Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen Router. Alle dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in das Eigentum des Kunden über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz in Rechnung gestellt. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers an. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die Restentgelte, die noch für die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäre. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen. (a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen, (b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern, (c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat, (d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO IPTV FTTH Glasfaser Xxxxx!Box 5530 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL-Glasfaseranschluss betriebenen Endgeräte müssen den physikalischen Zutritt als auch den OnlineStan- dard IEEE 802.3ah erfüllen. Das im Endgerät verbaute SFP muss mindestens die Spezifikation 1000Base-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenBX10-U erreichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdFremdrouter bzw. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Mo- delle können nicht supportiert werden.
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Samples: Internetdienstleistungsvertrag
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO CONNECT VDSL Xxxxx!Box 7530 DUO CONNECT VDSL Xxxxx!Box 7590 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Onlineder darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die VDSL-Zugriff Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Te- lekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (Remote AccessVDSL) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenund insbeson- dere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder OnlineVDSL-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdEndgeräte ohne Vecto- ring-Funktion werden nicht unterstützt. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende ZugangsdatenFremdrouter bzw. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Modelle können nicht supportiert werden.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router SURF FTTH Glasfaser Xxxxx!Box 5530 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL-Glasfaseranschluss betriebenen Endgeräte müssen den physikalischen Zutritt als auch den OnlineStan- dard IEEE 802.3ah erfüllen. Das im Endgerät verbaute SFP muss mindestens die Spezifikation 1000Base-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenBX10-U erreichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdFremdrouter bzw. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Mo- delle können nicht supportiert werden.
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Samples: Internetdienstleistungsvertrag
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO FON FTTH Glasfaser Xxxxx!Box 5530 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL-Glasfaseranschluss betriebenen Endgeräte müssen den physikalischen Zutritt als auch den OnlineStandard IEEE 802.3ah erfüllen. Das im Endgerät verbaute SFP muss min- destens die Spezifikation 1000Base-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenBX10-U erreichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdFremdrouter bzw. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztan- dere Modelle können nicht supportiert werden.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router SURF FTTC VDSL Xxxxx!Box 7530 SURF FTTC VDSL Xxxxx!Box 7590 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Onlineder darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die VDSL-Zugriff Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Te- lekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (Remote AccessVDSL) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenund insbeson- dere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder OnlineVDSL-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdEndgeräte ohne Vecto- ring-Funktion werden nicht unterstützt. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende ZugangsdatenFremdrouter bzw. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Modelle können nicht supportiert werden.
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Samples: Internetdienstleistungsvertrag
Endgeräte. Router: 3.1. Mietet der Kunde das Endgerät, ist der Mietpreis gemäß Preisliste monatlich zu entrichten. Der Anbieter überlässt dem Kunden Kunde hat das Endgerät nach Ende des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen auf Wunsch unentgeltlich einen Routerseine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Alle dem Kunden Kauft der Kunde das Endgerät, ist der Kaufpreis gemäß Preisliste mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Endgerät verbleibt bis zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in das vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Kunden überTK-Anbieters.
3.2. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Ist der Kunde berechtigt, den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeitvereinbarten Laufzeit zu kündigen, so ist kann der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird dem Kunden ein zeitanteiliger TK-Anbieter einen Wertersatz in Rechnung gestellt. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers an. Der als Entschädigung für vom Kunden zu zahlende Betrag einbehaltene und im Eigentum des TK-Anbieters stehende, nicht per Kauf erworbene Endgeräte verlangen. Die Höhe des Wertersatzes ist keinesfalls höher als auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten zeitanteiligen Wert der Geräte und/oder auf die Restentgelte, die noch für die Leistungen des Anbieters den Telekommunikationsdienst angefallen wären, wenn dieser nicht vorzeitig gekündigt worden wäre, begrenzt. Der vereinbarte zeitanteilige Wert der Geräte kann der Preisliste entnommen werden. Mit Zahlung des Wertersatzes des Kunden an den TK-Anbieter wird der TK-Anbieter alle etwaigen einschränkenden Bedingungen für die Nutzung der Endgeräte in anderen Telekommunikationsnetzen kostenlos aufheben. Dies gilt insbesondere für Endgeräte, die bei Aktionsangeboten auf Wunsch während der Vertragslaufzeit durch den TK-Anbieter dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt werden, soweit der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreweder gekündigt noch widerrufen wird. EndgeräteMit Zahlung des Wertersatzes geht das vom Kunden einbehaltene Endgerät in dessen Eigentum über.
