Ertragsausfall-Versicherung. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen könnte, dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. In dringenden Fällen sollte die Anzeige dem Versicherer gegen- über fernmündlich oder fernschriftlich erfolgen. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat den Unterbrechungsschaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Er hat, soweit die Um- stände es gestatten, solche Weisungen einzuholen, einem Beauftragten des Versicherers alle erforderlichen Untersuchungen über Ursachen und Höhe des Unterbrechungsschadens zu gestatten, dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, dem Ver- sicherer Einsicht in die Geschäftsbücher, Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rech- nungen und Belege über den Geschäftsgang während des laufenden Geschäftsjahres und gegebenenfalls der drei Vorjahre zu gewähren.
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Samples: Photovoltaikversicherung
Ertragsausfall-Versicherung. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen könnte, dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. In dringenden Fällen sollte die Anzeige dem Versicherer gegen- über gegenüber fernmündlich oder fernschriftlich erfolgen. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen anzu- zeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat den Unterbrechungsschaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Er hat, soweit die Um- stände Umstände es gestatten, solche Weisungen einzuholen, einem Beauftragten des Versicherers alle erforderlichen Untersuchungen über Ursachen und Höhe des Unterbrechungsschadens zu gestatten, dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, dem Ver- sicherer Versicherer Einsicht in die Geschäftsbücher, Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rech- nungen Rechnungen und Belege über den Geschäftsgang während des laufenden Geschäftsjahres Geschäftsjahrs und gegebenenfalls der drei Vorjahre zu gewähren.
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Samples: Besondere Vereinbarung Zur Elektronik Und Ertragsausfall Versicherung
Ertragsausfall-Versicherung. Im Versicherungsfall Der Versicherungsnehmer hat der Versicherungsnehmer jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen verursachenn könnte, dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt anzuzeigen. In dringenden Fällen sollte Erfolgt die Anzeige nach dieser Frist, so beginnt die Berechnung des Ertragsausfalls frühestens mit dem Versicherer gegen- über fernmündlich oder fernschriftlich erfolgenEingang der Anzeige beim Versicherer. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat den Unterbrechungsschaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Er hat, soweit die Um- stände Umstände es gestatten, solche Weisungen einzuholen, einem Beauftragten des Versicherers alle erforderlichen Untersuchungen über Ursachen und Höhe des Unterbrechungsschadens zu gestatten, dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, dem Ver- sicherer Versicherer Einsicht in die Geschäftsbücher, ,Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rech- nungen Rechnungen und Belege über den Geschäftsgang während des laufenden Geschäftsjahres Geschäftsjahrs und gegebenenfalls der drei Vorjahre zu gewähren.
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Ertragsausfall-Versicherung. Im Versicherungsfall Der Versicherungsnehmer hat der Versicherungsnehmer jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen verursachenn könnte, dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt anzuzeigen. In dringenden Fällen sollte Erfolgt die Anzeige nach dieser Frist, so beginnt die Berechnung des Ertragsausfalls frühestens mit dem Versicherer gegen- über fernmündlich oder fernschriftlich erfolgenEingang der Anzeige beim Versicherer. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus darüberhinaus der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat den Unterbrechungsschaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Er hat, soweit die Um- stände Umstände es gestatten, solche Weisungen einzuholen, einem Beauftragten des Versicherers alle erforderlichen Untersuchungen über Ursachen und Höhe des Unterbrechungsschadens zu gestatten, dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, dem Ver- sicherer Versicherer Einsicht in die Geschäftsbücher, ,Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rech- nungen Rechnungen und Belege über den Geschäftsgang während des laufenden Geschäftsjahres Geschäftsjahrs und gegebenenfalls der drei Vorjahre zu gewähren.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien