichnen und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zzgl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. Sofern der Käufer Teile beim Lieferanten beistellt, behält der Käufer sich hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für den Käufer vorgenommen. Werden die Teile des Käufers mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Sache (Einkaufspreis zzgl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. Wenn durch den Besteller Teile oder Fertigungsmittel beigestellt oder nach Angaben gefertigt werden, behält sich der Besteller an diesen Gegenständen das Eigentum vor. Die beigestellten Teile darf der Lieferant ausschließ- lich für die Herstellung der von dem Besteller bestellten Ware einsetzen. Sie sind nach Auftragsbestätigung so- weit nicht verbraucht auf Kosten des Lieferanten an den Besteller zurückzusenden.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vor- behaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeit- punkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Soweit die uns gemäß Abs. 1 und/oder Abs. 2 zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Xxxx verpflichtet.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 19.1. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Derarti- ge Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren, als Eigentum des Bestellers zu kennzeichnen und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen ver- arbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zzgl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 12.1. Das Eigentum an dem Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises bei Rentmaxx. Auch nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an dem Kaufgegenstand solange bei Rentmaxx, bis die gegenüber dem Käufer erworbenen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferung oder sonstigen Leistungen entstanden sind, vollständig bezahlt sind.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. 13.1 Wir erkennen nur den einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an.
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. (I) Sofern KÖTTER Teile beim Lieferanten beistellt, behält sich KÖTTER hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Liefe- ranten werden für KÖTTER vorgenommen. Wird Vorbehaltsware von KÖTTER mit anderen, KÖTTER nicht gehörenden Gegenständen verar- beitet, so erwirbt KÖTTER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.