3.3. Im Eigentum des TK-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunktstehende und leih- bzw. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen mietweise überlassene Endgeräte können nur in unbeschädigtem und gepflegtem Zustand an den TK-Anbieter nach Vertragsbeendigung zurückgegeben werden. Der Anbieter ist jedoch frei, Befindet sich das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung Endgerät nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf einem weiterverwertbaren Zustand, so steht dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem TK-Anbieter keinen ein Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene EndeinrichtungWertersatz nach vorstehender Ziff. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt3.2 zu.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO FON FTTH Glasfaser Xxxxx!Box 5530 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL-Glasfaseranschluss betriebenen Endgeräte müssen den physikalischen Zutritt als auch den OnlineStan- dard IEEE 802.3ah erfüllen. Das im Endgerät verbaute SFP muss mindestens die Spezifikation 1000Base-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenBX10-U erreichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdFremdrouter bzw. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Mo- delle können nicht supportiert werden.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Rou- tingfunktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netz- abschlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwor- tung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router TRIO FTTC VDSL Xxxxx!Box 7583 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Ge- gebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Onlineder darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt wer- den. Die am SwS PL Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die VDSL-Zugriff Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deut- schen Telekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (Remote AccessVDSL) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenund insbesondere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder OnlineVDSL-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdEndgeräte ohne Vectoring-Funktion werden nicht unterstützt. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende ZugangsdatenFremdrouter bzw. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Modelle können nicht supportiert werden.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Rou- tingfunktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netz- abschlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwor- tung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO IPTV FTTB VDSL Xxxxx!Box 7583 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Ge- gebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Onlineder darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt wer- den. Die am SwS PL Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die VDSL-Zugriff Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Telekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (Remote AccessVDSL) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenund insbe- sondere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder OnlineVDSL-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdEndgeräte ohne Vec- toring-Funktion werden nicht unterstützt. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende ZugangsdatenFremdrouter bzw. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Modelle können nicht supportiert werden.
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Samples: Internetdienstleistungsvertrag
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt 17.1 Wird dem Kunden auf Wunsch für die Dauer des Vertrages von der MCH ein Endgerät und/oder eine Smartcard entgeltlich oder unentgeltlich einen Routerzur Nutzung überlassen, verbleibt diese/s im Eigentum der MCH bzw. Alle dem Kunden des Herstellers der Smartcard. Sofern der Kunde ein Endgerät von der MCH käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur unentgeltlichen vollständigen Zahlung im Eigentum der MCH.
17.2 Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der MCH zur Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach und/oder Smartcard unverzüglich der Mindestvertragslaufzeit MCH mitzuteilen. Die MCH wird den Zugang zu der vom Kunden benannten Dienstleistung auf seine Mitteilung hin sperren.
