Freistellung. In Bezug auf Vervielfältigungen, welche im Rahmen dieser Vereinbarung hergestellt werden, stellt die VG MUSIKEDITION die EKD sowie die durch Rechtsübertragung nach § 2 Ziff. 2 sonst Berechtigten von allen etwaigen Ansprüchen der Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten frei.
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Samples: Gesamtvertrag, Gesamtvertrag Über Das Vervielfältigen Und Kopieren Von Liedern Für Den Gemeindegesang, Gesamtvertrag
Freistellung. In Bezug bezug auf Vervielfältigungen, welche im Rahmen dieser diese Vereinbarung hergestellt werden, stellt die VG MUSIKEDITION die EKD sowie die durch Rechtsübertragung nach § 2 Ziff. 2 sonst Berechtigten von allen etwaigen Ansprüchen der Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten frei.
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Samples: Gesamtvertrag