Gastronomie. Die gastronomische Versorgung im Mietobjekt ist ausschließlich den vom Vermieter vertraglich einge- setzten ServicePartnern vorbehalten. Die entgeltli- che Abgabe von Speisen und Getränken durch den Mieter sowie externe Gastronomiedienstleister, die nicht ServicePartner sind, ist nicht gestattet. Die Nut- zung von Räumlichkeiten des NürnbergConvention Centers zum Zweck der Zubereitung von Speisen ist untersagt.
Gastronomie. Bei Verzehr auf Gutha- benkonto und Zahlung per Rechnung • Geschlecht • Name • Adresse • Guthabeneingang • Guthabenhöhe • Konsumierte Artikel 10 Jahre
Gastronomie. 9.1 Die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltung ist ausschließlich Sache der MEF und des von ihr autorisierten Gastronomiepartners.
9.2 Das Einbringen, der Verkauf oder die unentgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken durch den Kunden oder seine Besucher ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der MEF und bedingen eine angemessene Xxxx- ronomieablöse.
Gastronomie. Die Schule befindet sich im historischen Stadtzentrum, wo man in der unmittelbaren Umgebung viele Restaurants finden kann In der Schule gibt es Händler für heiße und frische Getränke.
Gastronomie. 10.1. Sämtliche in den gemieteten Räumlichkeiten konsumierten Speisen und Getränke sind von d&s zu beziehen. Ausnahmen sind ausschliesslich unter Einwilligung und in Absprache mit d&s möglich.
10.2. Der Verkauf sowie die Gratisabgabe von Speisen und Getränken, auch an Mitarbeiter des Kunden, ist im KKThun d&s vorbehalten und dem Kunden untersagt.
10.3. Allfällige Sponsoring Vereinbarungen des Kunden, welche den Verpflegungs-, Kiosk-, Tabak- und Getränkebe- reich betreffen, spricht der Kunden frühzeitig vor dem Anlass mit der d&s ab. Eigenleistungen des Kunden oder Leistungen von Sponsoren in diesen Bereichen sind nur mit schriftlichem und vorherigem Einverständnis mit d&s zulässig. Der Kunde trägt in jedem Fall die damit verbundenen Kosten bzw. Ertragsausfälle von d&s.
Gastronomie. 19.1. Die Eventpark AG ist alleinige Inhaberin der Restaurationsrechte in THE HALL und auf dem zugehörigen Gelände.
19.2. Der Verkauf sowie die Gratisabgabe von Speisen und Getränken, auch an Mitarbeiter des Veranstalters, ist in THE HALL und auf dessen Gelände der Eventpark AG vorbehalten und dem Veranstalter untersagt.
19.3. Allfällige Sponsoring Vereinbarungen des Veranstalters, welche den Verpflegungs-, Kiosk-, Tabak- und Getränkebereich betreffen, spricht der Veranstalter frühzeitig vor dem Anlass mit der Eventpark AG ab. Eigenleistungen des Veranstalters oder Leistungen von Sponsoren in diesen Bereichen sind nur mit schriftlichem und vorherigem Einverständnis der Eventpark AG zulässig. Der Veranstalter trägt in jedem Fall die damit verbundenen Kosten bzw. Ertragsausfälle der Eventpark AG.
Gastronomie a) Burgkapelle
b) Ratssaal, Begegnungsstätte, Barocksaal
Gastronomie. 1 Die Säntis Gastronomie AG ist Gastronomie-Vertragspartnerin der Olma Messen St.Gallen. Die Gastronomie auf dem gesamten Olma- Gelände wird durch die Säntis Gastronomie AG betrieben. Der Mieter, seine Sponsoren sowie Aussteller sind für ihre gesamten gastronomi- schen Bedürfnisse an die Säntis Gastronomie AG gebunden. Ohne schriftliche Bewilligung der Olma Messen St.Gallen sind keine anderen Caterer oder Verpflegungslieferanten zugelassen.
2 Der Mieter legt zusammen mit den Olma Messen St.Gallen und der Säntis Gastronomie AG das Gastronomie-Angebot fest.
3 Der Brauerei Schützengarten AG steht das exklusive Recht zu, Anlässe auf dem gesamten Olma-Gelände mit Bier zu beliefern. Der Mieter ist an die Schützengarten-Biermarken gebunden und darf ohne schriftliche Bewilligung der Olma Messen St.Gallen keine anderen Biere aus- schenken.
Gastronomie. 10.1 Für die Stadthalle Schmallenberg und das Kurhaus Bad Fredeburg besteht eine Bier- bezugsverpflichtung der Brauerei Veltins. Der Veranstalter verpflichtet sich, aus- schließlich und ununterbrochen die von der Brauerei Veltins hergestellten und/oder vertriebenen Biere Pilsener Brauart; alkoholfreie Biere, Bier-Mischgetränke und Malz- Erfrischungsgetränke auszuschenken und zu verkaufen bzw. ausschenken und ver- kaufen zu lassen. Der Bezug erfolgt über den zuständigen Getränkefachgroßhändler, z.Zt. die Firma Westfälischer Gastronomie Service GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx – Bad Fredeburg. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Veranstalter die der Stadt Schmallenberg durch die Veltins Brauerei ggf. auf- erlegte Vertragsstrafe zu tragen.
10.2 Eine Bewirtung mit Speisen erfolgt durch den Veranstalter in Eigenregie.
10.3 Finden bei Veranstaltungen keine Bewirtungen statt, so hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass seitens der Besucher keine Getränke und Speisen zum Veran- staltungsort mitgebracht werden.
Gastronomie. 12.1. Die gastronomische Betreuung aller Veranstaltungen des Hauses erfolgt nach den Bedingungen des Pachtvertrages des Vermieters mit der Festspielhaus- Gastronomie.
12.2. Durch die bezüglich einer eventuellen gastronomischen Betreuung zwischen dem Mieter und der Gastronomie getroffenen Vereinbarungen entstehen keinerlei unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
12.3. Des Weiteren hat der Mieter die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dessen Partnern und Sponsoren zu beachten. So bestehen Getränkeabnahmeverpflichtungen des Vermieters gegenüber seinen Vertragspartnern.
12.4. Dem Mieter ist es untersagt Speisen- und Getränkelieferanten ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters als Sponsoren für Veranstaltungen im Festspielhaus zu bewerben oder deren Produkte gewerblich zu nutzen. In sämtlichen Veranstaltungsräumen gilt generelles Rauchverbot