17.3 Der Kunde erhält von 24 Monaten der MCH Ersatz für die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen oder den zur Nutzung des Dienstes benötig- ten Endgeräten zu den Bedingungen der Produktbeschreibungen und gemäß Preisliste. Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes und/oder der Smartcard zu vertreten hat, haftet er der MCH gegenüber auf Wertersatz gemäß Ziff. 17.4. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der MCH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17.4 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde, die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte vollständig, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, in das Eigentum einwandfreiem Zustand an die MCH zurückzugeben. MCH steht bei Verzug des Kunden übermit der Rückgabe des überlassenen Endgerätes und nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen, ein pauschalierter Schadensersatzanspruch zu, wel- cher sich auf der Grundlage des Kaufpreises des Endgerätes entsprechend der Produktbeschreibung bzw. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, so ist Preisliste und unter Berücksichtigung des Alters des Xxxxxx entsprechend der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz in Rechnung gestellt. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag Laufzeit des Vertrages wie folgt ermittelt: in Höhe von 6080 % des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) Kaufpreises bei einer Vertragslaufzeit bis zu 12 Monaten, in Höhe von 60 % des Herstellers an. Der vom Kunden Kaufpreises bei einer Vertragslaufzeit bis zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die Restentgelte24 Monaten, die noch für die Leistungen in Höhe von 40 % des Anbieters angefallen wärenKaufpreises bei einer Vertrags- laufzeit bis zu 36 Monaten, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäre. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig in Höhe von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz 20 % des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassenKaufpreises bei einer Vertragslaufzeit bis zu 48 Monaten.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat 17.5 Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten Smartcard vor Ablauf des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird Vertrages entbindet den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt nicht von der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt.Pflicht zur
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 4.1. Je nach gewähltem Produkt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung der von der DCC angebotenen Leistungen zusätzliche Endgeräte (z.B. Router: Der Anbieter überlässt ). Die dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen Router. Alle dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach verbleiben im Eigentum der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten DCC.
4.2. Arbeiten an überlassenen Endgeräten zum Zwecke der Instandhaltung dürfen ausschließlich durch die DCC erfolgen. Die DCC ist hierzu berechtigt, Konfigurationen und Updates der Firmware mittels Fernwartung auf dem Endgerät durchzuführen. Für etwaig erforderliche Wartungsarbeiten in das Eigentum den Räumlichkeiten des Kunden übergewährt dieser Mitarbeitern der DCC oder deren Nachunternehmern Zugang.
4.3. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werdenDie DCC beseitigt bei den Endgeräten auftretende Störungen, soweit diese bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu gebenNach einer Fehlermeldung des Kunden hinsichtlich des Endgerätes prüft die DCC dessen Funktionsfähigkeit. Wird der Router nicht zurückgegeben, Bei einer Fehlfunktion des Endgerätes wird dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz Austauschgerät zugesandt. Der Kunde verpflichtet sich, das defekte Endgerät binnen 10 Tage an die Seloca GmbH, c/o Lager DCC, Xxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx zurückzusenden. Die DCC ist berechtigt, die durch die Überprüfung und/oder Reparatur entstandenen Kosten dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestelltzu stellen, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass eine Fehlfunktion des Endgerätes nicht vorliegt oder diese auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.
4.4. Die DCC ist berechtigt, überlassene Endgeräte dem Kunden durch mindestens gleichwertige Geräte zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.
4.5. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe Kunde hat die Endgeräte auf dessen Kosten nach Vertragsende auf Aufforderung der DCC innerhalb von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers an14 Kalendertagen an eine von der DCC benannte Rücksendeadresse zurückzusenden und durch entsprechende Vorrichtungen gegen Transportschäden zu schützen. Der Sollte der Kunde das ihm überlassene Endgerät nicht innerhalb der von der DCC gesetzten Frist zurücksenden, ist die DCC berechtigt, ein entsprechendes angemessenes Entgelt vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die Restentgelte, die noch für die Leistungen verlangen. Die Höhe des Anbieters angefallen wärenzu zahlenden Entgeltes bemisst sich am Zeitwert des entsprechenden (gebrauchten) Endgerätes. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag Kunde den nicht vorzeitig beendet worden wäre. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassenfristgerechten Zugang nicht zu vertreten hat.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen4.6. DCC behält sich vor, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen technische Ausführung des Netzabschlusspunktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu treffen, um eine ändern. Die Verantwortung für den Betrieb von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und Dienste auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen für den Kunden weder ein Anspruch auf Service Minderung, Erstattung oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter Schadensersatz noch ein Recht zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztKündigung aus wichtigem Grund.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen Router3.1. Alle dem Kunden Kauft der Kunde ein Endgerät, ist der Kaufpreis gemäß Preisliste mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Endgerät verbleibt bis zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in das vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Kunden überTK-Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werdenFür Beschädigungen und Untergang des Endgerätes während des Eigentumsvorbehaltes haftet der Kunde.
