Feiertage. Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit ei- nem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitneh- menden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohn- ausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeit.
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Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Feiertage. Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit ei- nem einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohn- ausfall Lohnausfall für den den
1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb Einsatzbetrieb geleistet werden, werden zusammengezähltzusammen gezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeitNormalarbeitszeit.
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Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Feiertage. Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit ei- nem einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohn- ausfall Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeitNormalarbeitszeit.
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Samples: Rahmenarbeitsvertrag
Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädigung Ent- schädigung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung Feiertags- entschädigung mit ei- nem einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,23,2 % auf den AHV-Lohn abzugelten. Die Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung für den Lohn- ausfall Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. .
2 Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezähltzusammen gezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeitver- einbarte Normalarbeitszeit.
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Feiertage. 1 Die Arbeitnehmenden haben nach Ablauf von 13 Wochen Anspruch auf die Entschädigung Entschädi- gung für den Lohnausfall für alle einem Sonntag gleichgestellten offiziellen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Feiertagsentschädigung mit ei- nem einem pauschalen Lohnzuschlag von 3,2% auf den AHV-Lohn abzugelten(für die Berechnung gilt Anhang 2) abzugel- ten. Die Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf die Entschädigung Entschädi- gung für den Lohn- ausfall Lohnausfall für den 1. August, sofern er auf einen Werktag fällt. .
2 Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, werden zusammengezählt. Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normal- arbeitszeitNormalarbeitszeit.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag