Common use of Ersatzleistung Clause in Contracts

Ersatzleistung. 1. Der Ermittlung der Ersatzleistung wird unbeschadet der Be- stimmungen des Artikel 8 der Versicherungswert der versi- cherten Sachen (siehe Artikel 2) zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles (Ersatzwert) zugrunde gelegt, bei beschädig- ten Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste, bei dessen Ermittlung die Verwendbarkeit der Reste für die Wiederherstellung zu berücksichtigen ist. Auf die Bewertung von Gebäuderesten bleiben behördliche Wieder- aufbaubeschränkungen ohne Einfluss.

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Ersatzleistung. 1. Der Ermittlung der Ersatzleistung wird unbeschadet der Be- stimmungen des Artikel 8 der Versicherungswert der versi- cherten Sachen (siehe Artikel 2) zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles (Ersatzwert) zugrunde gelegt, bei beschädig- ten beschädigten Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste, bei dessen Ermittlung die Verwendbarkeit Verwend- barkeit der Reste für die Wiederherstellung zu berücksichtigen ist. Auf die Bewertung von Gebäuderesten bleiben behördliche Wieder- aufbaubeschränkungen Wiederaufbaubeschränkungen ohne Einfluss.

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Ersatzleistung. (1. ) Der Ermittlung der Ersatzleistung wird unbeschadet der Be- stimmungen Bestimmungen des Artikel Art. 8 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) der Versicherungswert der versi- cherten Sachen (siehe Artikel 2) zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles (Ersatzwert) zugrunde gelegt, bei beschädig- ten beschädigten Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste, bei dessen Ermittlung die Verwendbarkeit der Reste für die Wiederherstellung zu berücksichtigen ist. Auf die Bewertung von Gebäuderesten bleiben behördliche Wieder- aufbaubeschränkungen Wiederaufbaubeschränkungen ohne Einfluss.

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