Common use of Feuerlöschkosten Clause in Contracts

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her zugestimmt hatte.

Appears in 3 contracts

Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenverpflichte- ter Institutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Feuerlöschkosten. Der Versicherer, ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tat­ sächlich entstandenen Aufwendungen für Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind AufwendungenAuf­ wendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse Interes­ se zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach in Erfüllung öffentlich­rechtlicher Verpflichtung handelten und insoweit ein An­ spruch auf Kostenersatz ausgeschlossen ist. Die Entschädigung ist auf den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her zugestimmt hattevereinbarten Be­ trag begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr Feuer- wehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Feuerversicherung Der Landwirtschaft

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an PersonenPer- sonen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brand- bekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer an- derer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hattehat.

Appears in 1 contract

Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten gebo- ten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen Leis- tungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brand- bekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hattehat.

Appears in 1 contract

Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich einschließ- lich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen öf- fentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Elektronik Versicherung

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbe- kämpfung Brandbekämp- fung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Insti- tutionenInstitutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung Minde- rung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder ande- rer anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er- bringen erbringen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vor- her vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: Produktbezogene Bedingungen