Ersatzleistung. Ersetzt werden die Mehrkosten, die von dem Sammler aufgewendet werden müssen, um den verunreinigten In- halt des Sammelfahrzeugs als Sondermüll zu entsorgen (Altölentsorgungskosten). Mehrkosten in diesem Sinne sind Analysekosten, Trans- portkosten zur Sonderentsorgungsstelle und die Kosten für die durchzuführende Sonderentsorgung. Kein Versicherungs- schutz besteht für Folgeschäden wie z. B. Betriebsunter- brechung oder Produktionsausfall.
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