Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate unterbrochen wird. 3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats an in der Tarifstufe BTB fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag
Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet unbeschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem
a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder
b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate Monate unterbrochen wird.
3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen sonderen Bedingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats an in der Tarifstufe BTB BTN fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit Versicherungsfähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 2 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags Bei- trags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen All- gemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif
Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet unbeschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem
a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder
b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate Monate unterbrochen wird.
3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen Bedingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats an in der Tarifstufe BTB BTN fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit Versicherungsfähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 2 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif
Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem
a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder
b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate unterbrochen wird.
3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen Bedingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats Folge- monats an in der Tarifstufe BTB BTN fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit Versiche- rungsfähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 2 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % Ausbildungszeiten im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ver- sicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag
Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet unbeschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem
a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder
b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate Monate unterbrochen wird.
3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen sonderen Bedingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats an in der Tarifstufe BTB fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit Versicherungsfähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags Bei- trags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif
Ende der Versicherung. 3.1 Das Versicherungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen endet un- beschadet unbeschadet des Abschnitts B. §§ 13 bis 15 AVB/BT 2009 mit Ablauf des Monats, in dem
a) die Versicherungsfähigkeit nach Ziffer 1 nicht mehr gegeben ist oder
b) die Ausbildung, der Schulbesuch oder das Studium mehr als sechs Mo- nate Monate unterbrochen wird.
3.2 Nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den Besonderen Be- dingungen Bedingungen wird das Versicherungsverhältnis vom Beginn des Folgemonats an in der Tarifstufe BTB fortgeführt, wenn Aufnahme- und Versicherungs- fähigkeit Versicherungsfähigkeit nach Abschnitt A. Absatz 3 AVB/BT 2009 weiterhin vorliegen. Für die Höhe des Beitrags ist das zu diesem Zeitpunkt erreichte tarifliche Lebensalter maßgebend. Besondere Bedingungen für die befristete Leistungsstufe 20 % im Basistarif, Tarifstufe BTB gültig ab 01.07.2017 Neben den nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten die Vereinbarungen über die Versicherung im Basistarif Tarifstufe BTB mit einem Erstattungssatz von 30 Prozent und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarif und Tarif BT (AVB/BT 2009), soweit sich aus diesen nachfolgenden Besonderen Bedingungen keine Abweichungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif