Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Samples: Kredit Und Darlehensbedingungen, Kreditbedingungen, Kredit Und Darlehensbedingungen
Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer Kredit nehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Samples: Kreditbedingungen, Kreditbedingungen
Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1Nr. 19 Abs. 3 AGB). Die Bank ist nicht verpflichtetver- pflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Samples: Darlehensvertrag, Kreditvertrag
Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1Nr. 19 Abs. 3 AGB). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer Kredit- nehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1Nr. 19 Abs. 3 AGB). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses Darlehensverhältnisses hat der Kreditnehmer Darlehensnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1)kündigt. Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits Darlehens ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
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Samples: Darlehensvertrag