Ersatzleistung. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.4.6 Abhandenkommen von Xxxxxx, auch von staatlichem (fiskalischem) Eigentum 1. Mitversichert ist in Ergänzung von Ziffer 1.3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen von Sachen, auch von staatlichem (fiskalischem) Eigentum z. B. Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenstände, Verwarnungsblocks. 2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen - von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; - von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation