Ersatzleistung. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.4.5 Abhandenkommen von fremden dienstlichen/berufsbezogenen Schlüsseln 1. Eingeschlossen ist in Ergänzung von Ziffer 1.3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von dienstlichen bzw. berufsbezogenen Schlüsseln während der Ausübung der dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit. Codekarten für elektronische Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. Der Versicherungsschutz umfasst - die Kosten für die Auswechslung von Schlössern, - die Beschaffung neuer Schlüssel/Codekarten, - eine Zugangsänderung/Zugangssperrung, - vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss), - einen Objektschutz ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde bis zur Auswechslung der Schlösser. 2. Nicht versichert ist/sind 1. die Haftung aus dem Verlust von Kraftfahrzeugschlüsseln; 2. Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation