Freistellung. Wir verteidigen Sie auf unsere Kosten gegen sämtliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) Dritter, die dieser Dritte, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt, gegen Sie mit der Behauptung geltend macht, dass ein Produkt (einschließlich Produkten, auf die Sie über den MCE-Service zugreifen) ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzt oder missbraucht, und stellen Sie frei von etwaigen Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten im Rahmen einer Klage zugesprochen oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden. Sollte Ihnen die Nutzung der Produkte in Zusammenhang mit den Ansprüchen untersagt werden oder sollten wir der Meinung sein, dass die Nutzung womöglich untersagt werden könnte, können wir uns entweder dazu entscheiden, das Produkt zu ändern, sodass es die Rechte nicht mehr verletzt (wobei im Wesentlichen die Verwendbarkeit und Funktionalität beibehalten wird), oder eine Lizenz für die weitergehende Nutzung des Produkts einholen. Sollten diese Alternativen wirtschaftlich nicht vertretbar sein, können wir Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung des Produkts kündigen und werden Ihnen die Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich einer linearen Abschreibung über fünf Jahre). Wir haben keine Freistellungsverpflichtung und Sie haben uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die wie folgt entstehen oder auf folgenden Umständen basieren: (a) Missbrauch oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Nutzung eines Produkts außerhalb des in der Dokumentation festgelegten Nutzungsumfangs, und der Anspruch ohne eine derartige Nutzung nicht entstanden wäre, oder (b) Änderung eines Produkts, die von uns nicht zuvor schriftlich genehmigt wurde, und der Anspruch ohne diese Änderung nicht entstanden wäre, oder (c) Kombination eines Produkts mit Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen Dritter, die nicht als Teil eines Produkts von uns zur Verfügung gestellt wurden, und der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) Nutzung eines Produkts auf eine unrechtmäßige oder unbefugte Weise, oder (e) Nutzung einer vorherigen Version eines Produkts, und die Nutzung einer neueren Version des Produkts, die unseren Kunden allgemein zur Verfügung gestellt wurde, den Anspruch verhindert hätte, oder (f) Nutzung von Kundeninhalten oder einer Drittlösung, oder (g) Verletzung der Klauseln „Bestimmte Verpflichtungen und Einschränkungen“ oder „Datenschutz“ dieser Allgemeinen Bedingungen oder, falls einschlägig, der Klausel 8 des Abschnitts IV dieser Vereinbarung „MCE-Service Verpflichtungen und Einschränkungen“ durch Sie oder Ihre Vertreter. Die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß dieser Klausel 5 entstehen nur, wenn die freigestellte Partei (1) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, und (2) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen und Beilegung des Anspruchs überträgt (vorausgesetzt, dass die freistellende Partei ohne die vorherige Zustimmung der freigestellten Partei keinen Vergleich in Bezug auf einen Anspruch abschließen darf, der der freigestellten Partei eine Verbindlichkeit auferlegt oder der ein Schuldeingeständnis der freigestellten Partei enthält), und (3) der freistellenden Partei sämtliche verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zukommen lässt, die für die Verteidigung gegen den Anspruch und Beilegung des Anspruchs erforderlich sind/ist, und (4) den Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freistellenden Partei beilegt oder einen entsprechenden Vergleich abschließt. Die Bestimmungen dieser Klausel 5 stellen die einzige, ausschließliche und gesamte Haftung von uns gegenüber Ihnen dar und sind Ihr einziger Rechtsbehelf in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
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Freistellung. Wir verteidigen Sie auf unsere Kosten gegen sämtliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) Dritter, die dieser Dritte, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt, gegen Sie mit der Behauptung geltend macht, dass ein Produkt (einschließlich Produkten, auf die Sie über den MCE-Service zugreifen) ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzt oder missbrauchtmissbraucht („Anspruch“), und stellen Sie frei von etwaigen Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten im Rahmen einer Klage zugesprochen oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden. Sollte Ihnen die Nutzung der Produkte in Zusammenhang mit den Ansprüchen untersagt werden oder sollten wir der Meinung sein, dass die Nutzung womöglich untersagt werden könnte, können wir uns entweder dazu entscheiden, das Produkt zu ändern, sodass es die Rechte nicht mehr verletzt (wobei im Wesentlichen die Verwendbarkeit und Funktionalität beibehalten wird), oder eine Lizenz für die weitergehende Nutzung des Produkts einholen. Sollten diese Alternativen wirtschaftlich nicht vertretbar sein, können wir Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung des Produkts kündigen und werden Ihnen die Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Support- Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich einer linearen Abschreibung über fünf Jahre). Wir haben Ungeachtet des Vorstehenden trifft uns keine Freistellungsverpflichtung und Sie haben uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellenin Bezug auf Ansprüche, die wie folgt entstehen oder auf folgenden Umständen basieren: (a) Missbrauch oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Nutzung eines Produkts außerhalb des in der Dokumentation festgelegten Nutzungsumfangs, und der Anspruch ohne eine derartige Nutzung nicht entstanden wäre, oder (b) Änderung eines Produkts, die von uns nicht zuvor schriftlich genehmigt wurde, und der Anspruch ohne diese Änderung nicht entstanden wäre, oder (c) Kombination eines Produkts mit Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen Dritter, die nicht als Teil eines Produkts von uns zur Verfügung gestellt wurden, und der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) Nutzung eines Produkts auf eine unrechtmäßige oder unbefugte Weise, oder (e) Nutzung einer vorherigen Version eines Produkts, und die Nutzung einer neueren Version des Produkts, die unseren Kunden allgemein zur Verfügung gestellt wurde, den Anspruch verhindert hätte, oder (f) Nutzung von Kundeninhalten oder einer Drittlösung, oder (g) Verletzung der Klauseln „Bestimmte Verpflichtungen und Einschränkungen“ oder „Datenschutz“ dieser Allgemeinen Bedingungen oder, falls einschlägig, der Klausel 8 des Abschnitts IV dieser Vereinbarung „MCE-Service Verpflichtungen und Einschränkungen“ durch Sie oder Ihre Vertreter. Die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß dieser Klausel 5 entstehen nur, wenn die freigestellte Partei (1) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, und (2) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen und Beilegung des Anspruchs überträgt (vorausgesetzt, dass die freistellende Partei ohne die vorherige Zustimmung der freigestellten Partei keinen Vergleich in Bezug auf einen Anspruch abschließen darf, der der freigestellten Partei eine Verbindlichkeit auferlegt oder der ein Schuldeingeständnis der freigestellten Partei enthält), und (3) der freistellenden Partei sämtliche verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zukommen lässt, die für die Verteidigung gegen den Anspruch und Beilegung des Anspruchs erforderlich sind/ist, und (4) den Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freistellenden Partei beilegt oder einen entsprechenden Vergleich abschließt. Die Bestimmungen dieser Klausel 5 stellen die einzige, ausschließliche und gesamte Haftung von uns gegenüber Ihnen dar und sind Ihr einziger Rechtsbehelf in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
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Freistellung. Wir verteidigen Sie auf unsere Kosten gegen sämtliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) Dritter, die dieser Dritte, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt, gegen Sie mit der Behauptung geltend macht, dass ein Produkt (einschließlich Produkten, auf die Sie über den MCE-Service zugreifen) ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzt oder missbraucht, und stellen Sie frei von etwaigen Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten im Rahmen einer Klage zugesprochen oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden. Sollte Ihnen die Nutzung der Produkte in Zusammenhang mit den Ansprüchen untersagt werden oder sollten wir der Meinung sein, dass die Nutzung womöglich untersagt werden könnte, können wir uns entweder dazu entscheiden, das Produkt zu ändern, sodass es die Rechte nicht mehr verletzt (wobei im Wesentlichen die Verwendbarkeit und Funktionalität beibehalten wird), oder eine Lizenz für die weitergehende Nutzung des Produkts einholen. Sollten diese Alternativen wirtschaftlich nicht vertretbar sein, können wir Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung des Produkts kündigen und werden Ihnen die Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Support- Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich einer linearen Abschreibung über fünf Jahre). Wir haben keine Freistellungsverpflichtung und Sie haben uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die wie folgt entstehen oder auf folgenden Umständen basieren: (a) Missbrauch oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Nutzung eines Produkts außerhalb des in der Dokumentation festgelegten Nutzungsumfangs, und der Anspruch ohne eine derartige Nutzung nicht entstanden wäre, oder (b) Änderung eines Produkts, die von uns nicht zuvor schriftlich genehmigt wurde, und der Anspruch ohne diese Änderung nicht entstanden wäre, oder (c) Kombination eines Produkts mit Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen Dritter, die nicht als Teil eines Produkts von uns zur Verfügung gestellt wurden, und der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) Nutzung eines Produkts auf eine unrechtmäßige oder unbefugte Weise, oder (e) Nutzung einer vorherigen Version eines Produkts, und die Nutzung einer neueren Version des Produkts, die unseren Kunden allgemein zur Verfügung gestellt wurde, den Anspruch verhindert hätte, oder (f) Nutzung von Kundeninhalten oder einer Drittlösung, oder (g) Verletzung der Klauseln „Bestimmte Verpflichtungen und Einschränkungen“ oder „Datenschutz“ dieser Allgemeinen Bedingungen oder, falls einschlägig, der Klausel 8 des Abschnitts IV dieser Vereinbarung „MCE-Service Verpflichtungen und Einschränkungen“ durch Sie oder Ihre Vertreter. Die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß dieser Klausel 5 entstehen nur, wenn die freigestellte Partei (1) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, und (2) der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen und Beilegung des Anspruchs überträgt (vorausgesetzt, dass die freistellende Partei ohne die vorherige Zustimmung der freigestellten Partei keinen Vergleich in Bezug auf einen Anspruch abschließen darf, der der freigestellten Partei eine Verbindlichkeit auferlegt oder der ein Schuldeingeständnis der freigestellten Partei enthält), und (3) der freistellenden Partei sämtliche verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zukommen lässt, die für die Verteidigung gegen den Anspruch und Beilegung des Anspruchs erforderlich sind/ist, und (4) den Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freistellenden Partei beilegt oder einen entsprechenden Vergleich abschließt. Die Bestimmungen dieser Klausel 5 stellen die einzige, ausschließliche und gesamte Haftung von uns gegenüber Ihnen dar und sind Ihr einziger Rechtsbehelf in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
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