Erfüllungsort, Gerichtstand. 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach seiner Xxxx – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Ver- mieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der in der Bestellung angegebene Empfangsort. Gerichtsstand für alle Bestellungen und Lieferungen folgenden Rechtstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckpro- zesses ist XX-00000 Xxxxxxxxxx, sofern der Lieferant Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für unsere ausländischen Lieferanten vereinbaren wir, dass aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwen- dung kommt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort und als Gerichtsstand für s‰mtliche Leistungen ist Villach / K‰rnten / ÷sterreich vereinbart. Es gilt die Anwendung materiellen ˆsterreichschen Rechtes.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 15.1. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von AAA Media Solutions GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 7.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Werkanschrift, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
7.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ELREC unterstehen liechtensteinischem oder schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz respektive Chur oder St. Gallen. Es steht ELREC jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, wird soweit zulässig, der Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. AGB 01/2000
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsver- hältnis ist Freiberg.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt – auch bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern – deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sonstigen internationalen Einheitsrechts.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftragnehmers.
Erfüllungsort, Gerichtstand. 1.Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort unseres Firmensitzes.
Erfüllungsort, Gerichtstand. Erfüllungsort für die von uns erbrachten Leistungen ist der Sitz der Reparaturwerkstatt bzw. der Reparaturort, an dem die Reparatur erfolgt. Erfüllungsort für alle Geldleistungen ist unser Firmensitz. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Gericht an unserem Hauptsitz zuständig. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.