Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen übergeben hat. 16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxx. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agenturdes Auftragnehmers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur der Auftragneh- mer die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunterneh- men übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur dem Auftragnehmer und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen Be- zeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung An- wendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den Rechtsstreitigkeiten ergebenden Rechtsstreitig- keiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich sach- lich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung Anwen- dung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen Un- geachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen na- türliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden Kun- den an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene bezoge- ne Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Wei- se. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Ver- tragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen Bezeich- nungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung Bezeich- nung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische geschlechts- spezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunterneh- men übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht Ge- richt vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigtbe- rechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand Gerichts- stand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene be- zogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt ange- führt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische ge- schlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 18.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr ihm gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 18.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwi- schen der Agentur und dem Kunden ergeben- den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen Die Agentur ist die Agentur auch berechtigt, den Kunden an seinem dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 18.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
18.4. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen Frau- en und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agenturvon EINSTUDIO. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur EINSTUDIO die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur EINSTUDIO und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusammen- hang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur von EINSTUDIO sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen Ungeach- tet dessen ist die Agentur EINSTUDIO berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 18.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware Wa- re dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 18.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 18.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen na- türliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand. 16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunter- nehmen Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben- den Rechtsstreitigkeiten ergebenden Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird wird,das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet des- sen dessen ist die Agentur berechtigtberech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher männli- cher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxxgleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Per- sonen Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische ge- schlechtsspezifische Form zu verwenden.
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