Common use of Feuerlöschkosten Clause in Contracts

Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versiche- rungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durf- te, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver- pflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Be- stimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt ha- ben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zu- gestimmt hatte.

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Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versiche- rungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durf- tedurfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr Feuer- wehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver- pflichteter verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Be- stimmungen Best- immungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung Min- derung des Schadens zu ersetzen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an PersonenPer- sonen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt ha- benhaben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zu- gestimmt zuge- stimmt hatte.

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Feuerlöschkosten. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten gebo- ten halten durf- tedurfte, einschließlich einschlieftlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver- pflichteter verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Be- stimmungen Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind. Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt ha- benhaben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zu- gestimmt zugestimmt hatte.

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