Endgeräte. 3.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelrouter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 3.2.2 Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone. Vodafone ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kun- den gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Vodafone – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überar- beitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. 3.2.3 Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Vodafone. Nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurück- zugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 3.2.4 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein Endgerät überlassen, geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Vodafone übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 3.2.5 Stellt Vodafone dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4 zur Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Vodafone im Zusammenhang mit den bei Vodafone gebuchten Diensten, haftet Vodafone nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Vodafone nicht freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen vornimmt. 3.2.6 Wird dem Kunden im Rahmen des gewählten Produkts ein Endgerät überlassen, erhält er dieses auch, wenn er ein kundeneigenes Endgerät nutzt oder nutzen möchte. Der Kunde hat das überlassene End- gerät im Entstörfall bereitzuhalten. Dies dient der erleichterten Entstörung und Fehlersuche. 3.2.7 Vodafone ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten Entstörung der Dienste von Vodafone dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen Geräten (Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist.
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Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Endgeräte. 3.2.1 6.1. Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Smartcard, Kabelrouter, Digitale Empfangsgeräte) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des GerätesGerätes (Gefahrübergang). Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
3.2.2 6.2. Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone. Vodafone ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kun- den gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Vodafone – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überar- beitetesüberarbei- tetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.
3.2.3 Mietet der Kunde 6.3. Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes ein GerätEndgerät vermietet, so bleibt es das Endgerät im Eigentum von Vodafone. Nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurück- zugebenzurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät Endgerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetz- lichen gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (verschuldensun- abhängige Haftung gemäß § 536a 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
3.2.4 6.4. Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein Endgerät überlassenüberlassen (Schenkung), geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät, keinen Anspruch auf ein neues Gerät oder ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften, sondern nur auf ein funktionsfähiges Gerät. Vodafone übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Vodafone im Gewährleistungsfall ein Ersatzgerät zur Verfügung, muss dies nicht neuwertig sein.
3.2.5 6.5. Stellt Vodafone dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 6.1. bis 3.2.4 6.4. zur Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Vodafone im Zusammenhang mit den bei Vodafone gebuchten Diensten, haftet Vodafone nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Vodafone nicht freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen vornimmt.
3.2.6 Wird dem Kunden im Rahmen des gewählten Produkts ein Endgerät überlassen, erhält er dieses auch, wenn er ein kundeneigenes Endgerät nutzt oder nutzen möchte6.6. Der Kunde hat das überlassene End- gerät im Entstörfall bereitzuhalten. Dies dient der erleichterten Entstörung und Fehlersuche.
3.2.7 Vodafone ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten Entstörung der Dienste von Vodafone dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 6.2. überlassenen Geräten (Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten Kon- figurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist.
6.7. Vodafone ist berechtigt, das Betriebssystem- oder Anwendungssoftware der Endgeräte, z. B. der Smartcard, des Empfangsgeräts, Kabelrouters oder darauf gespeicherte Daten kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung zu aktualisieren, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Endgeräte. 3.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelrouter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
3.2.2 Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone. Vodafone ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kun- den gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Vodafone – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überar- beitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.
3.2.3 Mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum von Vodafone. Nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurück- zugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen.
3.2.4 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein Endgerät überlassen, geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Vodafone übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3.2.5 Stellt Vodafone dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4 zur Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Vodafone im Zusammenhang mit den bei Vodafone gebuchten Diensten, haftet Vodafone nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Vodafone nicht freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische Veränderungen vornimmt.
3.2.6 Wird dem Kunden im Rahmen des gewählten Produkts ein Endgerät überlassen, erhält er dieses auch, wenn er ein kundeneigenes Endgerät nutzt oder nutzen möchte. Der Kunde hat das überlassene End- gerät im Entstörfall bereitzuhalten. Dies dient der erleichterten Entstörung und Fehlersuche.
3.2.7 Vodafone ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten Entstörung der Dienste von Vodafone dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen Geräten (Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist.
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