Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht Musterklauseln

Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zu- behör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparatur-/War- tungsvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinba- rungen können getroffen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 9.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparatur-/Wartungsvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getrof- fen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen dem Kunden überlassenen Zubehör- und Ersatzteilen („Vorbehaltsware“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Prüfauftrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 9.0 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen von ihm in den Reparatur- bzw. Montagegegenstand eingebauten Aggregaten, Ersatz- und Zubehörteilen bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner aus dem Werkvertrag resultierenden Forderungen vor.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparatur- vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferun- gen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Servicevertrag vor. Bei Verarbeitung oder Umbildung steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahrt der Auftraggeber unentgeltlich für den Auftragnehmer.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlun- gen aus dem Reparatur-/Wartungsvertrag vor. Weitergehende Siche- rungsvereinbarungen können getroffen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. Xxxxxxxxx behält sich das Eigentum an allen ver- wendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschag- gregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Weitergehende Sicherungsver- einbarungen können getroffen werden.
Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht. 1. TROX behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen sowie Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.