Force Majeure. 20.1. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre uns von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung sind wir von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
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Force Majeure. 20.118.1. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre uns von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung sind wir von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
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Samples: eichmann.gmbh
Force Majeure. 20.117.1. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre uns von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung sind wir von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
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Samples: www.novutrack.at