Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden sind. a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzableiter. b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Gebäude. A1-1.1.1 Versichert sind sämtliche Gebäude, die sich auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude Versiche- rungsgrundstück befinden, mit ihren Bestandteilen. Dies gilt auch, wenn diese Gebäude nicht ausdrück- lich benannt sind, aber der Bauart des Hauptgebäu- des entsprechen und in der Versicherungssumme (ohne Vorsorge) berücksichtigt sind.
A1-1.1.2 Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte eingefüg- te Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit Selbstständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nichtSachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden sind., gehören nicht zu den Bestandteilen eines Gebäudes. Als Gebäudebestandteile gelten
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, HauswasserversorgungenHauswasserversorgun- gen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzableiter.Blitz- ableiter;
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind:
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren BestandteilenBestandteilen und die im Versicherungsver- trag genannten baulichen Anlagen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der GebäudeheizungGebäude- heizung, Blitzableiter, Anbindungen, Fressgitter, Halsrahmen, Selbstfangvorrichtungen, Boxenabgrenzungen, Tröge, Tränken, Innensilos.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der GebäudeheizungGebäudehei- zung, Blitzableiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden ver- bunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, Hauswasserversorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, BlitzableiterBlitzab- leiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Insurance Agreement
Gebäude. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren BestandteilenBe- standteilen. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Zu den Bestandteilen eines Gebäudes gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem ei- nem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden sind.
a) Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, HauswasserversorgungenHauswasserver- sorgungen, Brennstofftanks der Gebäudeheizung, Blitzableiter.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die Technischen Gebäudebestandteile. Dies sind
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung