Common use of Freistellung Clause in Contracts

Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern). 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.

Appears in 2 contracts

Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls 29.1 In dem gesetzlich weitest möglichen Umfang stellt die Gesellschaft die Komplementärin, die Komplementärin, ihre jeweiligen Gesellschafter, Organe, Angestellten und Beauftragten (jeweils ein Dritter „Freistellungsberechtigte/r“ und zusammen die „Freistellungsberechtigten“) frei von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Haftungsverhältnissen und Verbindlichkeiten (ein- schließlich Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung) aus und im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der Gesellschaft oder ihren Tätigkeiten für die Gesellschaft (zusammen die „Ansprüche“), es sei denn, die Ansprüche gegen Sie beruhen auf grob fahrlässigem oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) vorsätzlichem Handeln eines Freistellungsberechtigten. Vor Inanspruchnahme der Gesellschaft hat jeder Freistellungsberechtigte Freistellungsansprüche gegenüber Versicherungen aufgrund von Versicherungsverträgen für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Begründung Gesellschaft geltend machtzu machen (zusammen die „Freistellungsverpflichteten“). Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Freistellung reduziert sich nur in dem Umfang, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, in dem der Bereitsteller zugestimmt Freistellungsberechtigte tatsächlich Freistellung erlangt. Die Freistellung hat auf erstes Anfordern des Freistellungsberechtigten zu erfolgen, nachdem der Freistellungsberechtigte versucht hat, erfolglos die Freistellungsverpflichteten in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür istJeder Freistellungsberechtigte hat so lange Anspruch auf Freistellung, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder bis rechtskräftig festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials der betreffende Freistellungsberechtigte den Anspruch grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt hat, in diesem Fall sind sämtliche an den Freistellungsberechtigten oder in seinem Namen gezahlte Beträge sofort zur Rückzahlung fällig. Die Freistellungsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 29.1 gilt nicht für Streitigkeiten der Verbund- unternehmen untereinander aus und im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gesellschaft. 29.2 Die Gesellschafter haften persönlich für die Rechte am geistigen Eigentum Freistellungsverpflichtung der Gesellschaft bis zur Höhe der Summe aus ihren Abrufbaren Kapitalzusagen und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnteden Ausschüttungen von der Gesellschaft, hat jedoch mit der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändernMaßgabe, dass es die Summe aus den vorstehenden Beträgen den Betrag der jeweiligen Kapitalzusage nicht mehr rechtsverletzend ist übersteigt. Die vorstehende persönliche Haftung der Gesellschafter (dabei i) besteht nur gegenüber der Gesellschaft, nicht aber seinen Zweck oder seine Funktionalität gegenüber Dritten und (ii) erlischt fünf Jahre nach der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, Handelsregister; ein entsprechender Antrag ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)Komplementärin unverzüglich nach Vollbeendigung beim Handelsregister zu stellen. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.

Appears in 2 contracts

Samples: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag

Freistellung. 8.1 8.1. Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns Oracle („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („BereitstellerAnbieter“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete gelieferte Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt leistet der Bereitsteller Anbieter dem Empfänger gegenüber auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen Haftungsansprüchen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt gewährt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werdenfestsetzt, dem der Bereitsteller Anbieter zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller Anbieter die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vergleichsweise Beilegung erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Anbieter geeignete Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 8.2. Wenn der Bereitsteller Anbieter meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte Eigentumsrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller Anbieter die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht keine Rechte mehr rechtsverletzend ist verletzt (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung Lizenz zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller Anbieter berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe des betreffenden Materials zu verlangen und etwaige vom dem Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren eventuell im Voraus bezahlte Vergütungen für das Material zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Pflichten wesentlich beeinträchtigt, können sind wir nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, den betroffenen Auftrag mit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigenzu kündigen und alle nicht genutzten, vorausgezahlten Vergütungen für die Services unter dem gekündigten Auftrag rückzuerstatten. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen Bestimmungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir dazu berechtigt, die mit diesem Material in Zusammenhang stehenden Services unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung schriftlich zu kündigen und etwaige alle ungenutzten und bereits gezahlten Vergütungen für solche diese Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstattenzu erstatten. 8.3 8.3. Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser der Empfänger (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Benutzer- und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers Anbieters festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendetverwendet (und der Empfänger schriftlich über die neue Version informiert wurde), wenn und der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten aktuellen Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurdeworden war, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material Materialien beruht, das die nicht vom Bereitsteller Anbieter bereitgestellt wurdewurden. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material auf Inhalten aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die im Rahmen Sie innerhalb der oder über durch die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)) Zugriff haben. 8.4 8.4. Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle die ausschließlichen Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließendim Fall von Ansprüchen oder Schäden gemäß Abschnitt 8.1.

Appears in 2 contracts

Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür hiefür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstattenrückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Benutzer- und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern). 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.

Appears in 2 contracts

Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls 29.1 In dem gesetzlich weitest möglichen Umfang stellt die Gesellschaft die Komplementärin, die Komplementärin, ihre jeweiligen Gesellschafter, Organe, Angestellten und Beauftragten (je- weils ein Dritter „Freistellungsberechtigte/r“ und zusammen die „Freistellungsberechtigten“) frei von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Haftungsverhältnissen und Verbindlichkeiten (ein- schließlich Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung) aus und im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der Gesellschaft oder ihren Tätigkeiten für die Gesellschaft (zusam- men die „Ansprüche“), es sei denn, die Ansprüche gegen Sie beruhen auf grob fahrlässigem oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) vor- sätzlichem Handeln eines Freistellungsberechtigten. Vor Inanspruchnahme der Gesellschaft hat jeder Freistellungsberechtigte Freistellungsansprü- che gegenüber Versicherungen aufgrund von Versicherungsverträgen für die Tätigkeit im Zu- sammenhang mit der Begründung Gesellschaft geltend machtzu machen (zusammen die „Freistellungsverpflichteten“). Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Freistellung reduziert sich nur in dem Umfang, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, in dem der Bereitsteller zugestimmt Freistellungsberechtigte tatsächlich Freistellung erlangt. Die Freistellung hat auf erstes Anfordern des Freistellungsberechtigten zu erfolgen, nachdem der Freistellungsberechtigte versucht hat, erfolglos die Freistellungsverpflichteten in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür istJeder Freistellungsberechtigte hat so lange Anspruch auf Freistellung, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder bis rechtskräftig festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials der betreffende Freistellungsberechtigte den Anspruch grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt hat, in diesem Fall sind sämtliche an den Freistellungsberechtigten oder in seinem Namen gezahlte Beträge sofort zur Rückzahlung fällig. Die Freistellungsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 29.1 gilt nicht für Streitigkeiten der Verbund- unternehmen untereinander aus und im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gesellschaft. 29.2 Die Gesellschafter haften persönlich für die Rechte am geistigen Eigentum Freistellungsverpflichtung der Gesellschaft bis zur Höhe der Summe aus ihren Abrufbaren Kapitalzusagen und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnteden Ausschüttungen von der Ge- sellschaft, hat jedoch mit der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändernMaßgabe, dass es die Summe aus den vorstehenden Beträgen den Betrag der jeweiligen Kapitalzusage nicht mehr rechtsverletzend ist übersteigt. Die vorstehende persönliche Haftung der Gesellschafter (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist ) besteht nur gegenüber der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlteGesellschaft, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines aber gegenüber Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern). 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.und

Appears in 1 contract

Samples: Gesellschaftsvertrag

Freistellung. 8.1 Falls Macht ein Hundehalter (= verletzter Hundehalter) oder ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdemgegenüber Charlys Hundezentrum Schadensersatzansprüche geltend, welche Partei das Material empfangen hatdurch einen anderen zu betreuenden Hund von Charlys Hundezentrum entstanden sind, wird der Hundehalter des schadensverursachenden Hundes (=schadensverursachender Hundehalter) mit der Begründung geltend machtCharlys Hundezentrum gegen die Ansprüche des verletzten Hundehalters und Dritter verteidigen und von diesen Ansprüchen freistellen: Voraussetzungen für die Ansprüche von Charlys Hundezentrum gegenüber dem schadensverursachenden Hundehalter sind, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt - Charlys Hundezentrum den schadensverursachenden Hundehalter unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Dritte verständigt. - Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten . Soweit Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könntenicht vollständig übertragen kann, hat der Bereitsteller er ihm stattdessen die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen Kontrolle hierüber einzuräumen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der Rechtsverteidigung oder über bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit dem schadensverursachenden Hundehalter zu agieren. Charlys Hundezentrum wird den schadensverursachenden Hundehalter bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die Verjährung des Freistellungsanspruches entspricht der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche von Dritten. Hat der schadensverursachende Hundehalter nach Ablauf einer angemessenen Frist seine Freistellungspflicht nicht erfüllt, kann Charlys Hundezentrum den Drittanspruch – unabhängig davon, ob dieser begründet ist oder nicht – erfüllen und die Services zugänglich sind an den Dritten erbrachte Zahlung oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter sonstige Leistungen als entstandenen Schaden geltend machen, ohne die Begründetheit des Anspruchs vorab zu prüfen. Der schadensverursachende Hundehalter ist in sozialen Netzwerkeneinem späteren Regressprozess mit dem Einwand ausgeschlossen, dass Xxxxxxx Hundezentrum eine über eigenverantwortliche, den Regressanspruch ausschließende Entscheidung getroffen bzw. einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)Prozess nicht angemessen geführt habe. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.

