Gastronomie Musterklauseln

Gastronomie. Die gastronomische Versorgung im Mietobjekt ist ausschließlich den vom Vermieter vertraglich einge- setzten ServicePartnern vorbehalten. Die entgeltli- che Abgabe von Speisen und Getränken durch den Mieter sowie externe Gastronomiedienstleister, die nicht ServicePartner sind, ist nicht gestattet. Die Nut- zung von Räumlichkeiten des NürnbergConvention Centers zum Zweck der Zubereitung von Speisen ist untersagt.
Gastronomie. 9.1 Die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltung ist ausschließlich Sache der MEF und des von ihr autorisierten Gastronomiepartners.
Gastronomie. Die Schule befindet sich im historischen Stadtzentrum, wo man in der unmittelbaren Umgebung viele Restaurants finden kann In der Schule gibt es Händler für heiße und frische Getränke.
Gastronomie. Bei Verzehr auf Gutha- benkonto und Zahlung per Rechnung • Geschlecht • Name • Adresse • Guthabeneingang • Guthabenhöhe • Konsumierte Artikel 10 Jahre
Gastronomie. 10.1. Sämtliche in den gemieteten Räumlichkeiten konsumierten Speisen und Getränke sind von d&s zu beziehen. Ausnahmen sind ausschliesslich unter Einwilligung und in Absprache mit d&s möglich.
Gastronomie. 12.1. Die gastronomische Betreuung aller Veranstaltungen des Hauses erfolgt nach den Bedingungen des Pachtvertrages der vermietenden Partei mit der Festspielhaus- Gastronomie.
Gastronomie. G32 Gebäudetechnik EIB/KNX G8 Gebrauchtwagen
Gastronomie. Die Bewirtschaftung der Stadthalle Alte Kelter Besigheim erfolgt durch den Pächter, mit Ausnahme des Winzerfestes der Stadt und der Musik+ Weintage der Stadtkapelle.
Gastronomie. Die Bewirtung im Großen Saal, im Foyer im Erdgeschoß, im Fasskeller und im ersten Obergeschoß ist immer Sache des Pächters. Ausnahmen bilden das Winzerfest und die Musik und Weintage der Stadtkapelle.
Gastronomie a) Gastronomische Leistungen während einer Veranstaltung im Messequartier hat der Mieter grund- sätzlich von den entsprechenden Vertragspartnern der MDG zu beziehen. Allfällige Vereinbarun- gen über gastronomische Leistungen sind zwischen Mieter und Gastronomiepartnern der MDG zu treffen; durch eine solche Vereinbarung entsteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen MDG und Mieter.