3.2. Beendet ein Mietet der Kunde das Endgerät, ist der Mietpreis gemäß Preisliste monatlich zu entrichten. Der Kunde hat das Endgerät nach Ende des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Kauft der Kunde das Endgerät, ist der Kaufpreis gemäß Preisliste mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Endgerät verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des TK-Anbieters.
3.3. Ist der Kunde berechtigt, den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeitvereinbarten Laufzeit zu kündigen, so ist kann der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird dem Kunden ein zeitanteiliger TK-Anbieter einen Wertersatz in Rechnung gestellt. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers an. Der als Entschädigung für vom Kunden zu zahlende Betrag einbehaltene und im Eigentum des TK-Anbieters stehende, nicht per Kauf erworbene Endgeräte verlangen. Die Höhe des Wertersatzes ist keinesfalls höher als auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten zeitanteiligen Wert der Geräte und/oder auf die Restentgelte, die noch für die Leistungen des Anbieters den Telekommunikationsdienst angefallen wären, wenn dieser nicht vorzeitig gekündigt worden wäre, begrenzt. Der vereinbarte zeitanteilige Wert der Geräte kann der Preisliste entnommen werden. Mit Zahlung des Wertersatzes des Kunden an den TK-Anbieter wird der TK-Anbieter alle etwaigen einschränkenden Bedingungen für die Nutzung der Endgeräte in anderen Telekommunikationsnetzen kostenlos aufheben. Dies gilt insbesondere für Endgeräte, die bei Aktionsangeboten auf Wunsch während der Vertragslaufzeit durch den TK-Anbieter dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt werden, soweit der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreweder gekündigt noch widerrufen wird. EndgeräteMit Zahlung des Wertersatzes geht das vom Kunden einbehaltene Endgerät in dessen Eigentum über.
3.4. Im Eigentum des TK-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunktstehende und leih- bzw. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen mietweise überlassene Endgeräte können nur in unbeschädigtem und gepflegtem Zustand an den TK-Anbieter nach Vertragsbeendigung zurückgegeben werden. Der Anbieter ist jedoch frei, Befindet sich das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung Endgerät nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf einem weiterverwertbaren Zustand, so steht dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem TK-Anbieter keinen ein Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene EndeinrichtungWertersatz nach vorstehender Ziff. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt3.2 zu.
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Samples: Telecommunications
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt 10.1 Je nach Vertragsprodukt und Erfordernis benötigt der Kunde zur Nutzung der von der Gesellschaft angebotenen Dienste zusätzliche Hardware, die je nach Vertragsprodukt von der Gesellschaft leih‐ oder mietweise überlassen oder vom Kunden bei der Gesellschaft oder im Handel käuflich zu erwerben ist.
10.2 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät und/oder eine SmartCard entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen, verbleibt/verbleiben es/sie im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Herstellers der SmartCard.
10.3 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesellschaft.
10.4 Im Falle der entgeltlichen und unentgeltlichen Überlassung eines Endgerätes durch die Gesellschaft für die Dauer des Vertrages ersetzt diese das Endgerät im Falle der Funktionsuntüchtigkeit oder Beschädigung kostenfrei. Die Gesellschaft haftet nicht für vom Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen Routerder Festplatte des Receivers gespeicherte Inhalte. Alle dem Kunden Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Reproduktion von Daten im Falle der Gewährleistung oder einer sonstigen Reparatur/Austausch des Receivers.
10.5 Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach und/oder SmartCard unverzüglich der Mindestvertragslaufzeit Gesellschaft mitzuteilen. Die Gesellschaft wird den Zugang zu der vom Kunden benannten Dienstleistung auf seine Mitteilung hin sperren. Der Kunde erhält von 24 Monaten in das Eigentum der Gesellschaft Ersatz für die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen wie etwa persönliche Geheimzahlen (PIN) oder Passwort oder die zur Nutzung des Dienstes benötigten Endgeräten zu den Bedingungen der Preisliste.
