Common use of Eingeschränkte Leistungspflicht Clause in Contracts

Eingeschränkte Leistungspflicht. Bei Tod der →versicherten Person vor →Rentenbeginn leisten wir in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit kriegerischen Ereignissen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die →versicherte Per- son während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands in unmit- telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Er- eignissen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war. b) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit • vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemi- schen Waffen (ABC-Waffen) oder • vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioakti- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von 5 Jahren nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht werden wir innerhalb von 6 Monaten seit dem Ereignis von einem unab- hängigen Gutachter prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung wer- den frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Eingeschränkte Leistungspflicht. Bei Tod der →versicherten Person vor →Rentenbeginn leisten wir in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit kriegerischen Ereignissen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die →versicherte Per- son während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands in unmit- telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Er- eignissen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war. b) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit • vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemi- schen Waffen (ABC-Waffen) oder • vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioakti- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von 5 Jahren nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht werden wir innerhalb von 6 Monaten seit dem Ereignis von einem unab- hängigen Gutachter prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung wer- den frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Eingeschränkte Leistungspflicht. Bei Tod der →versicherten Person vor →Rentenbeginn leisten wir Unsere Leistungspflicht entfällt in folgenden Fällen eingeschränktFällen: a) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit kriegerischen Ereignissen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die →versicherte Per- son Person während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands in unmit- telbarem unmittelba- rem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Er- eignissen Ereignis- sen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war. b) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit • vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemi- schen Waffen (ABC-Waffen) oder • vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioakti- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von 5 Jahren nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht werden wir innerhalb von 6 Monaten seit dem Ereignis von einem unab- hängigen Gutachter prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung wer- den frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Eingeschränkte Leistungspflicht. Bei Tod der →versicherten Person vor →Rentenbeginn leisten wir in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit kriegerischen Ereignissen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die →versicherte Per- son Person während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands in unmit- telbarem unmittelba- rem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Er- eignissen Ereignis- sen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war. b) Der Tod steht in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- hang mit • vorsätzlich eingesetzten atomaren, biologischen oder chemi- schen Waffen (ABC-Waffen) oder • vorsätzlich eingesetzten oder vorsätzlich freigesetzten radioakti- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, wenn der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben vieler Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von 5 Jahren nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht werden wir innerhalb von 6 Monaten seit dem Ereignis von einem unab- hängigen Gutachter prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung wer- den frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.

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