Gastronomie Musterklauseln

Gastronomie. Die gastronomische Versorgung im Mietobjekt ist ausschließlich den vom Vermieter vertraglich einge- setzten ServicePartnern vorbehalten. Die entgeltli- che Abgabe von Speisen und Getränken durch den Mieter sowie externe Gastronomiedienstleister, die nicht ServicePartner sind, ist nicht gestattet. Die Nut- zung von Räumlichkeiten des NürnbergConvention Centers zum Zweck der Zubereitung von Speisen ist untersagt.
Gastronomie. Die Schule befindet sich im historischen Stadtzentrum, wo man in der unmittelbaren Umgebung viele Restaurants finden kann In der Schule gibt es Händler für heiße und frische Getränke.
Gastronomie. Bei Verzehr auf Gutha- benkonto und Zahlung per Rechnung • Geschlecht • Name • Adresse • Guthabeneingang • Guthabenhöhe • Konsumierte Artikel 10 Jahre
Gastronomie. 9.1 Die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltung ist ausschließlich Sache der MEF und des von ihr autorisierten Gastronomiepartners. 9.2 Das Einbringen, der Verkauf oder die unentgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken durch den Kunden oder seine Besucher ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der MEF und bedingen eine angemessene Xxxx- ronomieablöse.
Gastronomie. 10.1. Sämtliche in den gemieteten Räumlichkeiten konsumierten Speisen und Getränke sind von d&s zu beziehen. Ausnahmen sind ausschliesslich unter Einwilligung und in Absprache mit d&s möglich. 10.2. Der Verkauf sowie die Gratisabgabe von Speisen und Getränken, auch an Mitarbeiter des Kunden, ist im KKThun d&s vorbehalten und dem Kunden untersagt. 10.3. Allfällige Sponsoring Vereinbarungen des Kunden, welche den Verpflegungs-, Kiosk-, Tabak- und Getränkebe- reich betreffen, spricht der Kunden frühzeitig vor dem Anlass mit der d&s ab. Eigenleistungen des Kunden oder Leistungen von Sponsoren in diesen Bereichen sind nur mit schriftlichem und vorherigem Einverständnis mit d&s zulässig. Der Kunde trägt in jedem Fall die damit verbundenen Kosten bzw. Ertragsausfälle von d&s.‌‌‌
Gastronomie. 19.1. Die Eventpark AG ist alleinige Inhaberin der Restaurationsrechte in THE HALL und auf dem zugehörigen Gelände. 19.2. Der Verkauf sowie die Gratisabgabe von Speisen und Getränken, auch an Mitarbeiter des Veranstalters, ist in THE HALL und auf dessen Gelände der Eventpark AG vorbehalten und dem Veranstalter untersagt. 19.3. Allfällige Sponsoring Vereinbarungen des Veranstalters, welche den Verpflegungs-, Kiosk-, Tabak- und Getränkebereich betreffen, spricht der Veranstalter frühzeitig vor dem Anlass mit der Eventpark AG ab. Eigenleistungen des Veranstalters oder Leistungen von Sponsoren in diesen Bereichen sind nur mit schriftlichem und vorherigem Einverständnis der Eventpark AG zulässig. Der Veranstalter trägt in jedem Fall die damit verbundenen Kosten bzw. Ertragsausfälle der Eventpark AG.
Gastronomie. Die Gastronomiefläche im KUZ, das „Waschhaus“, ist ein ebenerdig gelegener kombinierter Gastraum mit einer Fläche von rd. 100 qm. Im Obergeschoss befindet sich eine kleine Lagerfläche inkl. kalter Vorbereitungsküche sowie ein Personalraum. Alle Räume im Obergeschoss werden gemeinschaftlich mit dem KUZ genutzt. Ein Außenbereich („Biergarten“) steht saisonal zur Verfügung (je nach Pacht-Variante). Die sanitären Einrichtungen befinden sich im Obergeschoss und können mitgenutzt werden (je nach Veranstaltungslage in Gemeinschaftsnutzung). In den Sommermonaten behält sich die mainzplus CITYMARKETING GmbH das Recht vor, Veranstaltungen im Biergarten, nach Rücksprache mit dem Pächter, der Pächterin gemeinsam durchzuführen • Öffnungszeiten: Das Waschhaus soll mindestens mit einer 4-Tage-Woche betrieben werden – von Mittwoch bis einschließlich Samstag, mindestens von 16 bis 22 Uhr. Gewünscht ist ebenfalls die Öffnung des Waschhauses bei Konzerten und anderen Veranstaltung. • Darüberhinausgehende Öffnungszeiten sind aufgrund von getrennten Eingangsbereichen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit möglich und auch ausdrücklich erwünscht. Dokument: Pächteranfrage Waschhaus Mainz 2023 ff. Stand 14.11.2022 • Das Waschhaus darf indoor maximal bis 0 Uhr betrieben werden, der Biergarten bis 22 Uhr mit entsprechend der Genehmigung geltenden Musik – und ab 22 Uhr bis 23 Uhr nur noch via „no noise“ (geräuscharm und ohne Musik). • Enthaltende Nebenkosten: Nutzung der Toilettenräume im 1. OG. • Strom- und Wasserverbrauch sowie Heizkosten gehen zu Lasten des Mieters und werden von der mainzplus CITYMARKETING GmbH entsprechend weiterberechnet. Der vorhandene Hausanschluss muss genutzt werden. • Die Reinigung des Waschhaues muss selbstständig organisiert werden, für das Obergeschoss steht das Reinigungspersonal der mainzplus CITYMARKETING GmbH zur Verfügung. Die Kosten für die Flächen Personalraum, Küche, Treppenhaus und Toiletten werden anteilig gerechnet. • Folgende Einrichtungsgegenstände werden zur Verfügung gestellt: Möbel, Gastrokühlschränke, Geschirr, Theke. Eine genaue Auflistung kann erfragt werden. • mainzplus CITYMARKETING behält sich das Recht vor, das Waschhaus, in Absprache mit dem Pächter, exklusiv für Veranstaltungen zu vermieten. Die Gastronomie läuft in diesem Fall exklusiv über den Pächter. mainzplus CITYMARKETING erhält hierfür eine Provision. • Angemessen Pacht, Pachthöhe auf Anfrage.
Gastronomie. Die Bewirtschaftung der Stadthalle Alte Kelter Besigheim erfolgt durch den Pächter, mit Ausnahme des Winzerfestes der Stadt und der Musik+ Weintage der Stadtkapelle.
Gastronomie. Die Bewirtung im Großen Saal, im Foyer im Erdgeschoß, im Fasskeller und im ersten Obergeschoß ist immer Sache des Pächters. Ausnahmen bilden das Winzerfest und die Musik und Weintage der Stadtkapelle.
Gastronomie. Für die Bewirtung der Besucher hat der Veranstalter freie Xxxx des Gastronomieunternehmens – es gibt kein Bewirtungsmonopol mehr. Eine Auswahl von Gastronomieunternehmen, die im Stadtsaal Purkersdorf Bewirtungen durchführen, finden Sie auf der homepage xxx.xxxxx.xx