10.6 Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes und/oder der SmartCard zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Wertersatz gemäß Preisliste. Dem Kunden über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu gebenNachweis gestattet, dass der Gesellschaft kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.7 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft angegebene Adresse zurückzusenden. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird Die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz in Rechnung gestellt. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe der Kündigungsbestätigung mitgeteilt.
10.8 Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes und/oder SmartCard vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers an. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die Restentgelte, die noch für die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäre. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte.
10.9 Sofern dem Kunden am passiven Netzabschlusspunktdas Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird finden die §§ 536, 536b BGB keine Anwendung, soweit nicht die Gesellschaft einen Mangel an dem Endgerät arglistig verschweigt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesenDarüber hinaus ist § 543 Abs. Daher kann der Kunde wählen2 Satz Nr., welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werdenAbs. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen10.10 Die Gesellschaft kann verlangen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht ihm überlassene SmartCard nur in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand Verbindung mit einem der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und dem Anbieter jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestelltSmartCard zugeordneten Receiver verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Receivers die Seriennummer des Receivers mitzuteilen und die auf der SmartCard und/oder dem Receiver enthaltene Software weder abzuändern noch zurück zu halten und vor unberechtigtem Zugriff entwickeln oder zu schützenübersetzen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Zugangsdaten Gesellschaft das bereitgestellte Endgerät und/ oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilenSmartCard zur ständigen Alleinnutzung zu überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die Folgen aus der Nutzung durch Dritte entstehen.
10.11 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer unberechtigten Verwendung vom Kunden verschuldeten Beschädigung oder des Verlustes dem Verlust eines ihm von der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztGesellschaft überlassenen Kabelmodems, Schadenersatz gemäß der Preisliste zu leisten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. Router: Der Anbieter überlässt Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich einen RouterVerbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Alle Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Kunden zur unentgeltlichen Nutzung überlassenen Endgeräte gehen nach Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden Verbrauchers über. Gegen gesondertes Entgelt kann ein höherwertiges Modell erworben werden. Beendet ein Kunde den Vertrag vor dem Ende Für diesen Tarif wird seitens der Mindestvertragslaufzeit, so ist der unentgeltlich überlassene Router zurück zu geben. Wird der Router nicht zurückgegeben, wird SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ein zeitanteiliger Wertersatz ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router SURF FTTH Glasfaser FRITZ!Box 5530 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in Rechnung gestelltder Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. Der Anbieter setzt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 60% des UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers anmachen deren Nutzung unmöglich. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist keinesfalls höher als die RestentgelteFür Schäden, die noch für durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Leistungen des Anbieters angefallen wären, wenn der Vertrag nicht vorzeitig beendet worden wäreRouterwahlfreiheit. Endgeräte-Wahlfreiheit: Unabhängig von Vorstehendem gilt Folgendes: Das öffentliche Telekommunikationsnetz des Anbieters endet gegenüber dem Kunden am passiven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnittstellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann Wenn der Kunde wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen (Router, Modem) hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden. Der Anbieter ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
(a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
(b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
(c) haftet er für alle Schäden, die dem Anbieter aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
(d) hat er gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung. Technische Spezifikationen für den Einsatz eigener Endgeräte sind auf den Webseiten des Anbieters zum Download hinterlegt. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz des Anbieters hinaus vom Anbieter gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmtSwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die vom Anbieter zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu nutzen beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und dem Anbieter jederzeit sowohl der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL-Glasfaseranschluss betriebenen Endgeräte müssen den physikalischen Zutritt als auch den OnlineStan- dard IEEE 802.3ah erfüllen. Das im Endgerät verbaute SFP muss mindestens die Spezifikation 1000Base-Zugriff (Remote Access) gewähren, um dem Anbieter die Vertragserfüllung und/ oder den Service zu ermöglichenBX10-U erreichen. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wirdFremdrouter bzw. Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenztandere Mo- delle können nicht supportiert werden.
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Samples: Internetdienstleistungsvertrag