Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Ent- schädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertags- entschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2 % auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. 2 Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammen gezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich ver- einbarte Normalarbeitszeit.
Appears in 1 contract
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Ent- schädigung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertags- entschädigung Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für den den
1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
2 . Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb Einsatzbetrieb geleistet werden, werden zusammen gezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich ver- einbarte vereinbarte Normalarbeitszeit.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Ent- schädigung Entschädi- gung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertags- entschädigung Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten(für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- ten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung Entschädi- gung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
2 Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammen gezähltzusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich ver- einbarte vereinbarte Normalarbeitszeit.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Ent- schädigung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertags- entschädigung Feiertagsentschädigung mit einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
2 . Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammen gezähltzusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich ver- einbarte vereinbarte Normalarbeitszeit.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Ent- schädigung Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertags- entschädigung Feiertagsentschädigung mit einem ei- nem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitnehmenden Arbeitneh- menden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall Lohn- ausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt.
2 . Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammen gezähltzusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich ver- einbarte Normalarbeitszeitvereinbarte Normal- arbeitszeit.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenarbeitsvertrag