Erweiterter Strafrechtsschutz. 3.19.1 Ziffer 5.3 der AHB gilt gestrichen, hierfür gilt: 3.19.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Geldbußen, Geldstrafen und Strafvollstreckungskosten. 3.19.3 Anstelle von Xxxx. 6.5 und Ziff. 6.6 AHB gilt Folgendes: Die Aufwendungen des Versicherers werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Ziff. 6.6 AHB findet keine Anwendung.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Erweiterter Strafrechtsschutz. 3.19.1 3.22.1 Ziffer 5.3 der AHB gilt gestrichen, hierfür gilt:
3.19.2 3.22.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Geldbußen, Geldstrafen und Strafvollstreckungskosten.
3.19.3 3.22.3 Anstelle von Xxxx. 6.5 und Ziff. 6.6 AHB gilt Folgendes: Die Aufwendungen des Versicherers werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Ziff. 6.6 AHB findet keine Anwendung.
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