Common use of Feuerlöschkosten Clause in Contracts

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit der Versicherungsnehmer nach dem im Zeitpunkt des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kann. Im Versicherungsfall werden auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetzt, die der Versicherungsnehmer, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig eingesetzt haben, zahlt.

Appears in 6 contracts

Samples: citrix-online.ruv.de, www.ruv.de, www.ruv.at

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwen- dung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Versicherungsnehmer nach dem Feuer- wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im Zeitpunkt des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kann. Im Versicherungsfall werden auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetzt, die der Versicherungsnehmer, ohne dazu rechtlich verpflichtet öffentli- chen Interesse kostenfrei zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig eingesetzt haben, zahlterbringen sind.

Appears in 5 contracts

Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind AufwendungenSind Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich durLe. Zudem ersetzt der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit der Versicherungsnehmer nach dem im Zeitpunkt des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kann. Im Versicherungsfall werden Versicherer auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetztfreiwillige Zuwendungen, die der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer an Personen geleistet hat, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche die sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig Brandschutzbekämp- fung eingesetzt haben, zahltsofern diese Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung mit dem Versicherer abgestimmt wurden.

Appears in 1 contract

Samples: www.interlloyd.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten Dies sind AufwendungenKosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten . Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit der Versicherungsnehmer nach dem im Zeitpunkt des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kann. Im Versicherungsfall werden Hilfestellung Verpflichteter zählen auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetzt, die der Versicherungsnehmer, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig eingesetzt haben, zahltdazu.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit der Versicherungsnehmer diese nicht nach dem im Zeitpunkt den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwen- dung und Minderung des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kannSchadens zu ersetzen sind. Im Versicherungsfall werden auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetztFreiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die der Versicherungsnehmer, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig eingesetzt haben, zahltsind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.

Appears in 1 contract

Samples: www.koepper-klaus.de

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit der Versicherungsnehmer nach dem im Zeitpunkt des Schadenfalls am Schadenort gültigen Landesfeuerwehrgesetz zum Kostenersatz verpflichtet ist oder in Anspruch genommen werden kann. Im Versicherungsfall werden auch Belohnungen in angemessener Höhe ersetzt, die der Versicherungsnehmer, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, an eigene oder fremde Feuerlöschkräfte, welche sich bei der Brandbekämpfung tatkräftig eingesetzt haben, zahlt.

Appears in 1 contract

Samples: www.fv.de