Wohnfläche Musterklauseln

Wohnfläche. Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Grund- fläche aller Räume des versicherten Haushaltes ein- schließlich der dazugehörigen Hobbyräume (z. B. Par- tyraum, Fitnessraum), Wintergärten, Hauswirt- schaftsräume sowie die ausschließlich über die Woh- nung zu betretenen gewerblich genutzten Räume (sog. Arbeitszimmer). Nicht zu berücksichtigen sind dabei Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- räume und nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Dach- geschosse.
Wohnfläche. Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume des Hauses, einschließlich Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Änderungen der Wohnfläche sind unverzüglich anzuzeigen. a) Der Beitragssatz (Beitrag pro qm Wohnfläche) erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Baupreisindex für Wohngebäude im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine ganze Zahl abgerundet. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat August veröffentlichte Index. Der neue Beitragssatz wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. Der Beitrag wird anhand des neuen Beitragssatzes berechnet. b) Der Beitragssatz bleibt unverändert, wenn der gemäß Nr. 1 maßgebende Veränderungsprozentsatz unter 5 liegt. Jedoch ist dann für die nächste Veränderung ein Vergleich zwischen dem vergangenen Kalenderjahr und demjenigen Kalenderjahr maßgebend, das zuletzt für eine Beitragssatzänderung berücksichtigt wurde. c) Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen. a) Der Versicherer ist berechtigt, den Beitragssatz für bestehende Versicherungsverträge in angemessenen Zeiträumen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei ist zusätzlich auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen. b) Der Beitragssatz wird mittels anerkannter mathematischer-statistischer Verfahren unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Provisionen, Sach- und Personalkosten und Aufwand der Rückversicherung), des Gewinnansatzes und der Feuerschutzsteuer kalkuliert. c) Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können vom Versicherer zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen werden.
Wohnfläche. Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung bzw. aller Räume eines Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräumen. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Mir ist bekannt, dass bis zur Abgabe meiner Vertragserklärung alle mir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt ist, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sind. Sollte ich nach meiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) nach gefahrerheblichen Umständen gefragt werden, bin ich insoweit zur Anzeige verpflichtet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben je nach Verschuldungsgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen und ggf. Leistungen verweigern kann.
Wohnfläche. Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Win- tergärten und ausgebauten Räumen im Dachgeschoss – ausge- nommen Treppen, Kellerräume, Balkone, Loggien und Terrassen.
Wohnfläche. Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung bzw. aller Räume eines Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräumen. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Gesonderte Belehrung nach §19 Abs.5 VVG (Anzeigepflicht) Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Mir ist bekannt, dass bis zur Abgabe meiner Vertragserklärung alle mir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt ist, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sind. Sollte ich nach meiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) nach gefahrerheblichen Umständen gefragt werden, bin ich insoweit zur Anzeige verpflichtet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben je nach Verschuldungsgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen und ggf. Leistungen verweigern kann. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Wohnfläche. Für die Ermittlung der Versicherungssumme sind unter an- derem Fragen nach der Größe des Gebäudes zu beantwor- ten. Hierbei gilt:
Wohnfläche. Die Wohnfläche ist jene Fläche von Gebäuden die für Wohnzwecke genutzt werden ein- schließlich ausgebauter Dachgeschoss- und Kellerräume.
Wohnfläche. Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grund- fläche aller Räume des versicherten Haushaltes. (Dach- schrägen reduzieren die Grundfläche nicht) Zur Wohnfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Party- raum, Fitnessraum), Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen sowie die ausschließlich über die Wohnung zu betretenen gewerblich genutzten Räume (sog. Arbeits- zimmer). Nicht zur Wohnfläche zählen: – Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, – Garagen und Carports, – Treppen- und Abstellräume, – Waschküchen, Hauswirtschafts-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume, – nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Dachgeschosse. Weitere Methoden, die akzeptiert werden: Gesamtfläche laut – Wohnflächenverordnung (WoFIV), – Miet- oder Kaufvertrag, sofern diese dem aktuellen Ausbauzustand entsprechen.
Wohnfläche. Die Wohnfläche - gerundet auf volle Quadratmeter - ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dach- schrägen) einschließlich Hobbyräume und Wintergärten. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräu- me, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Wohnfläche. Wohnfläche im Sinne von § 11 Nr. 4 VHB 2008 ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschl. Hobbyräume. Nicht zu berück- sichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- /Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt wer- den.