Endgerät Musterklauseln

Endgerät. Für die Nutzung des Internetzuganges ist ein geeignetes DSL-Endgerät („Endgerät“) erforderlich, für dessen Beschaffung, Einrichtung und Installation der Kunde selbst verantwortlich ist.
Endgerät. Die NetCom BW stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen vorkonfigurierten Router als CPE zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Tischgerät, d. h. ohne Rack-Einbauteile. Eigentum am CPE verbleibt bei NetCom BW. Als Kundenschnittstelle wird eine LAN-Schnittstelle mit einer Übergabe in Form von RJ-45, 10BaseT, 100BaseT oder 1000BaseT (Ethernet, Twisted Pair) für den Anschluss an einen Ethernet Switch, Ethernet Hub oder an einen PC bereitgestellt. Der Anschluss der Kundensysteme an das CPE wird durch den Kunden durchgeführt. Die Konfiguration des CPE erfolgt grundsätzlich durch NetCom BW oder Plusnet.
Endgerät. Für die Bereitstellung des All-IP Anlagenanschlusses und des All-IP MSN Anschlusses ist ein Endgerät erforderlich, welches dem Kun- den von der KTK zugesandt wird. Das Endgerät wird von der KTK für die Vertragsdauer bereitgestellt und verbleibt im Eigentum der KTK. Dieses Endgerät muss an einen vorhandenen und geeigneten Internetanschluss der KTK angeschlossen werden. Hierbei sind je nach Vertragsvariante folgende Installationsoptionen möglich: 4.1.1. Selbstmontage Der Kunde verbindet das Endgerät mit dem geeigneten Internetan- schluss der KEVAG Telekom via Cat. Kabel, und der notwendigen Spannungsversorgung (230V Netzanschluss).
Endgerät. RiFiber privat beinhaltet als Endgerät beim Kunden einen Router mit mindestens 4 Gigabit- Ethernet- Ports und einem WLAN Access Point. Für Management-Zwecke richtet sich Riepert Informationstechnologie auf diesem Router einen Fernwartungszugang ein. Ein Kundenzugang zur Konfiguration des Routers ist nicht vorgesehen. Die Servicegrenze endet beim Router. Auf Wunsch kann der Kunde auf diesen Router verzichten und stattdessen einen eigenen Router einsetzen. In solchen Fällen liefert Riepert Informationstechnologie als Endgerät einen Medienconverter vom Glasfaseranschluss zu Gigabit Ethernet und händigt die benötigten PPPoE Zugangsdaten aus. Die Servicegrenze endet beim Medienconverter. Jedes Endgerät benötigt für den Betrieb eine 230V Standard-Schuko-Steckdose. Diese ist vom Kunden beizustellen. Der nötige Strom für den Betrieb des Endgerätes wird ebenso durch den Kunden beigestellt. Standardmäßig ist die WLAN Schnittstelle aktiviert. Auf Kundenwunsch kann diese durch den Servicetechniker vor Ort oder durch unseren Support deaktiviert werden. Der Router bzw. Medienconverter verbleibt im Besitz und in der Wartungshoheit von Riepert Informationstechnologie und wird im unverschuldeten Fehlerfall auch kostenlos ersetzt. RiFiber privat enthält keine feste öffentliche IP Adresse. Der Kunde erhält eine Adresse aus einem privaten Subnetz („Carrier Grade NAT“). Gegen Aufpreis ist eine einzelne feste öffentliche IPv4 Adresse (/32) möglich. Die IP Adresse wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt und fällt bei Kündigung wieder zurück. RiFiber privat enthält bis zu 10 Email-Konten unter einer Domain der Riepert Informationstechnologie. Diese Mailkonten sind durch unsere Antiviren- und Antispamdienste geschützt. Ein absoluter Schutz kann jedoch aufgrund der Vielzahl an möglichen Bedrohungen nicht garantiert werden.
