Garantien. Die Gesellschaft garantiert die Entschädigung von Unfällen des in den Persönlichen Bedingungen bezeichneten Versicherten. Diese Versicherung tritt ein im Fall von Tod, dauerhafter oder vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und für Arztkosten aufgrund von Unfällen, die sich im Rahmen der in den Persönlichen Bedingungen beschriebenen beruflichen Tätigkeit oder im Privatleben ereignen, sofern dies in den Persönlichen Bedingungen vereinbart wurde. Die Garantie wird gewährt, sofern der oder die Begünstigte(-n) der Entschädigung von jeglicher Schadensersatzklage gegen den Versicherungsnehmer absehen. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage der in den Persönlichen Bedingungen angegebenen vertraglichen Vergütung. Darüber hinaus gilt die Garantie für Unfälle weltweit.
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