Appears in 1 contract

Samples: Betreuungsvertrag

Freistellung. 8.1 Falls 8.1. Für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („BereitstellerAnbieter“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete gelieferte Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte dieses Dritten verstoßenverstossen, so übernimmt leistet der Bereitsteller Anbieter dem Empfänger gegenüber auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen Haftungsansprüchen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt gewährt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werdenfestsetzt, dem der Bereitsteller Anbieter zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller Anbieter die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vergleichsweise Beilegung erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Anbieter geeignete Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 8.2. Wenn der Bereitsteller Anbieter meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials der Materialien die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller Anbieter die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht keine Schutzrechte mehr rechtsverletzend ist verletzt (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller Anbieter berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen zurückzuziehen und etwaige vom dem Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene eventuell im Voraus bezahlte Gebühren für das Material zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe Rückerstattung unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen jeweiligen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigenkündigen und alle nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren für die Services im Rahmen des gekündigten Auftrags erstatten. Wenn es sich bei dem solchem Material um Technologie eines Dritten von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz unsererseits durch die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigenDrittanbieterlizenz untersagt wird, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige Ihnen nicht verwendete Gebühren zurückzuerstatten, die Sie für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt im Voraus gezahlt haben. 8.3.Der Anbieter entschädigt den Empfänger nicht freinicht, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Benutzer- und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen des Bereitstellers Anbieters festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn verwendet (und der Empfänger schriftlich über die neue Version informiert wurde) und der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten aktuellen Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurdeworden war, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material Materialien beruht, das die nicht vom Bereitsteller Anbieter bereitgestellt wurdewurden. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter von Drittanbietern oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die Sie im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)) Zugriff haben. 8.4 8.4. Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten Rechtsverletzung und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließendunter Abschnitt 8.1.

Appears in 1 contract

Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls Für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („BereitstellerAnbieter“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte gelieferte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte dieses Dritten verstoßenverstossen, so übernimmt leistet der Bereitsteller Anbieter dem Empfänger gegenüber auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen Haftungsansprüchen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt gewährt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werdenfestsetzt, dem der Bereitsteller Anbieter zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller Anbieter die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vergleichsweise Beilegung erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Anbieter geeignete Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller Anbieter meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials der Materialien die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller Anbieter die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht keine Schutzrechte mehr rechtsverletzend ist verletzt (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller Anbieter berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen zurückzuziehen und etwaige vom dem Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene eventuell im Voraus bezahlte Gebühren für das Material zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe Rückerstattung unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen jeweiligen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem solchem Material um Technologie eines Dritten von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz unsererseits durch die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigenDrittanbieterlizenz untersagt wird, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige Ihnen nicht verwendete Gebühren zurückzuerstatten, die Sie für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstattenim Voraus gezahlt haben. 8.3 Der Bereitsteller stellt Anbieter entschädigt den Empfänger nicht freinicht, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Benutzer- und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen Servicebeschreibungen des Bereitstellers Anbieters festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn verwendet und der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten aktuellen Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurdeworden war, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material Materialien beruht, das die nicht vom Bereitsteller Anbieter bereitgestellt wurdewurden. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter von Drittanbietern oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die Sie im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)) Zugriff haben. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten Rechtsverletzung und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließendabschliessend.