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SwS PL dem Kunden ein DSL-Modem zum Vorzugspreis zur Verfügung. Das DSL-Modem geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden über. Wird der ADSL- Anschluss mit einem anderen, als dem von SwS PL gelieferten Modem betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des ADSL-Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL -Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die ADSL- Schnittstelle U-R2 entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Tele- kom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.992.1 (ADSL), G.992.3 (ADSL2) und G.992.5 (ADSL2+) unterstützen. ADSL-Endgeräte ohne An- nex J werden nicht unterstützt.
Endgerät. Bezeichnung: ____________________________________________________ Seriennummer: ____________________________________________________ Inventarnummer: ____________________________________________________ Ladekabel mit Netzteil _______________________
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SWK dem Kunden neben der gebuchten Anschlusseinrichtung auf Wunsch einen hochwertigen Router zum Vorzugspreis zur Verfügung. Der Router verbleibt im Eigentum der SWK. Der Kunde mietet diesen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine Entriegelung der Endgeräte bei vorzeiti- ger Kündigung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt. Es handelt sich um Mietgeräte, die im Eigentum der SWK stehen und daher am Ende des Mietzeitraums vom Kunden an die SWK zurückzusenden sind. Wird der Anschluss mit einem anderen, als dem von SWK gelieferten Gerät betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlus- ses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die Nutzung der vollen Leistungsfähigkeit und der maximalen Übertragungsrate (Up- und Download) des KA Gigaspeed Anschlusses kann mit der AVM Xxxxx!Box 7530 AX nicht gewährleistet werden. Bitte wählen Sie dafür den Premium-Router. Für den Betrieb des Routers ist eine abgesicherte Strom- versorgung mit 230V im Abstand von maximal 1 Metern zum Installationsort des Routers erforderlich. Im Liefer- umfang des Routers ist ein ca. 1,5 m langes LAN-Kabel enthalten, mit dem der Router an das Netzabschlussgerät (ONT) angeschlossen wird. Sofern der Router an einem anderen Ort installiert werden soll, ist die dafür erforderli- che Verkabelung innerhalb des Gebäudes nicht Bestandteil der Leistung der SWK. Der Kunde trägt die Stromkosten für den Router und den ONT. Zur Nutzung der durch SWK zur Verfügung gestellten Endgeräte gelten die Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SWK. Die jeweiligen Entgelte hierfür sind in der Preisliste der SWK aufgeführt. Für die einzelnen Produkte von SWK sind Geräte mit be- stimmten Schnittstellen erforderlich: - Ethernet-Schnittstelle: konfigurierbarer VLAN-WAN Anschluss
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SwS PL dem Kunden ein xDSL-Modem zum Vorzugspreis zur Verfügung. Das xDSL-Modem geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden über, sofern es nicht ge- mietet wird. Wird der xDSL-Anschluss mit einem anderen, als dem von SwS PL gelieferten Modem betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL -Anschluss betriebenen Endgeräte müssen min- destens die VDSL-Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Telekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (VDSL) und insbesondere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. VDSL- Endgeräte ohne Vectoring-Funktion werden nicht unterstützt.
Endgerät. Vor dem Schalttermin werden dem Kunde seine Zugangsdaten und ein Transaktions-Code zur Abholung des Endgeräts (FRITZ!Box) sowie die Installationsanleitung zugeschickt. Mit Hilfe des Transaktions-Codes erhält der Kunde im bn:t-Shop Meckenheim ein Endgerät (FRITZ!Box). Alternativ kann der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen kostenpflichtigen Versand der Hardware beauftragen. Bei Beauftragung des kostenpflichtigen, optionalen Vor-Ort-Installationsservice, wird dem Kunden das Endgerät am Tag der Installation durch den bn:t-Techniker übergeben.

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  • Verschiedenes 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. die Weiterleitung an Vertreter der rechts- und/oder steuerberatenden Berufe erfolgt und die Weiterleitung im Zusammenhang mit der rechtlichen oder steuerlichen Prüfung der Zusammenarbeit und deren Folgen steht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich der Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen. 14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.