Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 1. Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 9.01 Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 Soweit 8.1 Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx istXxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen istSondervermögenf, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder der Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.01 Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort Erfül- lungsort ist unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
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