Appears in 1 contract

Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche 7.1 Sie halten uns und unsere verbundenen Unternehmen (sowie die entsprechenden Geschäftsführer, Bevollmächtigten, Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer) (zusammen die „freigestellten Parteien“) auf Verlangen und jederzeit in vollem Umfang schadlos von sämtlichen Verlusten, von denen die freigestellten Parteien gemäß anwendbaren Gesetzen freigestellt werden können, die auf eine Handlung oder Unterlassung, einen Verzug, eine Verzögerung, Fahrlässigkeit oder einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten Ihrerseits zurückzuführen sind und den freigestellten Parteien aus oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: 7.1.1 einer wesentlichen Vertragsverletzung Ihrerseits; 7.1.2 einer Verletzung der anwendbaren Gesetze oder Ihre Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze oder 7.1.3 alle Forderungen gegen eine der freigestellten Parteien durch eine Drittpartei (einschließlich eines Begünstigten), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Tatsache ergeben, dass wir auf Ihre oder die Anweisung einer autorisierten Partei gehandelt haben. 7.2 Die Bestimmungen in Ziffer 7.1 dienen zum Vorteil der freigestellten Parteien und sind – unbeschadet Ziffer 25.2 – sowohl von uns in unserem eigenen Namen als auch im Namen der freigestellten Parteien durchsetzbar. Sie oder verzichten auf alle Rechte, die Ihnen möglicherweise im Hinblick daraufhin zustehen, dass Sie erst uns („Empfänger“oder eine andere freigestellte Partei) bitten, entweder gerichtlich gegen eine andere Partei vorzugehen oder andere Rechte oder Sicherheiten durchzusetzen beziehungsweise Zahlungen von einer Person zu fordern, bevor wir Ihnen unsere Forderung gemäß dieser Klausel 7vorlegen. Dieser Ausschluss gilt unabhängig von den anwendbaren Gesetzen oder gegenteiligen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Zudem bestätigen Sie ausdrücklich Ihre Absicht, diese Freistellung von Zeit zu Zeit auch auf (grundlegende) Abänderungen, Ausweitungen, Erweiterungen oder wirErgänzungen zu dieser Vereinbarung zu beziehen. 7.3 Zur Vermeidung von Missverständnissen ist darauf hinzuweisen, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung dass falls ein Begünstigter oder eine andere Drittpartei eine Forderung gegen die freigestellten Parteien geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung die Forderung nach eigenem Ermessen zu begleichen oder anderweitig damit zu verfahren. Falls wir zudem eine Schulbefreiung, eine Freigabe oder eine Treuhandvereinbarung (im Zusammenhang mit Ihren Verpflichtungen oder Sicherheiten in Bezug auf diese Verpflichtungen oder anderweitig) gänzlich oder teilweise auf Basis einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlteZahlung, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal Sicherheit oder einer anderen externen Quelle beruhtVerfügung vornehmen, die im Rahmen der vermieden wird oder über bei Insolvenz, Liquidation, Zwangsverwaltung oder anderweitig unbegrenzt wiederhergestellt werden muss, dann gilt Ihre Haftung gemäß dieser Klausel 7 weiterhin oder wird wieder wirksam, so als gäbe es die Services zugänglich sind Schuldbefreiung, Freigabe oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)Treuhandvereinbarung nicht. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt 7.4 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Freistellungsverpflichtungen nicht den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.Haftungsbeschränkungen gemäß Klausel

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Über Eine Geschäftsbeziehung

Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns Oracle („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („BereitstellerAnbieter“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte gelieferte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene gewerblichen Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt leistet der Bereitsteller Anbieter dem Empfänger gegenüber auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen Haftungsansprüchen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt gewährt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werdenfestsetzt, dem der Bereitsteller Anbieter zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller Anbieter die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vergleichsweise Beilegung erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Anbieter geeignete Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller Anbieter meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials der Materialien die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte Eigentumsrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller Anbieter die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht keine Rechte mehr rechtsverletzend ist verletzt (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung Lizenz zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller Anbieter berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe des betreffenden Materials zu verlangen und etwaige vom dem Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren eventuell im Voraus bezahlte Vergütungen für das Material zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Pflichten wesentlich beeinträchtigt, können sind wir nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, den betroffenen Auftrag mit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen Bestimmungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir dazu berechtigt, die mit diesem Material in Zusammenhang stehenden Services unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung schriftlich zu kündigen und etwaige alle ungenutzten und bereits gezahlten Vergütungen für solche diese Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstattenzu erstatten. 8.3 Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser der Empfänger (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Benutzer- und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers Anbieters festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn verwendet und der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten aktuellen Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurdeworden war, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller Anbieter stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material Materialien beruht, das die nicht vom Bereitsteller Anbieter bereitgestellt wurdewurden. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material auf Inhalten aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die im Rahmen Sie innerhalb der oder über durch die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)) Zugriff haben. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang die ausschließlichen Ansprüche der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Parteien im Fall von Ansprüchen oder Schäden bei aus der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließendDritter.

Appears in 1 contract

Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 8.1. Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 8.2. Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könnte, hat der Bereitsteller die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigenkündigen und nicht in Anspruch genommene, im Voraus bezahlte Gebühren für die Services unter dem gekündigten Auftrag zu erstatten. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstattenim Rahmen des Auftrags zu erstatten. 8.3 8.3. Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer Nutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, und der Empfänger schriftlich über die neue Version informiert wurde, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der oder über die Services zugänglich sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern). 8.4 8.4. Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche ausschließlichen Anspruch der Parteien in diesem Zusammenhang abschließendim Falle von Ansprüchen oder Schäden gemäß Abschnitt 8.1.

