Feuerlöschkosten. 4.1. Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
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Feuerlöschkosten. 4.1. Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen FeuerlöschkostenFeuerlöschkosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderen Institutionen, wenn die öffentliche Hand den Aufwandsersatz rechtmäßig vom Versicherungsnehmer einfordern kann.
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Feuerlöschkosten. 4.13.1. Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
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Samples: Wohngebäudeversicherung