Erfüllungsort, Gerichtstand. 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der in der Bestellung angegebene Empfangsort. Gerichtsstand für alle Bestellungen und Lieferungen folgenden Rechtstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckpro- zesses ist XX-00000 Xxxxxxxxxx, sofern der Lieferant Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für unsere ausländischen Lieferanten vereinbaren wir, dass aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwen- dung kommt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 7.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Werkanschrift, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort und als Gerichtsstand für s‰mtliche Leistungen ist Villach / K‰rnten / ÷sterreich vereinbart. Es gilt die Anwendung materiellen ˆsterreichschen Rechtes.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, wird soweit zulässig, der Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. AGB 01/2000 Anschrift: Reisinger GmbH
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsver- hältnis ist Freiberg.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 15.1. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von AAA Media Solutions GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt – auch bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern – deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sonstigen internationalen Einheitsrechts.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 1.Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort unseres Firmensitzes.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht) finden keine Anwendung.