Appears in 1 contract

Samples: Oracle Cloud Services Agreement

Freistellung. 8.1 Falls Macht ein Hundehalter (= verletzter Hundehalter) oder ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdemgegenüber Charlys Hundezentrum Schadensersatzansprüche geltend, welche Partei das Material empfangen hatdurch einen anderen zu betreuenden Hund von Charlys Hundezentrum entstanden sind, wird der Hundehalter des schadensverursachenden Hundes (=schadensverursachender Hundehalter) mit der Begründung geltend machtCharlys Hundezentrum gegen die Ansprüche des verletzten Hundehalters und Dritter verteidigen und von diesen Ansprüchen freistellen: Voraussetzungen für die Ansprüche von Charlys Hundezentrum gegenüber dem schadensverursachenden Hundehalter sind, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt - Charlys Hundezentrum den schadensverursachenden Hundehalter unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Dritte verständigt. - Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten . Soweit Charlys Hundezentrum dem schadensverursachenden Hundehalter die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: a. den Bereitsteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen, und zwar schriftlich und spätestens 30 Tage nach Kenntnisnahme von dem Anspruch (oder früher, falls gesetzlich vorgeschrieben), b. dem Bereitsteller die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- und Vergleichsverhandlungen zu gewähren und c. dem Bereitsteller die für die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen zu überlassen, dem Bereitsteller hierfür die erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihm alle entsprechenden Vollmachten zu erteilen. 8.2 Wenn der Bereitsteller meint oder festgestellt wird, dass irgendeine Komponente des Materials die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte eines Dritten verletzt haben könntenicht vollständig übertragen kann, hat der Bereitsteller er ihm stattdessen die Xxxx, entweder das Material so zu ändern, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist (dabei aber seinen Zweck oder seine Funktionalität im Wesentlichen beibehält), oder eine Berechtigung zur weiteren Nutzung zu verschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten wirtschaftlich vertretbar ist, ist der Bereitsteller berechtigt, die Nutzungsberechtigung für das betreffende Material zurückzuziehen, dessen Rückgabe zu verlangen Kontrolle hierüber einzuräumen und etwaige vom Empfänger an die andere Partei hierfür vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. Falls eine solche Rückgabe unsere Fähigkeit, Verpflichtungen aus dem betroffenen Auftrag nachzukommen, wesentlich beeinträchtigt, können wir nach eigenem Ermessen den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bedingungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz uns nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, sind wir berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und etwaige für solche Services vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückzuerstatten. 8.3 Der Bereitsteller stellt den Empfänger nicht frei, wenn dieser (a) das Material verändert oder zu anderen als den durch die Benutzer und Programmdokumentation oder die Leistungsbeschreibungen des Bereitstellers festgelegten Verwendungszwecken verwendet oder (b) eine überholte Version des Materials verwendet, wenn der Anspruch wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen, unveränderten Version des Materials, die dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, hätte vermieden werden können. Der Bereitsteller stellt den Empfänger insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Material beruht, das nicht vom Bereitsteller bereitgestellt wurde. Wir stellen Sie insoweit nicht frei, als ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten Dritter oder jeglichem Material aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle beruht, die im Rahmen der Rechtsverteidigung oder über bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit dem schadensverursachenden Hundehalter zu agieren. Charlys Hundezentrum wird den schadensverursachenden Hundehalter bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die Verjährung des Freistellungsanspruches entspricht der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche von Dritten. Hat der schadensverursachende Hundehalter nach Ablauf einer angemessenen Frist seine Freistellungspflicht nicht erfüllt, kann Xxxxxxx Hundezentrum den Drittanspruch – unabhängig davon, ob dieser begründet ist oder nicht – erfüllen und die Services zugänglich sind an den Dritten erbrachte Zahlung oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter sonstige Leistungen als entstandenen Schaden geltend machen, ohne die Begründetheit des Anspruchs vorab zu prüfen. Der schadensverursachende Hundehalter ist in sozialen Netzwerkeneinem späteren Regressprozess mit dem Einwand ausgeschlossen, dass Xxxxxxx Hundezentrum eine über eigenverantwortliche, den Regressanspruch ausschließende Entscheidung getroffen bzw. einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern)Prozess nicht angemessen geführt habe. 8.4 Dieser Abschnitt 8 regelt den gesamten Umfang der Freistellung für sämtliche Ansprüche und Schäden bei Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum und verbundenen Schutzrechten von Dritten und alle Ansprüche der Parteien in diesem Zusammenhang abschließend.

Appears in 1 contract

Samples: Betreuungsvereinbarung